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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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nicht hinreichende Unterstützung fand. Die Vorschläge, welche uns die geehrte Deputation macht, ehre ich, denn sie zielen we nigstens dahin, die Kosten der Receptur so billig als möglich für die Contribuenten zu sixiren. Der Herr Staatsminister hat sich zwar auf eine wohlwollende und zustimmende Weise über diesen Gegenstand ausgesprochen, meinte jedoch, daß durch diese Pro centabzüge die Zuschläge zu den Steuereinheiten, wie die ur sprüngliche §. 36 des vorliegenden Gesetzes sie gestattete, vermie den werden könnten. Dies muß ich aber fast für eine reine Un möglichkeit halten; wie ist es möglich, so genau zu bemessen, ob die gewahrten Procente für den Bedarf ausreichen, oder ob noch Etwas fehlt? Wie leicht kann es der Fall sein, daß bei den 1^ und 2 Procenten, welche die geehrte Deputation vor schlägt, bei manchen Gemeinden noch ein Ueberschuß in der Casse bleibt? Dies würde ich nicht einmal für einen zu verstauenden Gewinn ansehen können. Aber in den meisten Fällen wird ganz gewiß Etwas fehlen, und dieses muß aufgebracht werden/ Wie aber soll es nun aufgebracht werden, wenn die anfänglich vor geschlagene Modalität von dem hohen Finanzministerio nicht mehr genehmigt werden soll? Wahrscheinlich aus der Commun- casse; aber wie ich schon gestern dargctyan habe, die Commun- caffe ist eine Casse, welche aus verschiedenartigen Beiträgen zu sammengesetzt ist, aus Beiträgen der Angesessenen, sowie der .Unangesessenen, es würde dadurch immer wieder eine Prägrava- tion der Unangesessenen entstehen. Letztere werden sich beschwe ren, daß mit ihren Beiträgen Zwecke erfüllt werden, die ihnen völlig.fremd sind. Ich habe mir einen flüchtigen 'Überschlag gemacht, um damit zu beweisen, daß auch Steuerabzüge von — 3 Procent in großen Städten keineswegs ausreichen wer den, und ich erlaube mir, denselben von der Stadt, welche ich hier vertrete, mitzutheilen. In Leipzig bedürfen wir behufs der Steuererhebung eirissn Buchhalter, vier Einnehmer, zwei Boten, ein großes Local und überdem eine Menge Bureaube dürfnisse, welches Alles zusammen jedenfalls einen Aufwand von wohl 4,000 Lhaler erheischt. Nun ist es allerdings wahr, die angestellten Beamten können in Zukunft mitunter einige freie Zeit haben, weil die Receptur nur quartaliter stattsinden soll; aber in einer großen Stadt müssen zu diesem Behufe angestellte Beamte zu jeder Zeit gegenwärtig sein. Wenn wir nun hier auch den höchsten Abzug von 3 Procent erhalten sollten, so würde dies doch nur eine Vergütung von circa 2,700 Thaler fein. Dabei ist aber ferner noch zu bedenken, daß wir auch die Kata ster in Ordnung erhalten müssen, und daß, wenn wir auch diese Arbeit den «»gestellten Beamten mit überweisen wollte» und könnten, dennoch immer noch eine Differenz von 1,300 Lhaler herauskommen würde. Dieses Deficit muß nun auf irgend eine Weise aufgebracht werden, und nach meiner Ueber- zeugung könnte das auf eine gerechte Weise nicht anders gesche hen, als durch einen Zuschlag auf die Steuereinheiten. Da die Feststellung dieser Angelegenheit nun einmal nicht anders zu ermöglichen scheint, und meine Meinung, daß die Regierung die Kosten der Steuerreceptur übernehmen solle, keinen Anklang gefunden hat,so muß ich mich wohl zu den Anträgen der Deputa tion hinneigen. - Den Antrag aber, daß , weNn i'n cinerStadt dergleichen Zuschläge zu den Steuereinheiten beliebt werden soll ten, dazu allemal die Genehmigung des hohen Finanzministeril einzuholen sein müßte, muß ich sehr unterstützen; denn gewiß wird die Ausschreibung dieses kleinen Zuschlages bei dem ganzen Geschäfte eine der unangenehmsten Sachen sein. Es ist wohl anzunehmen, daß jeder Steuerpflichtige , der unverhofft noch zur Bezahlung eines solchen Zuschlags gezwungen werden soll, wenigstens mit einem größeren Vertrauen sich fügen wird, wenn er weiß, daß dazu vorher die Genehmigung der höchsten Landes behörde eingeholt werden mußte. Er wird dann sich noch voll kommen überzeugt halten, daß ihm fein' Recht geschah, und mit etwas leichterem Muthe bezahlen, als wenn er blos durch die Ortsbehörde dazu beschieden wird. Ich stimme also für das Deputationsgutachten, und auch dafür, daß, wennSteuerzu- schläge zu den Steuereinheiten erhoben werden sollen, dazu alle mal die Genehmigung des hohen Finanzministerii erforderlich ist- Abg. Todt: Ich habe zunächst um das Wort gebeten, um einige kurze Bemerkungen in Bezug auf die Aeußerung des Herrn Finanzministers zu machen. Derselbe meinte nämlich, daß die Vorschläge der Deputation in Bezug auf die Höhe der Procent abzüge Seiten der Staatsregierung doch nicht so unbedenklich angenommen werden könnten, und gleichwohl soll daneben nicht gestattet sein, Zuschläge zu den Steuereinheiten zu machen, sson- dern es soll das, was an der Besoldung des Localsteuereinnehmers fehlt, aus der Communcasse beigctragen werden. Was das Erste anlangt, daß die Procentabzüge zu hoch sein sollen, so könnte ich höchstens zugeben, daß sie in großen Städten eine Summe erge ben, die mit dem wirklichen Aufwande nicht harmonire, wiewohl die letzten Sprecher es anders darzuthun gesucht haben. Man könnte also zugcben, daß in großen Städten durch den Abzug eine Summe herauskomme, die nicht wirklich gebraucht wird zur Be streitung des Aufwandes für! die Localsteuerverwaltung. Da gegen wird sie in kleineren und Mittelstädten ganz gewiß nicht ausreichen. Die Deputation hat daher, da einmal volle Gleich heit in Bezug auf alle Betheiligte nicht herauszubringen ist, doch diese geringen Ausnahmen, die sich auf zwei bis drei Städte nur belaufen werden, annehmen zu müssen geglaubt, weil auf der an dern Seite nicht zu leugnen ist, daß die großen Städte auch ein großes Steuerquantum zu bezahlen haben. Wenn ich aber hier von absehe, so mäg allerdings wohl eingeräumt werden, daß der Ä procentige Abzug in einzelnen Fällen zu hoch werden kann, ob wohl ich, wie gesagt, bezweifle, daß dies oft der Fall sein werde. Sollte aber wirklich die Höhe von 3 Procent so großem Beden- - ken unterliegen, so könnte vielleicht das Deputationsgutachten im Allgemeinen doch angenommen und nur eine kleine Fassungsver änderung damit vorgenommen werden. Ich glaube nämlich, wenn man die Fassung der Deputation ganz ließe, vor der Zahl 3 aber einfügte „2 bis," und am Schlüsse des Satzes sagte: „Darüber ob 2 oder 3 Procent abgezogen werden sollen, hat das. Finanzministerium unter Berücksichtigung des Bedarfs zu bestim men," so würde man durch diese Einschaltung die Hand frei be halten in allen Fällen, wo es sich herausstellt, daß 3 Procent
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