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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Adresse zu votiren. Ich habe bereits erklärt, daß ich drei Land tage dagegen gesprochen und dagegen votirt habe, und daß ich mich jetzt überzeugt halte, daß es wünschenswerth sei, wenn die Kammer eine Adresse votire. Der Abg. v. Gablenz hat im meinem Sinne diese Ansicht weiter ausgeführt, und ich will naher darauf eingehen, um deutlicher zu werden, warum ich glaube, daß die Adresse wünschenswerth und zweckmäßig sei, und namentlich warum es nothwendig erscheint, wenigstens für die Kammer, sich das Recht zu vindiciren, für künftige Fälle eine Adresse zu verfassen. Wenn das hohe Ministerium der Ansicht ist, daß eine Sache wie die Eisenbahn von zu hoher Wichtigkeit sei, und man abwarten müsse, welche Vorlagen die Regierung machen, und welche Ansichten dieselbe zu Lage legen werde, so muß ich erwiedern, daß in der Kammer wohl auch Männer sitzen, welche Gelegenheit gehabt haben, über diese Sache nachzudenken, und welche ihre Ansichten und Beschlüsse nicht erst von heute in die Kammer mitbringen, sondern jahrelang gleichfalls darüber nachgedacht haben. Dies dient zugleich zur Erwiederung für den Abgeordneten, der da meinte, daß die neuen Mitglieder nicht im Stande seien, in dieser Angelegenheit eine Entschließung zu fassen. Ich glaube, daß jeder Abg. wissen sollte, welches die Bedürfnisse des Landes sind, ehe er in die Kammer eintritt; denn er ist ge wählt worden in der Ueberzeugung, daß er die Bedürfnisse des Landes kenne und im Stande sein werde, sie jeden Augenblick geltend zu machen. Wahr ist es, daß die Berathung der Adresse Zeitaufwand erfordert; ich halte aber die Zeit nicht für wegge worfen, zumal, wenn die Adresse nicht politischer Natur ist, son dern das materielle Wohl des Landes bezweckt. Fern habe ich mich stets gehalten von politischen Diskussionen, glaube auch nicht, daß Sachsen sich auf einen Standpunkt stellen wolle, noch könne, um sein Gewicht in hie Waage des Gleichgewichts von Europa zu legen; wohl aber glaube ich, daß Sachsens Interes sen sich mit denen der übrigen kleinern deutschen Bundesstaaten vereinigen und daß in dieser Beziehung wohl Seitens der säch sischen Kammern manche Anträge gestellt werden konnten. Ich kann um so weniger jetzt von meiner Ansicht zurücktrcten, da es sich um die Principfrage handelt, ob die Kammer das Recht zu Wotkrung einer Adresse habe. Dazu kommt, daß man zwar anführt, das Petitionsrecht stehe jedem Staatsbürger frei; Sie werden sich aber erinnern, daß bei dem vorigen Landtage von mir in die ser Kammer, dem Ministerio gegenüber, die Ansicht ausgestellt worden, daß, da das Petitionsrecht der Stände selbst beschränkt worden sek, so werde das Petktionsrecht der Unterthanen um so weniger geduldet werden, weil dieses in der Berfassungsurkunde gar nicht begründet ist; und obwohl das Ministerium diese Ab sicht in Abrede stellte, so wurde doch in dem Landtagsschlusse auf eine zu erfolgende Beschränkung hingewiesen. Dazu kommt, daß eine von der zweiten Kammer angenommene Beschwerde erst dann wirksam sein kann, wenn die erste Kammer beitritt; keineswegs aber hat die zweite Kammer das Recht, Petitionen und Beschwerden an Se. Majestät den König allein zu bringen. Ist die Kammer der Ueberzeugung, daß in allen Interessen- und Princkpfragen unbedingte Einigkeit zwischen der ersten und zwei ten Kammer stattsinden werde, so bescheide ich mich. Ich bin aber der Meinung nicht, sondern glaube, daß in beiden Kammern sich die Ansichten sehr schroff entgegen stehen werden und also in gemeinsamen Petitionen die Wünsche und Beschwerden unserer Kammer an die Regierung nicht gelangen können. Staatsminister v. Lindenau: Nur auf zwei Bemerkun gen des Abg. v. Lhielau habe ich etwas zu erwiedern, weil es scheint, daß derselbe meinen Aeußerungen einen ftemden Sinn unterlege. Einmal habe ich keineswegs der Kammer das Be- fugniß abgesprochen, eine Adresse zu beschließen, wohl aber das, solche einseitig abgeben zu können, und in dieser Beziehung das Borliegen einer Principienfrage angedeutet. Eben so war in der Aeußerung, welche ich wegen der Eisenbahnangelegenheit machte, keineswegs ein Zweifel über die Befähigung der Kam mer zur Beurtheilung dieser Angelegenheit enthalten, da ich wohl weiß, daß es an Männern hier nicht fehlt, welche sich mit diesem wichtigen Gegenstände vollkommen bekannt und vertraut gemacht haben; wohl aber habe ich behauptet, daß für eine so umfassende Angelegenheit eine Adresse nicht der geeignete Ort sei. Abg. v. Watzdorf: Es ist zuweilen der Fall gewesen, daß ich der Ansicht der Regierung entgegen war. Um so mehr freut es mich jetzt, diesmal wenigstens in einer Hinsicht den Organen der hohen Staatsregierung beistimmen zu können, und dies ge schieht in Bezug auf das Princip, was der Herr Staatsminister v. Lindenau an die Spitze seiner Rede stellt. Er sagt, die Re gierung habe eine Adresse nicht zu scheuen. Das ist auch meine Ansicht, und ich bin der Ueberzeugung, daß die Adresse eine feindselige Absicht nicht beurkunden wird. Weniger einverstan denbin ich aber mit der Schlußfolgerung, welche der Herr Staats minister v. Lindenau daraus gezogen hat. Er verspricht sich keine Vortheile davon, hält sie vielmehr für nachtheilig. Wie ich' aber schon vorher erwähnt habe, wird es der hohen Staatsregie rung eine höchst wünschenswerthe Gelegenheit darbieten, die An sichten und Wünsche der Kammer zu vernehmen, und tritt selbst der Fall ein, daß dieselben mit den Ansichten der Staatsregierung nicht übereinstimmen, so ist es immer wünschenswerth, daß sie dieselben erfahre. Der Herr Staatsminister v. Lindenau hat ferner geäußert, daß die Rede des Herrn Präsidenten der ersten Kammer der Form genüge. Auch hierin vermag ich nicht bei zustimmen. Hier scheint mir sogar ein Widerspruch mit einer frühem Aeußerung des Herrn Staatsministers zu liegen. Er sagte nämlich früher, daß der Herr Präsident der ersten Kammer nur in seinem Namen befugt sei zu sprechen, nicht aber im Namen der Kammer. Nun, wenn er blos in seinem eigenen Namen und nicht im Namen der Kammer sprechen darf, so muß ich doch be kennen, daß eine geeignete Antwort auf die Thronrede in derNede des Herrn Präsidenten der ersten Kammer nicht liege, und also auch der Form nicht Genüge geschehe. Als Grund gegen die Adresse macht er ferner bemerkbar, daß in der Verfassung derselben nicht ge dacht sei. Auch damit bin ich einverstanden; aber diese Frage ist so in der Autonomie der Kammer begründet, daß die Verfassungs urkunde ihrer gar nicht zu gedenken braucht, denn, meine Herren!
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