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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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denn ich weiß, daß diese sich die möglichste Mühe geben, ja ich halte es sogar für eine Beschwerde, öfters dergleichen Petitionen ablesen zu müssen. Allein soviel ist gewiß, ich verstehe es nicht allemal von meinem Platze aus, dessenungeachtet muß man sich doch darüber sofort entschließen. Habe ich sie nun nicht deutlich vernommen, so wird der Entschluß immer dahin gehen und der Sicherheit wegen ich mich eher bestimmen, diePetition möge von der Kammer angenommen und irgend einer Deputation zugewiesen werden, als für deren Zurückweisung zu stimmen. Der Antrag ist hier unter 3) noch enger gefaßt worden, sodaß blos diejenigen, bei denen Zurückweisung beantragt wird, ausliegen sollen auf 8 Tage. Es scheint mir, daß keine große Geschäftserweiterung hierdurch stattsindet; das Directorium würde nur anzeigen, daß die und die Petition eingegangen sei, und sie werde nunmehr 8 Tage in der Canzlei ausliegen. Sind 8 Tage vergangen, so kommt sie wieder auf die Registrande, man theilt mit, es sind. 8 Tage abgelaufen, und fragt, was soll nun mit ihr werden? Während dieser 8 Tage hat nun Jeder Zeit, die Petition einzu sehen und zu erwägen, ob dieselbe einen Gegenstand betrifft, der von Interesse und Wichtigkeit ist.' Ich sollte wohl meinen, daß man diese Aufmerksamkeit den Petitionen zu Theil werden lassen könnte. Aus diesem Grunde glaube ich, wenn diese Einrichtung schon gegenwärtig interimistisch eingeführt wird, daß dies einen großen Nachtheil nicht bringen könnte. Wie gesagt, der Zeitver lust ist nicht so bedeutend, wenn man das Petitionsrecht gegen über hält, das von Seiten der Kammer anerkannt und stets hoch- gestellt wird. Dies waren hauptsächlich die Gründe, welche mich zu dem Anträge unter 3) bestimmten. Abg. Stählend eck: Ich muß gestehen, daß mir das Recht der Petenten ebenfalls so heilig ist, daß ich mich ganz der Mei nung des geehrten Abgeordneten Schäffer anschließen werde. Abg. v. Lhi elau: Ich schließe mich der Ansicht der hohen Staatsregierung an, und zwar aus der einfachen Ursache, weil der Vorschlag völlig abweichend von dem früher» Verfahren ist. Die Mängel, welche man bei dem frühern Verfahren rügt, wer den auch bei dem vorgeschlagenen eintreten. Wir haben sehr viel Petitionen, ohne sie zuvor anzuhören, an die dritte und vierte Deputation verwiesen, und warum wir dies nicht beibe halten wollen, sehe ich nicht ein. Das frühere" Verfahren wird durch den zweiten Satz des Vorschlags nicht aufgehoben, weil nicht gesagt ist, daß die Petitionen zurückgewiesen werden sollen, wir können jede Petition nach wie vor der vierten Deputation zur Begutachtung überweisen. Findet diese, daß sie abzuwei sen ist, so wird sie abgewiesen entweder unter Berichterstattung, oder sofort von der Deputation unter bloßer Anzeige, daß es geschehen nach den Bestimmungen der Landtagsordnung. Sollte Jemand eine Petition nicht verstanden haben, so ist es seine Sache, darauf anzutragen,-daß das, was er nicht verstanden hat, deutlicher vorgetragen werde. Ich glaube, daß man sich, um Conflicte zu vermeiden, beruhigen könne, das bisherige Verfahren pur« beizubehalten. Abg. Schäffer: Der verehrte Abgeordnete, welcher zuletzt sprach, hat einen andern Fall vorausgesetzt, als von dem eigent lich hier die Rede ist. Er hat von denjenigen Petitionen gespro chen, die von Seiten der Kammer angenommen werden; allein hier ist von den Petitionen die Rede, nach deren Vorlage eine sofortige Zurückweisung angeordnet wird, und hinsichtlich dieser Petitionen scheint es von Interesse zu sein, und wie ich wiederholen muß, daß ich den Inhalt mancher Petition von hier aus nicht allemal verstehe, muß es von Wichtigkeit sein, diese Petitionen zuvor noch genauer einsehen zu können. Abg. v. Khi elau: Ich muß allerdings mir darauf zu be merken erlauben, daß ich gerade die Zurückweisung der Petitio nen im Auge gehabt habe. Wir haben doch wahrend dreier Landtage so verschiedenartige Petitionen erhalten, und mir als zweimaligem Vorstande der vierten Deputation ist das Verfahren mit selbigen hinlänglich bekannt. Ist eine Petition eingegangen, so wird sie entweder an die dritte oder vierte Deputation ver wiesen. Nimmt sich ein Mitglied der Kammer einer solchen Petition an, so daß er sie zu seiner eigenen macht, so wird sie an die dritte Deputation verwiesen, sonst pure an die vierte Deputation. Will man also jetzt auf das hohe Decret nicht eingehen, so bin ich der Meinung, daß man das frühere Verfahren ganz beibehalte; es hangt von dem Beschlüsse der Kammer ab, jede Petition an die vierte Deputation zu verweisen. Das ist das Verfahren, wie es früher eingeschlagen worden ist. Ich achte gewiß das Peti tionsrecht so hoch, als irgend Jemand; aber es handelt sich hierum eine Abweichung von dem Bestehenden, ungeachtet eines erhobe nen Widerspruchs der hohen Staatsrcgierung, und daher glaube ich, daß man das frühere Verfahren ganz beibehalten muß, wenn man auf das Decret selbst zur Zeit nicht eingehen will. Secretair v. Schröder: Einige Worte zur Widerlegung. Ich glaube, es liegt dieser Discussion ein Mißverstaydniß zum Grunde. Der Herr Abg. Schaffer hat lediglich von solchen Petitionen gesprochen, die gleich beim Vortrag der Registrande als ungeeignet zurückgewiesen werden. Es ist dies auf den letzten drei Landtagen höchstens zwei bis drei Mal und auf dem gegenwärtigen Landtage erst ein einziges Mal der Fall gewesen; also blos von den Petitionen ist die Rede, welche von einem solchen Inhalte sind, daß man sich nicht getraut, sie an irgend eine Deputation zu überweisen. Wir haben bei diesem Land tage eine einzige Petition der Art abgewiesen; es war die des Protokollanten Bautzmann, und am vorigen Landtage ein oder zwei Petitionen des Privatus Robert v. Heldreich, und ich ent sinne mich genau, daß gerade der geehrte Abg. v. Lhielau beim vorigen Landtage einen dergleichen Antrag stellte, als die Peti tion beim Vortrage der Registrande verlesen wurde. Ich glaube daher, daß der Antrag eine so geringfügige Kleinigkeit enthalt, daß kaum etwas darauf ankommen kann, wie man sich darüber entschließt, weshalb ich dafür wäre, es beim zeitherigen Verfah ren zu lassen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Gerade an die letzte Äuße rung des geehrten Secretairs möchte ich auch meine Meinung anschließen. Er hat bemerkt, daß es allerdings sehr seltene Falle sind, von denen, was den dritten Deputationsantrag be trifft, die Rede sein könnte. Wenn nun außerdem eine Abwci-
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