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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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' Präsident v. Haase: Es scheint Niemand mehr über die Züsatzparagraphe sprechen zu wollen, und es würde nur noch der Herr Referent das Wort haben. Referent Abg. Klinger: Ich habe nur wenig Worte hin zuzufügen. Ich habe schon erwähnt, daß es sich nicht darum handelt, eine Ausgleichung zwischen Stadt und Land vorzuneh men, sondern daß eine Ausgleichung erfolge von Stadt gegen Stadt und von Dorf gegen Dorf. Die Ausgleichung zwischen den Städten und Dörfern kann also hier außer Berücksichtigung bleiben. Daß unglückliche Ereignisse hervortreten können, die einzelnen Städten und Dörfern jahrelang ihre Nahrung und Er werb rauben und ihre Erträge von Wohngebäuden fast auf Null hcrabbringen, und daß dadurch eine Ungleichheit in der Besteue rung gegen die übrigen erzeugt werden kann, ist schon anerkannt, und es ist daher zu hoffen, daß das, was unter Genehmigung der hohen Staatsregierung vorgeschlagcn worden ist, angenom men werde. Was den ersten Antrag des Abg. v. Thielau be trifft, welcher lautet: „daß der Procentabzug nach Befinden auf ganze Kreise ausgedehnt werde", so würde ich demselben blos dann beitrcten können, wenn das Wort „Kreise" heraus kommt und „Landestheile" dafür gesetzt wird. Denn ist einmal ein Kreis ausgenommen worden, so würde man sich fragen müs sen, welche Gattung von verschiedenen Kreisabtheilungen ge meint wäre, ja man würde künftig in Verlegenheit gerathen rücksichtlich einzelner Dörfer oder Städte, die zwar nicht in dem Kreise, aber hart an demselben liegen und doch von einer glei chen Calamität getroffen worden sind. Was das zweite Amen dement betrifft, so habe ich schon erklärt, daß ich ihm beitrete, um so mehr, weil es die hohe Staatsregierung außer Verant wortlichkeit setzt. Abg. v. Lhielau: Ich habe bereits bemerkt, daß ich wünschte, „Landestheile" gesetzt zu sehen, statt „Kreise". Staatsminister v. Zeschau: Meine Herren, man muß den Zweck und den Sinn des gegenwärtigen Zusatzes sich recht klar machen, um nicht wünschen zu können, daß gewissermaßen etwas Fremdartiges hineinkomme. Darf ich mir im Voraus eine Aeußerung über den Erfolg des Decre'ts, welches eben über die Verhältnisse der Besteuerung der Städte und des platten Landes handelt, erlauben, so wird es muthmaßlich diese sein, daß die Ständeversammlung sich dahin aussprechen wird, daß es unmög lich sei, sich jetzt darüber zu entscheiden, ob zwischen der Stadt- und Landsteuer ein die Städte prägravirenves Mißverhältniß stattsinde. Es wird diese Frage jetzt Niemand beantworten kön nen. Darüber muß eine mehrjährige Erfahrung entscheiden, dann wird es vielleicht möglich sein, ein sicheres Urtheil darüber zu fällen. Auf der andern Seite ist nicht zu verkennen, daß die Be sorgnisse der Städte vielleicht nicht ganz ungegründet sind, weil es sehr schwer ist, so verschiedenartige Elemente in ein richtiges Steuerverhältniß zu bringen. Diesen Zusatz, wie er hier vom Mi nisters vorgeschlagen worden ist, hat das Ministerium als eine vorlausige Beruhigung für die Städte wegen der besorgten Ne- clamation betrachtet, und daher kann das Ministerium uur wün schen, daß er lediglich auf die Städte und bezeichneten Fabrik dörfer beschränkt bleibe, daß mithin das erste Amendement des geehrten Abg. v. Thiclau, ich muß es wiederholen, keine Annahme in der Kammer finden möchte. Kommen solche Fälle vor, wie der geehrte Abg. v. Khielau sich gedacht hat, so ist immer noch Zeit dazu, bei jeder Ständeversammlung diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen, und zwar'wird es um so unbedenklicher sein, als ja selbst auch über die in den Städten und Fabrikdörfern vorzunehmenden zeitweisen Verminderungen von Steuereinheiten nach den Ansichten der geehrten Kammer, wie sie sich in der Dis kussion herausgcstellt haben, nicht ohne ständische Zustimmung oorgenommen werden sollen, womit das Ministerium vollkom men einverstanden ist. Die Bcsorgniß des geehrten Abg. Gehe, daß bei solchen Zugeständnissen wirklich Gefahr im Verzüge sein könne, wenn darüber erst die Standeversammlung gefragt wer den solle, hat der Referent bereits sehr treffend widerlegt. Es sind solche Fälle, die möglicherweise pvrkommen können, solche, wo das Ministerium auf seine Verantwortung hin Gestundung der Steuer gestatten kann, und da die Landtage nicht viel mehr als zwei Jahre auseinander sind, so werden solche Nachthekle daraus nicht entstehen, welche er besorgt hat, zumal da die Grundsteuer nur einen gewissen Khekldkr Nutzung in Anspruch nimmt. Präsident v. Haase: Ich werde nun zur Fragstellung übergehen, und zwar zunächst auf die Amendements des Abg. v. Lhielau die Frage stellen. Derselbe hat beantragt, daß bei der Z., welche nach dem Vorschläge der Deputation also anfängt: „Wenn bei einzelnen Städten solche in die Nahrungs- und Ge werbsverhältnisse nachteilig wirkende Ereignisse eintreten sollten, wodurch rc." zum Eingänge folgende Fassung gewählt werde: „Wenn bei ganzen Landestheklen, einzelnen Städten oderFabrik- dörfern solche rc." Ich frage: ob dies Amendement ange nommen wird? — Es wird mit 31 gegen 29 Stimmen ab- geworfen. Präsident v. Gersdorf: Das zweite Amendement ging dahin, daß an die Stelle der Worte: „dessen Höhe das Finanz ministerium fcstzusetzen hat" gesetzt werde: „mit Einverständniß der hohen Staatsregierung und Stände." Wird dieses Amen dement angenommen? — Die Annahme erfolgt gegen, I Stimme- (Abg. Gehe.) Präsident v. Haase: Es wird also nun die Zusatzpara- graphe so lauten: „Wenn bei einzelnen Städten Rein ¬ erträge , mit Einverständniß der hohen Staatsregierung und Stände stattsindet." Wird die Züsatzparagraphe 18 b in dieser Maße angenommen?— Einstimmig Ja. Präsident!). Haase: Wir können nun zu §. 19 über gehen. Referent Abg. Klinger: Nach dem frühem Beschlüsse der Kammer würde hier zuvörderst noch Z. 18 unter 6 und e der Gesetzvorlage vorzutragen sein: Ferner ist der Fall ausgenommen, <l) wenn eines der §. 4 genannten steuerfreien Grundstücke, durch Uebergang ins Privatcigenthum oder durch Veränderung des ursprünglichen Zweckes oder durch Nutzbarmachung, in die Reihe der steuerbaren Gegenstände übergeht, (tz. 11) und endlich
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