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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 49. Dresden, den 27. März 1843. Acht und vierzigste öffentliche Sitzung am 22. März 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Br- rathung des vorläufigen Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Vertretung der evange- lisch-lutherischen Kirchengemeinden betr.— Die Sitzung beginnt um 10^ Uhr. Eingefunden haben sich 72 Mitglieder. Anwesend sind von Seiten der Regierung der Staatsminister v. Wietersheim) ferner die kgl. Commis- sarien v. Watzdorfund 0. Hübel, von denen aber der Erstere nach Verlesung des Protokolls den Saal wieder verlaßt. — Das über die letzte Sitzung von dem Secretair Rothe aufge nommene Protokoll wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Ludwig und Müller (aus Chemnitz) mit vollzogen. Aus derRegistrande wird vorgetragen: 1. (Nr. 450.) Den 21. März. Antrag des Abg- Serre, die Bestellung einer Commission zur Ermittelung der Abhülfe des Nothstandes der Grenzdistricte betreffend. Stellvertretender Abg. Serre: Wenn ich meinen vor eini gen Tagen mündlich gemachten Antrag in einer Petition wieder hole , so geschieht es der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen, damit derselbe durch eine Deputation vorberathen Ihrer Be- schließung unterlegt werden möge. Nachdem die Herren Mi nister der Finanzen und des Innern der Kammer die beruhigen den Maßregeln, welche wegen Stillung der Noth ergriffen worden sind, mitgetheilt haben, so bezieht sich dies Alles nur auf den transitorischen Zustand und die jetzt dringendste Noth. Nicht minder dringend erscheint indeß auch der dauernde Noth- stand. Ein Mitglied hat gestern eine Petition in diesem Sinne übergeben und ausführlicher sich darüber ausgesprochen. Wenn mein Antrag angenommen und eine fortbestehende Commission ernannt wird, welcher die Abhülfe des dauernden Nothstandes unserer gewerbtreibenden Bevölkerung zur Aufgabe gestellt ist, so würde auch der gestrige Vorschlag, wie viele andere, welche von allen Theilen des Landes sicher eingehen werden, vor diee Commission gehören. Jener Commission würde anheimgegeben bleiben, sich recht viele Vorschläge und Ansichten zu verschaffen, und es wird sich Herausstellen, daß nicht ein großesHau pt- mittel, sondern viele kleine angewcndet werden müssen, um dem Zwecke näher zu kommen. Ich selbst werde mir erlau. ll. 4V. ben, seiner Zeit mehre dergleichen in Anregung zu bringen. Ich bitte, meine Petition der dritten Deputation zu überweisen. Präsident v. Haase: Will die Kammer die Petition deS Abg. Serre an die dritte Deputation überweisen? — Ein stimmig Ja. 2. (Nr. 451.) Den 21. Marz. Petition der Gemeinde zu Netzschkau, Johann Gottlieb Reißmann, nebst vier andern Ortschaften, um Vorlegung eines Gesetzes, welches den Jagd pflichtigen gestattet, das Wild auf die wirksamste Weise von ihrem Grundeigcnthum abzuhalten. Abg. Grimm: Diese Petition ist mir von einigen, im untersten Theile des Voigtlands gelegenen Gemeinden mit der Bitte übersendet worden, sie zu bevorworten und zu der meinigen zu machen, nämlich von der Stadt Netzschkau, welche zu meinem Wahlbezirke gehört, und von vier in deren Nähe gelegenen Dör fern. Die Petenten führen an: Noch vor einigen Jahren habe es Rehe bei ihnen gar nicht, und Hasen nur in sehr geringer An zahl gegeben, so daß sie den Wildschaden nur dem Namen nach gekannt hätten. Vor einigen Jahren jedoch hätten es sich die Herrn Rittergutsbesitzer beikvmmen lassen, einen sehr beträcht lichen Wildstand heranzüziehen, indem sie die Hasen über Gebühr gehegt und das Schießen der Rehe durch Abschließen eines förm lichen Contracts mit einer hohen Conventionalstrafe belegt hätten. Ich glaube, zwei oder vier Louisd'or pro Stück. Der Abg. Herr Döhler wird darüber nähere Auskunft ertheilen können. Dieser so vermehrte Wildstand nun habe ihnen nicht nur an ihren Feldfrüchten, sondern namentlich an den jungen Hölzern und Obstbäumen großen Schaden zugefügt. So hatten die Hasen von 60 Obstbaumen, die in einem Garten an gepflanzt worden, in dem einen Winter 26 Stück und in dem nächsten Winter 17 Stück zernagt und zerstört. Ueberhaupt hätten sich die Hasen und Rehe, dieses Ungeziefer, wie es der Abg. Scholze genannt hat, auch im untern Voigtlande auf eine schreckenerregende Weise vermehrt. Sie werden daher die Bitte der Petenten, welche dahin geht, bei der hohen Staatsregierung zu beantragen, daß in kürzester Zeit ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, welcher den Jagdpflichtigen gestatte, das Wild auf die wirksamste Weise von ihrem Grundeigenthum abzuhalten, und vollen Ersatz für den an diesem und sonst durch dasselbe ohne Ausnahme irgend einer Wildgattung zugefügten Schaden auf die kürzeste Weise zu erhalten, ganz in der Ordnung finden. Wenn übrigens die Petenten wünschen, daß ich diese Petition zu der meinigen machen möge, so will ich dieses hiermit gcthan 1
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