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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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behörden befolgten Grundsätze entsprochen werden könne, es hat sich jedoch, auch bei fernerweiter Erwägung des Antrages, aus den bereits bei Verhandlung des Gegenstandes am vorigen Land tage zur Sprache gekommenen Gründen die Uebcrzeugung be stätigt, daß wenig Fälle Vorkommen dürften, wo die beantragte Bekanntmachung ganz unbedenklich erscheint. Man wird indessen in denjenigen Fällen, die sich als wirk lich geeignete darstellm, dem geschehenen Anträge Folge geben. Der Bericht sagt: Zu 6. In Folge einer Petition des Abgeordneten Klien hat die vorige Ständeversamnsiuna mittelst ständischer Schrift vom 22. Mai 1840, Landt. Act. v. IM, I. Abth.2. Bd. S. 274, den Antrag an die hohe Sraatsregierung gebracht, daß dieselbe von Zeit zu Zeit die von den höchsten Ver waltungsbehördenbefolgten Grundsätze, welche theils auf Erledigung wirklich gegründeter Zweifel in verwaltungs gesetzlichen Bestimmungen gerichtet, theils so abstract und allgemein sind, daß sie unabhängig von concreten Verhältnissen ihre Anwendung erhalten können, im Ge setz- und Verordnungsblatte bekannt machen möchte. Schon im Landtagsabschicde unter II. Nr. 4, Landt. Act. a. a. O. S. 492, ist zugesagt worden, daß der Antrag in sorgfältige Erwägung ge zogen werden sollte. Die endliche Entschließung enthält das vorliegende aller höchste Decret, und da dasselbe im Allgemeinen sich diesfalls ge während ausspricht, so schlagt die Deputation der Kammer vor: beider erfolgten Erklärung Beruhigung zu fassen. Präsident v. Haase: Faßt die Kammer bei der zum 6. Punkt im Decrete gegebenen Erklärung Beruhigung? — Ein stimmig Ja. Nr. 7desDecrets lautet: 7. Dem in der ständischen Schrift vom 17. Juni 1840, wegen Herausgabe einer neuen Apothekertaxe gestellten Anträge ist durch die, mittelst Verordnung vom 13. Juni 1840, (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) erfolgte Publikation der neuen Arzneientaxe Gnüge geschehen. Der Deputationsbericht sagt: Zu 7. Zn der auf die Petition von drei und dreißig Apo thekern abgelassenen ständischen Schrift vom 17. Juni 1840, Landt. Act. v. IM, I. Abth. 2. Bd. S. 378, ist die hohe Staatsregierung von der vorigen Ständeversamm lung ersucht worden, daß die dem Vernehmen nach bereits bis zum Druck vorbereitete neue Apothekertaxe unabhängig von dem Gesetzentwürfe über eine neue Apothekerordnung möglichst bald möchte herausgegeben werden. vergl- Landtagsabschied unter Ik. 7, Landt. Act. a. a. O. S. 493. Diesem Wunsch ist besage des allerhöchsten Dekretes genügt worden, weshalb die Deputation der Kammer vorschlagt: diesen Gegenstand für erledigt zu halten. Präsident v. Haase: Erachtet die Kammer diesen Gegen stand für erledigt? — Einstimmig Ja. Punkt 8 desDecrets lautet: 8. Die in der Beilage zur ständischen Schrift vom 16. Juni 1840 zu dem Entwürfe eines Gesetzes „die Einführung einer Todtenschau und die Anlegung von Leichenkammern betreffend" gemachten Anträge sind bei Erlassung des unterm 22. Juni 1841 publicirten Gesetzes (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98) durchgängig berücksichtigt worden und haben sonach ihre Erledi gung gefunden. Der Bericht sagt: Zu 8. Auf die von der vorigen Ständeversammlung in der ständischen Schrift vom 16. Juni 1840, Landt. Act. von I8U, I. Abth. 2. Bd. S. 407 f. zu dem Entwürfe eines Gesetzes, die Einführung einer Todten- schau und die Anlegung von Leichenkammern betreffend, vielfach gestellten Veränderungsvorschlage und Anträge ist in dem Land tagsabschiede unter 1.8. Nr. 19, Landt. Act. a. a. O. S. 490 f. erklärt worden, daß die in der Beilage zur ständischen Schrift vom 16. Juni 1840 enthaltenen Anträge, in Betreff der Einführung einer Todtenschau und der Anlegung vonLeichenkammern, in weitere Erwägung gezogen, und unter Berücksichti gung derselben wegen Erlassung des Gesetzes künftig Ent schließung gefaßt werden würde. Das betreffende Gesetz, nebst dazu gehöriger Ausführungs verordnung, ist am 22. Juni 1841 publicirt und hiermit zugleich unter eine Belehrung für nichtarztliche Todtenbeschauer, unter 8. eine Instruction für den Todtenbeschauer, und unter 6. eine Instruction für die Leichenwäscherinnen bekannt gemacht worden. Gesetz- und Verordn. Bl. v.J. 1841, S. 13, Nr. 46 und 47, S. 98 ff. Die Deputation hat sich auf Veranlassung des vorliegenden allerhöchsten Decrets der genauesten Vergleichung der ständischen Anträge mit den publicirten Gesetzesnormen unterzogen und da durch die befriedigende Uebcrzeugung gewonnen, daß jene Anträge der vorigen Ständeversammlung allerdings eine durchgängige, völlig entsprechende Berücksichtigung gefunden haben- Sie ist daher der gutachtlichen Ansicht, daß die Kammer diesen Gegenstand für erlediget zu halten haben werde. Präsident 0. Haase: Hält die Kammer den in der ständi schen Schrift vom 16. Jun. 1840 berührten Gegenstand für erledigt?— Einstimmig Ja. Nr. 9 des Decrets lautet: 9. In Ansehung des in der ständischen Schrift vom 20. Juni 1840 enthaltenen Antrages auf Revision der Verordnung vom 15. Juli 1829, die Ausstellung von Reisepässen an Aus länder betreffend, haben die deshalb angestellten umfänglichen, in einigen Beziehungen noch der Vervollständigung bedürfenden Erörterungen zu einer Befchkußnahme noch nicht geführt. Der Bericht sagt: Zu 9. In Folge einer Petition des Justitiar Helmers, welche die Aufhebung der §. 1 der Verordnung vom 15. Juli 1829, Gesetz-Samml.v.I829, St. 17, Nr. 32, S.126, und damit eine Gleichstellung sämmtlicher Gerichtsbehörden des Landes in Bezug auf die Ausstellung neuer Reisepässe an Aus länder zum Zwecke hatte, hat sich die vorige Ständeversammlung unter Überreichung der Petition zu dem Anträge an die hohe Staatsregierung bewogen gefunden: daß die gedachte Verordnung in dieser Beziehung einer Revision unterworfen werden möchte.
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