Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Präsident v Haase: Es würde sich nun die Frage nöthig machen, ob der Stellvertreter einzuberufen; inzwischen da wir ohnedies zu den Osterferien einen Stillstand in unserm Ge schäfte haben werden, so würde der Urlaub nicht viel über diese Zeit hinausreichen. Ich frage die Kammer: ob sie damit einver standen ist, daß der Stellvertreter diesmal nicht einberufen werde? — Einstimmig Ja. 16. (Nr. 488). Den 26. März. Petition der Gemeinde Alterbach nebst 83 andern Landgemeinden, Johann Friedrich Schmidt und Consorten, die Ablösung der Jagdberechtigungen ^betreffend. Abg. Oehmichen: Diese Petition ist mir zugegangen mit dem Ersuchen, sie der geehrten Kammer zu überreichen und zu be- vorworten. Das Erste ist bereits geschehen, das Zweite thue ich um so bereitwilliger, als die Petenten in ihren Sitten und Wün schen sehr bescheiden sind. Sie ist von drei Städten, einigen Bürgern Wurzens und 79Ortschaften durch ihre resp. Bürger meister, Stadtrichter, Vorstände, Aelteften und Richter unter zeichnet, und liefert somit den Beweis, daß nicht das platte Land allein, daß auch die Städte den Druck des unverhaltnißmaßig hohen Wildstandes fühlen und um Abhülfe bitten. Es schließt sich diese Petition an die vielen an, welche fast aus allen Ehesten des Landes an die hohe Kammer eingegangen sind, und da die Pe tenten teilweise in der Nähe leipziger Jagdreviere, theilweise in der Nähe bedeutender Waldungen wohnen, so ist ihnen nicht zu verargen, daß sie sich dadurch beschwert fühlen und Klagen erhe ben. Sie führen an, daß seit einer Reihe von Jahren der Wild stand auf ihren Fluren dermaßen erhöht worden sei, daß der da durch entstandene Schaden auf eine höchst drückende Weise em pfunden werde, und ernsthaften Besorgnissen für die Zukunft Raum gebe. Von Jahr zu Jahr hatten sich die Wildschäden so vermehrt, daß auch der friedsamste Grundbesitzer nicht mehr ruhig bleiben könne. Das letzte Jahr aber sei der Vermehrung dieses unverhältnißmaßigen Wildstandes ganz besonders günstig gewe sen, und die wenigen Früchte, die die glühende Sonnenhitze ver schont, wären durch dieses noch sehr beschädigt worden. Nicht anders als ihren Feldern, wäre es auch ihren Hölzern ergangen, wo die jungen Triebe abgefressen und die Pflanzungen und Culturen sehr verkümmert worden wären. Dieser unverhältnißmäßige Wildstand habe seinen Grund in der Idee, daß es Ehrensache ge worden sei, sehr viel Wild auf dem Revier zu haben, und so habe der größere Theil der Jagdberechtigten dortiger Gegend mittelst Vertrags sich gegenseitig verpflichtet, bei 5 Thaler Conventional- strafe keine Rücke zu schießen. Diese würden also vertragsmä ßig gehegt, und es bestände eine förmliche Rehzucht. Ebenso wäre es auch bei den Hasen, man jage 1,2, auch wohl 3 Jahre nicht, um nur die Auszeichnung zu genießen, eine große Anzahl Hasen auf dem Reviere zu haben. Die Ameise habe nur vor kurzer Zeit einer Jagd gedacht, wo an einem einzigen Tage 800 Hasen geschossen worden waren. Das Gesetz vom 3. Novem ber 1840 und das ihm angehangene Patent gestatte zwar den Grundbesitzern jedes Mittel, das Wild von seinen Fluren abzuhalten, nur dürfe dasselbe nicht absichtliche Tödtung oder Beschädigung des Wildes bezwecken, noch über die Grenzen sei nes Grundstücks hinausgehen, und somit sei sogar das Werfen auf das Wild und das Abtreiben desselben von den Fluren durch ganze Gemeinden gesetzlich verboten, wie bereits schon ein Fall ihnen bekannt geworden sei. Uebrigens sei auch d i e Zeit vor über, wo die Diebe über die Grenzen gebracht, und seinen Nach barn, denen ebenfalls daran nicht gelegen sein würde, zugewiesen werden sollten, und was würde aus so einer allgemeinen Jagd im Lande, wo entweder Einzelne oder ganze Gemeinden das Wild heute hinüber, morgen wieder herüber treiben wollten, am Ende werden? Etwas Gutes gewiß nicht. Die Petenten wünschen daher Abhülfe auf eine oder die andere Weise, sie führen eine Stelle aus Welkers und Rottecks Staarslexikon, Bd. 8 S. 430 an, die ich mir erlaube vorzutragen; sie lautet: „Aller Druck von Zehnten, Frohnen und andern Dienstbarkeiten wird von den Unbilden und Gräueln der Jagdtyrannei übertroffen, keine Last ist dem Volke theurer zu stehen gekommen, keine steht so durch Miß handlung des Menschen gebranvmarkt in der Geschichte da, als eben die Jagdberechtigung, denn hier gesellte sich zu dem Eigen nütze noch die stärkere Leidenschaft der Jagdlust rc." — Habe nun unsere hohe weise Staatsregierung im Ablösungsgesetz die Grundsätze ausgesprochen, sie erkenne ein dringendes Bedürfniß der Landeswohlfahrt in der Herstellung möglichster Freiheit des ländlichen Grundbesitzes, sei ferner bereits in Preußen die Ablös barkeit der Jagdgerechtigkeit, welche dem Fiscus auf fremd em Grund und Boden zustehe, gese tzlich ausgesprochen, sei ferner im Württemberg durch das Criminalgesetzbuch(1838) dem Grund besitzer das Recht, das auf seinen Grundstücken betroffene Wild zu tödten, zugestanden, nur sei er gehalten, das erlegte Wild binnen 24 Stunden an den Jagdberechtigten abzuliefern, sei auch im österreichischen Jagdgesetz von 1786 das Jagen und Suchen auf Saaten und angebauten Grundstücken bei einer Strafe von 25 Ducaten, welche der betreffende Grundstücksbesitzer bezieht, verbo ten, sei endlich in Frankreich die Jagdberechtigung den Grund stücksbesitzern zurückgegeben, so wenden sich die Petenten mit un erschütterlichem Vertrauen an die hohe Ständev^rsammlung und bitten, Hochdieselbe wolle sich bei der hohen Staatsregierung in der Maße verwenden, daß künftighin die Jagdberechtigung auf fremdem Grund und Boden auf einseitigen Antrag der Landge meinden abgelöst werden könne, oder daß wenigstens gesetzliche Bestimmungen baldmöglichst erlassen werden, durch welche die Gutsbesitzer vor det übermäßigen Hegung des Wildes und vor den dadurch entstehenden Schäden besser und kräftiger, als dies jetzt der Fall ist, geschützt werden. Wenn nun, wie ich schon be merkte, diese Bitten sehr bescheiden und zeitgemäß Md, eine Ab hülfe dieser Beschwerden und Klagen aber doch erfolgen möchte, so ersuche ich die geehrte Deputation, die sich mit diesem Gegen stand beschäftigen wird, dieser Petition gewohnte gütige Berück sichtigung geneigtcst schenken zu wollen. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition an die vierte Deputation verweisen? —-Allgemein Ja. 17. (Nr. 489.) Den 26. März. Mittheilung des ho hen Gesammtministerii zu dem allerhöchsten Decrete, die Gleich-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview