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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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gewesen/ündder Calamitose hing dabei von Zufälligkeiten aller möglichen Art ab, selbst von der Pünktlichkeit der Gerichts behörden, rvü häufig der Fall eintrat, daß wegen zu später An meldung der Steuererlaß für versäumt erachtet wurde. Ich glaube, daß das Gutachten der Deputation, welche einstimmig in diesem Beschlüsse zusammengetroffen ist, in de.r Kammer die Ueberzeugung erwecken werde, daß nicht leicht eine Seite bei die- sein Gegenstände sei, die nicht sorgfältig erwogen worden. Es besteht die Deputation aus städtischen ivie aus ländlichen Ab geordneten mehrer Kategorien, und es wird daher kein Zweifel sein, daß die Interessen aller Classen reiflich erwogen worden sind. Ich kann daher nur dringend wünschen, daß die Kammer den Vorschlag der Deputation annehme. Staatsministcr v. Ze schau: Ich will nur einige wenige Worte hinzufügen. Bekanntlich war in den alten Erblanden das Steuererlaßwesen in ziemliche Verwirrung gerathen, und hatte sich nachtheilig für die Staatskasse gestaltet, weil damit ein sehr großer Mißbrauch getrieben wurde. Deshalb sah sich die Negie rung im Jahre 1821 veranlaßt, ein besonderes Regulativ hinaus- zugeben. In der Oberlausitz bildeten sich diese Verhältnisse, wie der geehrte Abg. v. Mayer angegeben hat, anders. Dieses Re gulativ hat auch die Folge gehabt, daß die Steuererlasse in Ver gleich zu den früheren sich bedeutend vermindert haben, so daß sie im Durchschnitt nicht mehr als 15,16, höchstens 18,000 Thlr. betragen, mit welcher Summe sie bisher im Budjet angesctzt wa ren. Das Ministerium glaubte sich bei Vorlegung dieses Ge setzes nicht von der Einrichtung ganz entfernen zu dürfen, welche seit so langer Zeit in den Erblanden bestand. Man war gleich damals überzeugt, daß, wenn der Gegenstand kn der Kammer zur Sprache kommen werde, man die wahre Ansicht und Mei nung der Steuerpflichtigen am sichersten.vernehmen würde, und das Ministerium hat, als die geehrte Deputation ihm die dagegen ausgestellten Bedenken mittheilte, keinen Anstand genommen, sich mit dieser Ansicht eknzuverstrhen. Die Gründe, welche das Ministerium bei diesem Gegenstände bestimmt haben, sind haupt sächlich die, daß nicht alle Calamitäten betroffen werden können, nicht für alle Steuererlasse gewährt werden können, und. daß mit hin nur für gewisse Classen derselben Entschädigung gewährt werden kann. In dieser Beziehung nehme ich besonders Bezug auf das, was der Herr Abg., Scholze geäußert hat, daß mögli cherweise derselbe Grundbesitzer, der von einer solchen Calamität betroffen worden ist, oft zur Entschädigung eines Andern beitra gen muß, während er Nichts aus diesem Erlaßfonds bekommen hat. Eine zweite Ungleichheit würde sich dadurch Herausstellen, wenn auch zum Lheil durch die Schuld der Besitzer selbst, daß bei derartigen Fällen Viele um solchen Erlaß nicht nachsuchen, die entweder die gesetzliche Verfügung nicht kennen, oder sie nicht beachten, während Andere ihn nachsuchen und den Erlaß bekom men. Ich gebe zu, daß dies nicht ein durchschlagender Grund sein kann, weil Jeder seine Rechte wahren muß, und wer dies nicht thut, keine Klage darüber zu führen hat. Ein dritter Grund, durch den man sich bestimmen ließ, der Deputation bei zutreten, ist der, daß das Object allerdings unbedeutend ist, sollte nicht eine höhere Summe dafür in Anspruch genommen werden, Und ich daher wohl die Ansicht aufstellen möchte, daß die Nicht gewährung des Erlasses keinen wesentlichen Nachtheil für die Steuerpflichtigen herbeiführen wird. Dabei ist auch noch zu be denken, daß die Summe, welche durch Nichtgewährung der Er lasse erspart wird, dem Steuerpflichtigen im Allgemeinen wieder zu Gute geht. Präsident v. Haase: Es scheint mir, daß die Debatte über diesen Punkt geschlossen sei, und der Herr Referent zum Schluß sprechen könnte. Referent Abg. .Klinger: Bei der Ausführlichkeit, mit welcher sich die Deputation über die Frage: ob der Steuererlaß künftig aus der Gesetzgebung zu streichen oder nicht, verbreitet, und bei der kräftigen Unterstützung, welche die Ansicht der Depu tation gefunden hat, bleibt mir nur wenig zu sagen übrig. Die Deputation hätte allerdings dringend gewünscht, alle Calami täten berücksichtigt zu sehen, um die Last der Grundsteuer auf möglichst gl eiche Weise vertheilt zu wissen. Aber es ist mit der Gerechtigkeit wahrlich ein eigenthümliches Ding- meine Herren! Es kann etwas an sich sehr gerecht sein, es wird aber dennoch ungerecht, wenn es nämlich nicht gleichmäßig auf alle die jenigen angewendet wird, die in derselben Lage und demselben Unglücksfalle sich befinden. Sie werden mir zugestehen, daß es gerecht ist, die Steuerbefreiten zn entschädigen, Sie werden mir aber auch zugeben, daß es ungerecht wäre, nur 10 derselben her auszunehmen, und 100 nicht zu entschädigen. Sie werden zu geben, daß es gerecht ist, einen Staatsbürger nach Verhältniß seiner Mittel und seiner Kräfte zum Gemeinbesteü anzuziehen, zu den Staatsbedürfnissen beizutragen. Sie werden mir aber auch zugestehen müssen, daß es ungerecht wäre, 10 Bürger anzu ziehen, und 50 andere bei weit besseren Mitteln laufen zu lassen. Sie werden mir zugeben, daß es gerecht ist, einen Beamten für seine Mühwaltung zu entschädigen, Siewerden aber auch zugeben, daß es ungerecht wäre, in dem Gesetz auszusprechen, es sollten 10 entschädigt werden und 100 leer ausgehen. Es ist und bleibt also eine eigenthümliche Sache mit der Gerechtigkeit, es kann Etwas an sich gerecht sein und wird doch zu einer Unbilligkeit und Ungerechtigkeit, wenn nur Wenige die Begünstigung erfahren sollen. Was thut die Gesetzvorlage? Ohne einen Vorwurf den Verfassern derselben machen zu wollen, denn sie haben sich an die bestehende Einrichtung, an das Herkömmliche gehalten, sie ver fährt aber leider auf ähnliche Weise, sie nimmt einzelne wenige Unglücksfälle wie ihre Günstlinge heraus, und verschmäht es, eben so wichtige und noch größere Calamitäten ins Auge zu fassen, sie will nur 10 Grundbesitzern Hülfe bringen, und Hun derten solche versagen. Jene Gunst darf daher der Gesetzgeber nicht wollen, denn er würde damit gegen diese eine Ungerechtig keit verhängen. Doch ich darf nicht wiederholen, was in dem Berichte so ausführlich schon gesagt ist. Die nächsten Augen blicke sind wichtig, die Entscheidung liegt in Ihrer Hand. Ich wünsche Nichts mehr, und erwarte zuversichtlich, daß bei dem hochwichtigen Gegenstände, der von so großem Einflüsse auf viel fache Verhältnisse des Landes ist, die hochgeehrten Herren der
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