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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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und Fleiß auf diese verwenden, wenn Alles so bleiben sollte, wie es ist. Es wird mit der Vervollkommnung der Bonitirung noch nicht am Ende sein, deshalb ist es nothwendig, daß es eine Zeit lang so beibchalten werde, und wenn diejenigen, so sich damit beschäftigen, Etwas ausfindig machen, so wäre ihnen doch eine Anerkennung und eine Belohnung nicht abgeschnitten. Früher ist dieses Alles'nur praktisch, nie wissenschaftlich, betrieben wor den. Deshalb ist noch viel zu thun übrig, und es wird auch wohl gethan werden. Ist nicht jede Sache nur nach und nach dahin gekommen, wohin sie gekommen ist? Alles hat'jederzeit der Verbesserung unterlegen. So wird es auch mit dieser Sache sein. Schreiben nicht über jede Wissenschaft die Gelehrten dafür und dawider und so auch jetzt über diese Wissenschaft? Mit der Zeit werden sie gewiß etwas ganz Untrügliches ausfinden. Des halb bin ich für den Gesetzentwurf und das Deputationsgutach ten. Nur Etwas habe ich noch zu enyftdern. Es ist gesagt wor den, daß das Erzgebirge zu hoch abgeschätzt wäre, was ich kaum glaube; denn ich wtiß aus eigener Ansicht, daß die Bewässerung der Wiesen dort sehr vorteilhaft ist, was in andern Theilen des Landes nicht möglich ist und was auf den Ackerbau sehr großen Ein fluß hat. Daß sich aber die Landwirthschast in den Gebirgsge genden auch heben kann, davon will ich mir erlauben ein Beispiel anzuführen: Bei einer ökonomischen Zusammenkunft zu Liver pool in England, bei 3,000 Anwesenden, wurde folgender Toast ausgebracht. Der Vicepräsident sagte, daß, wenn er den Toast — die Hochlandssocietät von Schottland— ausbrächte, er recht wohl das Unvermögen ermesse, womit er solches thäte, indem er sich recht wohl erinnerte, wie der Unternehmungsgeist hingewirkt hätte, die Natur in ihrer rauhesten Gestaltung zu bewältigen, insofern Schottland die glücklichsten Versuche gemacht hätte, der Sterilität seines Bodens und der Rauhheit seines Klimas entge genzuarbeiten. Daher glaube ich, daß in der Landwirthschast auch in dem Erzgebirge noch viel zu thun übrig ist. Es wird auch in allen Landestheilen erfolgen, daß Verbesserungen eintreken werden, und darauf wird die neue Besteuerung großen Einfluß äußern- Jeder wird sich bemühen, fein Grundstück dahin zu bringen, daß er die Steuern ohne Bedrückung geben kann; doch will ich damit nicht etwa widersprechen, daß nach einer gewissen Zeit einmal wieder Revisionen stattfinden müssen. Es ist dort ferner gesagt: England schämt sich nicht, dankend anzuerkennen, daß ihm Schottland mit gutem Beispiel vorangegangen ist und ihm als Lehrerin in der Vervollkommnung des Ackerbaues gedient hat. Was hat man nicht Alles von der englischen Landwirth- schaft geschrieben, und hier erkennt England selbst an, daß es die Landwirthschast und die Viehzucht von den hochschottischen Ge birgen gelernt hat. Ich habe zu.Dobberan im Mecklenburgischen schottisches Vieh gesehen, was für einen Preis verkauft wurde, den ich nicht nennen will. Was hier steht, ist keinL Unwahrheit, und beweist, daß auch in den Hochgebirgen dieCultur vorgeschrit ten ist, was ich auch in den Hochgebirgen Oberschlesiens selbst gesehen habe. Secrctair Rothe: Dem Sprecher vor mir, welcher in der Allgemeinheit von der Ertragsfahigkeit der gebirgischen Wiesen II. 87. gesprochen, habe ich einzuhalten, daß dies nur partiell der Fass ist, der obererzgebirgische Grundbesitz um deswillen immer noch nicht dem niederländischen gleichzustellen ist, ob ich wohl zügebcn muß, daß man in manchen Gegenden durch unermüdeten Fleiß es zu einer größeren Ertragsfähigkeit des Bodens gebracht hat. Staatsminister v. Zefchau: Die Einführung eines neuen Abgabengesetzes, zumal eines solchen, wie das vorliegende, muß für das Ministerium eine währe Gewissenssache sein; denn es handelt sich darum, der Aufgabe zu genügen, die Abgaben nach einem' möglichst gleichmäßigen Verhältnisse zu erheben. Könnte das Ministerium glauben, daß.durch Einräumung einer Rekla mationsfrist, durch nochmalige Revision der Abschätzung und des Vermessungsgeschäftes ein zuverlässigeres und sicheres Resul tat herbeigeführt werden könne, so würde es selbst vorgeschlagen haben, die Einführung des neuen Grundsteuersystems auf mehre Jahre hinauszuschieben. Indessen, meine Herren, rver mit Technikern "zu thun gehabt hat, der wird zugeben, daß andere Personen auch andere Resultate liefern, und daß sich z. E. bei wiederholten Vermessungen durch andere Personen auch stets an dere Ergebnisse Herausstellen. Ein solches Geschäft wäre nur mit vollständiger Sicherheit auszuführen, wenn es einem und demselben Manne übertragen werden könnte. Wenn wir die Einführung des Grundsteuersystems von der Prüfung der Rekla mation abhängig machen, so besorge ich, daß wir nach einigen Jahren uns wieder auf dem gegenwärtigen Punkte befinden wer den. Deshalb hat das Ministerium, so wenig es auch die ganz vollständige Richtigkeit der Sache verbürgen kann^ wenn es auch mit großer Wahrscheinlichkeit dies hofft, vorgeschlagen, die Grundsteuer nach der jetzigen Basis einzuführen. Das Mini sterium kann aber auch nur wünschen, daß die Unveränderlichkeit ausgesprochen werde. Ich selbst bin ein großer Freund der Stabilität bei den direkten Steuern. Es. werden sich wenig stens einige der hier anwesenden Herren erinnern, daß die erste Verordnung, welche ich nach Uebcrnahme des Finanzministerü erlassen habe, die Verordnung vom 14. December 1831 war, welche bestimmt, es solle von Aufziehung der ungangbaren und decrementen Schocke abgesehen, jede Steuerrevision unterlassen und die im Gange befindlichen sistirt werden. Ich bin noch der Meinung, daß, wenn bei dem Landtage 18AE mchtbegründete Klagen laut geworden wären über sehr ungleiche Besteuerung mit den Schocken und Quatembern, die seit beinahe 200 Jah ren zugleich unverändert bestanden hatten und ursprünglich auf eigener Abschätzung beruhten, und wenn nicht steuerfreie Grund stücke vorhanden gewesen wären, deren Bciziehung nach der Ver fassungsurkunde stattfinden mußte, es am besten gewesen wäre, wir hätten damals die Grundsteuer als permanente Rente ange sehen und keine Veränderung vorgenommen. Diese beiden Gründe verhinderten aber, dieser Ansicht Geltung zu verschaffen. Bei der allgemeinen Djscusfion ist von einem Abgeordneten, ich glaube von dem Herrn Abgeordneten aus Meißen sehr richtig bemerkt worden, daß selbst eine vorhandene Ungleichheit sich ausgleiche, wenn die Besitzung nach und nach in andere Hände gelange Darum muß ich aber auch sehr wünschen, daß man diese Grunde 4
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