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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wird durch öffentl'che Strafrechtspflege gehoben; das Volk findet darin seine sicherste Garantie für die Zukunft. Es darf, wo sie besteht nicht befürchten, daß, wenn in andern Zeiten andere Ele- WMtr und andere Lendenzen an die Spitze der Staatsverwal tung treten und nach Beeinträchtigung der Verfassung streben sollten, die edelsten und achtbarsten Bürger Widersprüche gegen solche Beeinträchtigungen mit ihren theuersten Gütern zu büßen haben würden. Wer weiß, was die Zukunft in ihrem Schooße birgt, meine Herren? Es gibt niches Neues unter der Sonne. Damals am Ende des Mittelalters, als die Hierachie des Clerus zu wanken begann, dachten, manche Regierungen darauf, diese Hierarchie durch eine andere zu ersetzen,an derenSpitze sie sich stellen könnten, und so wurde der Grund zu einer Legisten (sage Legisten) Hierarchie gelegt. An dieser Hierarchie ist seitdem fleißig fortge bildet worden; man hat ihr eine furchtbare Macht in die Hande gelegt; man hat das Gesetz in zwei Lhcile getheilt, in den Buch staben und in den Geist; der Buchstabe ist den Völkern geboten worden, den Geist hat sich die moderne Hierarchie Vorbehalten. Sie hat eine Auslegungskunst dafür erfunden und ist in manchen Ländern so weit ausgebildet worden, daß man sich kaum verwun dern würde, wenn sie darzulegen suchte, 5 und 7 seien gerade Zahlen. Das endliche Ziel dieser Hierarchie scheint kein anderes zu sein, als die individuelle Freiheit der Staatsbürger in der Verwirklichung des Begriffs eines ächten Polizeistaats zu ver wischen und untergehen zu lassen. Jedes Land, meine Herren, hat seine Gloiren und sucht sie zu erweitern, Sachsen hat die ftini- gen. Ich stelle die oben an, daß es zuerst die Fesseln der Hierar chie des Clerus abwarf; die nächste würde ich darin finden, wenn Sachsen zuerst diesseits des Rheines durch die Einführung der Oeffentlichkeit der Strafrechtspflege mit dem Streben der mo dernen Hi rarchie sich in Gegensatz erklärte. In Betreff der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Strafrechtspflege ist dafür soviel Gewichtiges kund geworden, daß ich mich ganz für dieselbe erklären muß. Ob die Entscheidungsgründe, worauf Einige Werth legen, nothwendig sind, lasse ich dahingestellt sein, glaube aber, daß jeder gebildete Maun das Urtheil, das er abgibt, müsse motiviren können, und umsomehr ein Rechtsgelehrter. Inwie weit die Schriftlichkeit bei der Mündlichkeit zulässig sei, oder nicht, das wird sich zeigen, wenn es sich um den Angriff der Sache handelt. Ich glaube, wenn sie wünschenswerth, würde die Stenographie, vom Staate noch mehr cu'tivirt, wesentliche Dienste leisten können. Hinsicht.ich des Kostenpunkts ist eine prompte und sichere Justiz nicht leicht zu theuer; eine nicht prompte und nicht sichere ist cs gewiß allemal. Es sind hier Beilpiele aufgeführt worden, daß wir eine prompte und sichere Justiz, trotz der sich so oft bewährten Gesinnung des hohen Ju- s-i Ministern und der Staatsregierung, doch nicht allez it haben. Ich wollte diese Beispiele nicht vermehren helfen; da aber ein sehr achtbarer Abgeordneter, der warm für die Unüber reff ia keit der Tr fflichkeit des jetzigen Verfahrens sprach, und in Exempel aufstell e, wie schn.ll unsere Criminaljustiz sein önnte, w. nn sie so schnell wäre, wie sie sein sollte, so würde ich mir doch erlauben, ein Exempel dagegen beizubringen. Es ist eine Notiz eines Beamten, der in dieser Angelegenheit inqulrirt hat. Sie betrifft einen wegen Betrugs, Fälschung von Urkunden unddolosen Banqueroutes Angeklagten. DieUntersuchungsacten wurden in den ersten Monaten des Jahres 1839 nach Verlauf von ungefähr 16Wochen vom Untersuchungsgerichte geschlossen; das erste Urtheil in der Sache, das dem Jnculpaten Jahr Arbeitshausstrafe brachte, ging erst gegen 15 Monate später ein. Der Mann ist inzwischen frei herumgegangen. Ob dies bei dem öffentlichen mündlichen Verfahren so stattfinden könne, das kann ich nicht beurtheilen. Nach diesem habe ich nur noch zu wünschen, daß Alle, die es mit dem konstitutionellen Wesen redlich meinen, und dazu rechne ich sämmtliche Mitglieder der verehrten Kammer, sowie ich es zu thun gedenke, sich dem Prin cipe der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Anklageproceß und Staatsanwaltschaft freudig anschließen mögen. Das ganze Land, meine Herren, sieht mit Spannung auf das Ergebniß unsererVerhandlungen. Möchte vor Allen sich die hohe Staats regierung dadurch bewogen finden können, das von mir verthei- digte Princip mit günstigerm Blicke anzuschauen und nicht ver schieben, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Anklageproceß und Vertheidigung in Sachsen einzuführen und dadurch eine neue Aera für die Strafrechtspflege zu begründen. Gewiß, cs würde diese neue Aera allseitig mit Jubelsturm begrüßt werden, und die Namen ihrer hochgestellten Begründer würde noch in den spätesten Jahren das dankbare Volk nicht weniger feiern, als die Namen der unsterblichen Begründer der Kirchenver besserung. Abg. Todt: Meine hochgeehrten Herren! Schon seit sechs Lagen verhandeln wir in diesem Saale die Frage: auf welchen Grundlagen ein neues Gesetz über das Verfahren in Strafsachen zu geben sei? Bereits über zwanzig Sprecher ha ben, zum Lheil mit geistiger Scharfe und rednerischem Nach druck, ihre Meinungen ausgesprochen. Fast scheint es daher, als ob Schweigen nunmehr wirklich Gold sei, wie das Spruch wort sagt. Dennoch habe ich mir nicht versagen können, das Wort zu behalten, das mir gegeben ist, habe es für Pflicht er achtet, auch meine Stimme mehr als durch bloßes Ja und Nein abzugeben. Es ist das erste Mal, daß wir über diese hoch wichtige Angelegenheit unsere Ansichten austauschen. Es wird wahrscheinlich, ja hoffentlich, auch das letzte Mal sein. Denn trügen nicht alle Zeichen, so wird die große Majorität der Ver sammlung sich dahin erklären, daß sie das Princip, das dem jetzigen Gesetzentwürfe zur Basis dient, nicht für das richtige halt. Geschieht dies, wie mein sehnlichster Wunsch ist, so kann ein auf gleichen Grundlagen ruhender Gesetz-ntwurf uns nicht füglich wieder vorgelegt worden; es gibt also Nichts zu bekäm pfen. Wird aber den Wünschen der Mehrzahl Berücksichtigung zu Lheil, erfreut uns die Staatsregierung mit einem Gesetz entwürfe, der auf das Princip der Oeffentlichkeit und Mündlich keit gegründet ist; wozu dann noch eine Beweisführung, daß es so habe kommen müssen? Aber noch ist der Bau nicht vollendet, den wir begonnen haben. Kann ich nun auch nicht Großes
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