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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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gegen die übrigen Vorschläge und gegen die ganze Fassung des von der Deputation gestellten Antrags stimme, muß ich Folgen des bemerken. Ich habe allerdings blos gegen die Höhe des Procentabzugs mich erklärt und in Betreff dieser Abzüge den An trag der hohen Staatsregierung anzuempfehlen geglaubt, indessen nicht darum, um ,eine Parität zwischen Stadt'und Land herzu stellen, denn ich glaube nicht, daß diese hier in Frage kommt, und cs würde eine kleine Verschiedenheitauch nach derRegierungs- vorlagestattsindcn; es ist dies übrigens nicht zu verkennen, daß ein höherer Procentabzug den Städten für die Mühwaltung ge währtwerden muß. Ich habe Indessen geglaubt, daß derProcent- abzug nach dem Vorschläge der Deputation im Allgemeinen ein zu hoher fest Will man ihn nämlich annehmen, so würden für die Ortssteuereinnahmen circa 20,000 Lhlr. der Staats einnahme in Abzug kommen und dazu verwendet werden müssen. Dies schien mir doch als Zuschlag für, die Ortseinnahme von Seiten des Staats zu bedeutend zu ,sein, und deshalb habe ich mich für den Regierungsvorschlag aussprechen müssend Präsident D. Haase: Es haben sich gemeldet die Abgg. Lzschucke, Baumgarten, Wieland?, v. Platzmann, Sachße, Sornitz und Fleischer. Abg. Lzschucke: Es liegen uns jetzt überhaupt zwei Fragen zur Berathung und Abstimmung vor; die erste ist: ob der Auf wand für die Localsteuerverwaltung, theilweise aus derStaats- casse.oder durch einen Zuschlag zur Grundsteuer gedeckt werden soll? und die zweite: wie die Steuer der Rittergüter an die Bezirkssteuereinnahme gelangen soll? Was die erste Frage anlangt, so schlägt uns die Regierung vor, aus dem Lande und in den Städten, die die Landgemeindeordnung nicht angenommen haben, I Procent und in den übrigen Städten Ü Procent Ab zug von der in den einzelnen Orten erhobenen Grundsteuer zu ge nehmigen, wogegen uns die Deputation einen höhern Procent abzug zur Annahme empfiehlt. Wir mögen nun das Eine oder das Andere annehmen, so ist so viel gewiß, daß dadurch der Auf wand, der den Gemeinden erwächst, nur zum geringsten Theile gedeckt wird. Wenn ich namentlich die Städte berücksichtige, so ist nicht zu verkennen, daß durch die Führung der Kataster den selben nicht nur eine sehr große Arbeit, sondern auch eine große Verantwortlichkeit zuwächst. Lesen Sie die Jnstructioüen, welche den Katastern vorgeschrieben sind, so werden Sie in denselben nicht nur eine unendliche Menge Anweisungen, wie die Kataster geführt und fortgeführt werden sollen, sondern auch bedeutende Geldstrafen, die auf Uebertretung oder Vernachlässigung dieser Instruction gesetzt sind, finden. Hierdurch kann es feig, daß auch noch außerdem die Eommuncn in Vermögensverlust gera- then. Kann man nun auch dagegen einwenden, daß von Seitey der Stadträthe eine genaue Aufsicht darüber zu führen sei, und sie sich vor Strafen hüten könnten, so ist nicht zu umgehen, daß diese Aufsichtsführung unbedingt wieder einen neuen Arbeiter ver langt, d. h. daß für den Steuereinnehmer in den Städten ganz gewiß ein neuer Controleur angestellt werden muß, wenn der Stadtrath von der Verantwortlichkeit sich möglichst frei ma chen will. Es mögen nun die Städte oder 3 Procent be- kymyM. ,so.werden sie stets noch, fürMe D^rmurrcaM.einen neuen, Aufwand erhalten. Ich werde daher, um-.-bissest Aufwand so viel als möglich herabzufetzen, für dse Deputa tion stimmen und kann wenigstens dem Einwandq des Äbg. Scholze, daß durch diese Procentabzüge eine erhöhte Auf bringung von Steuern mothwegdig werde, nicht beitreten. So viel ist gewiß, daß im Erfolg es einerlei -ist, ob der Auf wand der Localsteuerverwaltung durch Procentabzüge oder durch Zuschläge gedeckt wird', dq in beiden Fällen der Aufwand unbedingt von hem Grundbesitze alsein aufgebracht werden muß und keineswegs die unangesessenen Gemeindeglieder Etwas bei zutragen haben. Komme ich, nun auf die Frage, wie von den Rittergütern die Steuern einzunehmen und an die Bezirkssteuer- emnehmer zu bringen seien, so muß ich mich für die Deputation erklären. Wollte ich auch davon absehen, daß durch das beab sichtigte Amendement des Abg. v. Planitz ein Separatismus ein tritt, so sind doch eine Menge anderer Bedenken, die demselben entgegenstehen. Vorzüglich auf einen Punkt mache ich aufmerk sam; es ist nämlich im Laufe der allgemeinen Verhandlungen über dieses Gesetz bemerkt worden, daß alle diejenigen Beiträge, welche die Rittergüter früher zu den Staatslasten gegeben hät ten, viel zu gering angeschlagen worden wären, weil Nieman dem deren Höhe habe bekannt sein können. Wodurch ist nun diese Unkermtniß und dieser Jrrthustr entstanden? Es kann nur dadurch entstanden sein, daß die Rittergutsbesitzer einen Steuer einnehmer aus ihrer eigenen Mitte ernennen konnten und daß deswegen außer ihnen Niemand die Höhe der Steuer hat erfah ren können. Nimmt man nun an, daß hauptsächlich aus dem Wahne, daß die Rittergüter bisher zu wenig oder gar Nichts zu den Staasslasten gegeben hätten, der Antrag hezvorgegangen ist, daß das neue Grundsteuersystem eingeführt werde, so muß ich wohl zu bedenken geben, daß künftig eben auch eine ^nkennt- niß im Volke überhand nehmen wird, wenn den Rittergutsbe sitzern das Recht , die Steuer selbstständig an die Bezirkssteuer einnahme zu bezahlen, eingeräumt wird. -Kann mgn, auch jetzt wissen, wie viel die Rittergüter zu der Steuer zu geben haben, da die Kataster Jedem zugänglich sind und Jeder weiß, was der Andere zu zahlen hat, so wird doch im Laufe vieler Jahre eine eben so große Unkenntniß eintreten können, als es früher war. Ich glaube daher, dqß es auch im Interesse der Rittergutsbesitzer liegt, wenn sie ihr Geld an die Ortseinnehmer abgeben; es wird dann Jeder wissen, daß die Rittergüter auch zahlen massen. Geht man noch davon aus , daß die Deputation in dem Falle, daß die Procentabzüge nicht hinreichen, die Rittergutsbesitzer we gen der Höhe der Zuschläge gehört wissen will, so ist eine Prä- gravation .in Hinsicht aufdie Zuschläge der Rittergutsbesitzer nicht zu befürchten. Endlich erlaube ich mir noch eine Anfrage, in Bezug auf die in diese tz. aufgenommenenWorte: „daß die Zu schläge zu den Grundstcuereinheiten von der Genehmigung des Finanzministerii abhängig gemacht werden sollen." Es ist mir bekannt, daß alle Zuschläge, welche auf die Gewerb- und Per sonalsteuer gelegt werden, nur mit Genehmigung des Finanz- ministerii aufgezogen werden sollen; das hat aber wohl feinen
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