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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Antragsteller selbst wissen, da er ja mit dem Buchhandel so ver traut ist. Eine Unterbehörde, das Handelsgericht zu Leipzig, hat bis in die neueste Zeit angenommen, daß ein Verleger nur zu einer Auflage berechtigt sei; dagegen hat das Appellations gericht zu Leipzig entschieden, daß er ein unbegrenztes Recht zu Vervielfältigungen habe. Eine Entscheidung des Dberappella- tionsgerichts ist mir zwar nicht bekannt geworden, doch ist, wenn ich nicht irre, immer in den Entscheidungsgründen auch dieser Be hörde dieselbe Ansicht aufgestellt worden, welche das Appella tionsgericht hat. Daß also Zweifel vorhanden sind, ist bekannt. Wenn man aber die Zweifel beseitigen will, so muß man auch wünschen — und es ist das ein Wunsch, den der Antragsteller vorhin in Bezug auf eine andere tz. ja selbst ausgesprochen hat — so muß man wünschen, sage ich, daß auf den Antrag nicht eingegangen werde. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich bin überzeugt, daß das, was mein geehrter Nachbar früher versichert hat, seine auf richtige wahre Intention ist, daß er durch dieses Gesetz den Lite raten, den Autoren nichtzunahegetreten sehen will; wenn er auch andererseits nicht zugeben kann, daß man die Vortheile des Be rufsgeschäfts, dem er angehört, durch neue Bestimmungen be einträchtige. Die Deputation hat zwischen der Bestimmung des Entwurfs in §. 4 und der von ihr uns empfohlenen Fassung allerdings eine sehr bedeutende Bewegung gemacht. Dem Vorschläge der hohen Staatsregierung zufolge ist von einer „un begrenzten" Zahl von Exemplaren und im Vorschläge der De putation ist nur von 500 Exemplaren die Rede, und ich kann nicht unbemerkt lassen, daß mir eine gar zu große Kluft hier zwischen zu liegen scheint. Wenn zu berücksichtigen ist, daß der Entwurf zu sehr die Interessen der Buchhändler im Auge gehabt hat, -so scheint auf der andern Seite nach dem Vorschläge der Deputation zu sehr das Interesse der Buchhändler benachtheiligt zu werden. Ich kenne buchhändlerische Unternehmungen nicht genau; ich glaube aber, daß eine Auflage von 500 Exemplaren eine sehr unbeträchtliche zu nennen ist und daß, wie schon in den §§. 2 und 3 darauf hingewiesen worden ist, auch bei den Be stimmungen der 4. §. von den Verwaltungsbehörden und Ge richten das Gutachten der Sachverständigen zu Rathe zu ziehen sein wird. Mein Wunsch geht wenigstens dahin, daß der De putation gefällig sein möchte, wenn sie §. 4 und 5 für wesentlich nothwendig in diesem Gesetze erachtet, eine bestimmte Anzahl von Exemplaren gar nicht zu bezeichnen, vielmehr bei der großen Mannichfaltigkeit und bei der Verschiedenartigkeit des Verlags die als rechtliche Vermuthung geltende Zahl hier fallen und auf das Gutachten der Sachverständigen beruhen zu lassen. Referent Abg. Todt: Es scheint mir dies doch bedenklich; denn diese Frage gehört jedenfalls nicht unter diejenigen, welche von Sachverständigen zu entscheiden sind. Uebrigens ist gar keine zu große Kluft zwischen dem Vorschläge derRegierung und dem der Deputation; denn beide laufen darauf hinaus, die Schriftsteller und Verleger zu Abschließung von Contracten zu veranlassen. Wahrend nach dem Gesetzentwürfe der Schrift steller und Künstler genöthigt werden sollte, soll jetzt der Buch händler genöthigt werden, mehr Verträge zu schließen, und er wird es eher thun können, weil er die Verhältnisse genauer kennt, als der Schriftsteller und Künstler. Die Deputation war der Meinung, es sei hierbei mehr den Schriftstellern unter die Arme zu greifen, als den Buchhändlern, die sich schon selbst zu helfen wissen würden. Eine Prägravation für sie besteht aber darin gar nicht, es soll blos eine Veranlassung sein, sie zu einem Con- tract zu nöthigen, sie haben ja also Alles in ihrer Hand. Sach verständige aber darüber entscheiden zu lassen, weil es einen Zweifel werfen könnte, nicht auf den Umfang der Auflagen, son dern auf die Zahl derselben, scheint mir bedenklich. Präsident v. Haasr: Ich habe zu bemerken, daß bei der gleichen Erinnerungen diese Form zu beobachten ist, daß deshalb ein ausdrücklicher Antrag gestellt und eingereicht werde, weil zu nächst, und ehe auf dergleichen Bemerkungen eingegangen werden kann, festgestellt werden muß, ob dieselben der Berathung der Kammer unterliegen sollen, und diese Feststellung wird bewirkt durch die Frage, ob die Kammer das Amendement unterstützt. Abg. Brockhaus: Ich habe schon früher erklärt, daß ich im Principe mitderDeputation einverstanden bin. Wenn indessen der Herr Referent anführt, daß die Buchhändler schon ihre Rechte wahrnehmen würden, und man den Autoren mehr un ter die Arme greifen müßte, so glaube ich, daß Letzteres für beide Theile nicht nothwendig ist. Den Buchhändlern kann man im Allgemeinen nicht eine so besondere Pfiffigkeit, um mich die ses Ausdrucks zu bedienen, zuschreiben, und den Autoren auf der andern Seite nicht eine so große Unschuld, daß sie nicht wis sen sollten, ihre Erzeugnisse zu verwerthen. Wenigstens kann ich versichern, daß viele Autoren sich über diese vorgeschlagene Zahl von 500 Exemplaren sehr wundern werden, da sie meistens größere Ideen von dem Erfolge ihrer Schriften haben. Von sehr vielen Büchern werden zwar 500 Exemplare nicht verkauft, deshalb würde aber die Zahl von 500 als Auflage doch nicht stehen bleiben können, wenn die §. 4 überhaupt in der Fassung der Deputation Annahme findet. Selbst in der Petition des Literatenvereins in Leipzig ist bemerkt: „Eine Auflage umfaßt aber, wenn die Zahl der zu druckenden Exemplare nicht bestimmt ist, höchstens 1000 Exemplaredies dürfte also eine pas sende Zahl sein, wenn überhaupt einmal eine Zahl hereingesetzt werden soll, und ich würde also bitten, daß die Deputation diese Zahl annähme. Denn sonst würde in Zukunft bei allen Büchern, worüber kein Contract besteht, ein Anspruch an den Verleger begründet werden können, wenn er mehr als 500 Exem plare gedruckt hat. Präsident v. Haase: Der Abg. Brockhaus hat also als Unteramendemcnt zum Deputationsgutachten S. 630 beantragt, statt der Zahl 500 die Zahl 1000 zu setzen, uud ich frage die Kammer: ob sie dieses Amendement unterstützt? —- Wird durch 26 Stimmen unterstützt. Präsident v. Haase: Ich muß die Kammer fragen: ob sie unter diesen Umständen das Amendement für unterstützt hält? Referent Abg. Todt: Das Amendement kann nicht für
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