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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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-es Worts zu erfüllen, und nicht genöthigt sei, außerordentliche Anforderungen an die Staats kasse zu machen." Ich bitte, diesen Antrag gewissenhaft zu prüfen und zu erwägen; ich ersuche die hohe Staatsregierung, zu erforschen, inwieweit man sich beim Ansetzen der einzelnen Po- ssulate früher getäuscht haben könne; hierdurch wird dem Uebel «-geholfen, und wie es niemals Ihr Wille sein wird, einzelne Po stulat« zu gering angesetzt zu sehen, so würde dies auf diesem Wege erreicht. Es wird ferner der Uebelstand hierdurch gänzlich beseitigt, ohne daß die Kammer eine Verpflichtung der Ausgabe auf Die Staatskasse nehme, die sie nicht zu nehmen hat. — Ich glaube, im Sinne der Regierung muß es auch liegen, wenn diese Sache nochmals durchgegangen, erörtert, geprüft und festgestellt werde; es erledigt sich alsdann die Wiederholung für die Zu kunft, die sonst nothwendig kommen wird und kommen muß. Die Kammer entgeht durch meinen Antrag dem Vorschlag der Deputation, aus dem doch Consequenzen werden gezogen werden; sie begeht einen Act der gerechten Nothwendigkeit, indem sie ein Mißverhältniß ordnet, was stets schwerer wird. Bei Berathung des Budjets werden Sie mich, meine Herren, gewiß sehr sparsam mit dem Haushalt umgehen sehen; es scheint mir aber hier ein großes Gegengewicht in der Wagschaale zu liegen. Denken Sie an die Zeit, wo das sächsische Volk diese Verfassung erhielt. Da mals behandelte man es mit dem freigebigsten königlichen Sinn und dem väterlichsten Herzen; so ist es noch und es wird bei uns niemals von eigenmächtiger Verwendung der Überschüsse, von Zwistigkeiten und Streit wegen Domainen und dergleichen Vie Rede sein, wie wir anderswo gesehen haben. Hiergegen schützt uns ein königlicher Sinn und königliches Wort; dadurch sind wir aber auch zu unauslöschlichem Danke verpflichtet in Wort und Lhat, und wenn uns auch das erste abgeschnitten ist, so bleibt der Dank nicht minder vorhanden , der Verpflichtung nicht minder erkennt. — Ich kann nicht umhin, mich besonders an die Herren der Deputation und den Herrn Referenten zu wen den. Es enthält mein Antrag weiter Nichts, als was die Depu tation selbst durch den ihrigen beabsichtigt hat: nämlich Mög lichkeit des Baues. Er ist hervorgegangen aus den Andeutungen, die man überall in dem Deputationsgutachten findet; ich habe ihn einzig aus dem Deputationsgutachten geschöpft. Ich schein ihm den einzigen Weg, wie die Sache gründlich erledigt werde und würdig. Präsident v. Haase: Der Antrag, den der Abg. v. Gablenz gestellt hat, lautet so: „Es möge die hohe Kammer ihre zweite Deputation beauftragen, bei Gelegenheit der Berathung des Budjets in Verhandlung zu treten mit dem königlichen Mi- nisterio, um die Postulats der Civilliste in der Art durchzugehen und zu regeln, daß dieselbe in den Stand gesetzt werde, die über nommenen Verpflichtungen ein für allemal im strengsten Sinne des Worts zu erfüllen, und nicht genöthigt sei, außerordentliche Anforderungen an die Staatskasse zu machen." Unterstützt die Kammer diesen Antrag?— Wird hin länglich unterstützt. Abg. aus dem Winkel: Wenn der geehrte Abgeordnete, der eben sprach, denjenigen, die früher bei Berathung der Ver fassungsurkUnde mit Feststellung der Civilllste beschäftigt gewesen sind, den Borwurf gemacht hat) daß sie einen Jrrthum begangen hätten, so muß ich, als eins der wenigen noch in der Kammer befind lichen Mitglieder, welche an dieser Berathung Lheil genommen haben, den Vorwurf des Jrrthums zurückweisen, daß die verab redeten 30,000Lhlr. zum Baufonds zu gering sind. Es ist dieses wahr; allein es wird sich auch nie eine Summe verabreden lassen, die unter allen Umständen hinreichen wird. Wir wollen anneh men, es könnten in Dresden auch solche Brandunglücke entstehen, wie wir sie leider im vorigen Jahre an vielen Orten erlebt haben, und es brennten die königlichen Schlösser ab; nun, meine Herren, wollen wir sie von der Civilliste wieder aufbauen lassen? Dazu würde vielleicht der ganze Betrag derselben nicht hinreichen und die Stände müßten dann doch das Geld zum Wiederaufbau der selben bewilligen. Dann tritt derselbe Jrrthum wieder ein, wenn wir es Jrrthum nennen wollen. Ich glaube daher, diese Sache läßt sich nicht so genau bestimmen, daß für alle Fälle ein bestimm tes, gleichmäßiges Postulat gestellt werden kann; ich würde ge wiß einer der Ersten sein, die ein höheres Postulat mit Vergnügen bewilligen, wenn es von der Regierung gestellt und von den Ständen anerkannt würde; allein hier zu solchen Mitteln zu schreiten, von denen man überzeugt ist, sie helfen nicht unter allen Umständen, dies könnte ich nicht für zweckmäßig erachten. Was übrigens das Postulat von 35,000 Lhlrn. selbst betrifft, so muß ich für meinen Theil ihm meine Zustimmung ertheilen; die der Civilliste als Baufonds überwiesenen 30,000 Lhlr. können unmöglich zur Deckung der Kosten hknreichen, auch betrachte ich den in Frage stehenden Bau als einen Neubau, wenn er auch nicht aus der Wurzel aufgeführt wird. Abg. v. Gab lenz: Nur einige Worte zur Widerlegung. Der geehrte Abgeordnete hat mich ohne Zweifel mißverstanden. Ich habe der Civilliste keine neue Verpflichtung auflegen wollen. Wenn das ganze Schloß abbrennte und neu gebaut werden sollte, so wäre das eine Verpflichtung, die der Civilliste nicht zugemuthet werden kann und die sie nicht hat. Ich habe nicht von neuen Ver pflichtungen gesprochen, sondern nur von denjenigen, die sie be reits übernommen hat, und von denen ich wünschte, daß sie dieselben erfüllen könnte. Ich muß gestehen, daß, da man immer wieder auf die Frage zurückkommt, ob der fragliche Bau ein Neubau oder eine Reparatur sei, ich eine zu große Ausdehnung fürchte; wenn z. B. eine Thüre neu gemacht wird, so kann man einen solchen Neubau derThüre am Ende auch einen Neubau nennen — ich verliere jede Grenze auf diese Art. Abg. Schumann: Der Herr Abg. v. Gablenz hat die Bemerkung gemacht, daß die in der Civilliste zur Unterhaltung dec königlichen Schlösser verabschiedeten 30,000 Lhaler unzu reichend seien, und den Antrag dahin gestellt, daß die Deputation sich mit Untersuchung der Frage beschäftigen möge, ob diese Summe von 30,000 Thalern zureichend sei, oder nicht. Ich muß gestehen, daß ich mich mit solch einem Anträge nicht einver standen erklären kann; denn erstens glaube ich, daß bei Bera thung und Verabschiedung der uns als Norm vorliegenden Ver- faffungsurkunde und bei Verabschiedung derjenigen Summe,
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