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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittheilungen überdie Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. 6. Dresden, den 9. December 1842. Sechste öffentliche Sitzung am 6. December 1842. Inhalt: Vortrag aus der Registrande (dabei Zurücklegung einer Vorstel lung des Protokollanten Bautzmann zu Lommatzsch). — Be- rathung des Berichts der zur Begutachtung des Planes wegen Einbringung eines tiefen Stöllns in die freiberger Bergamtsrevier gewählten außerordentlichen Depu tation der ersten und zweiten Kammer. — Die Sitzung, zu welcher sich 74 Mitglieder eingefunden, beginnt 10^ Uhr in Gegenwart des Staatsministers v. Ze- schau und des königl. Commissars geh. Finanzraths v. Fr ries le ben mit Verlesung des über die letzte öffentliche Sitzung aufgenommenen Protokolls, welches auf die Frage des Präsi denten genehmigt und von den Abgg. v. Schönfels und a. d- Winkel mit unterzeichnet wird. Auf der Registrande war eingegangen: 1. (Nr. 31.) Den 3. December. Der Abg. Scholze bittet, im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staats regierung darauf anzutragen, daß aus den tz§. 40 und 43 der Landgemeindeordnung die Worte: „ unter Leitung der Obrig keit" durch Verordnung in Wegfall gebracht werden möchten. Abg. Scholze: Von vielen Ortsgemeinden des Wahl bezirks, dem ich angehöre, bin ich angegangen worden, eine Pe tition an die verehrte Kammer zu bringen, wegen der vielen Kosten, die allemal bei jeder Gemeinde bei der Wahl ihrer Aus schußmänner verursacht werden, und es könnte den Gemeinde- räthen wohl nachgelassen werden, das Wahlgeschäft zu über nehmen und zu leiten, da sie doch die Wahlen der Ausschuß männer zum Bonitirungsgeschäft ebenfalls besorgen durften, welches doch auch ein sehr bedeutungsvolles Geschäft war. Die Gemeinderäthe werden, wenn es ihnen nachgelassen würde, daher wohl im Stande sein, auch diese Wahlen zu leiten. Sollten Unrichtigkeiten, oder sonst was der Würde dieser Wahl entgegen, vorgcfallen sein, so stände es immer noch in der Gewalt der Ge richtsobrigkeit, die Wahlen bei deren Verpflichtung rückgängig zu machen. Auch würde den Obrigkeiten dadurch viel Zeit erspart. Diese Zeit könnten die obrigkeitlichen Personen gewiß nutzbarer auf andere Weise verwenden. Wie schon in meiner Petition gesagt ist, so glaube ich, daß viele Petitionen dieser Art eingehen werden und daß manche durch diese Perition werden zurückgehalten werden. Ich ersuche die Kammer, in Verein II. 6. mit der ersten Kammer sich bei der hohen Staatsregierung dahin zu verwenden, daß die Gemeinden dadurch eine Erleichterung erlangen mögen. Sollte es auch nicht auf die in der Petition vorgeschlagene Art geschehen, so gibt es vielleicht auch einen andern Weg, den die Deputation schon finden wird. Ich selbst glaube der Deputation noch andere Vorschläge machen zu können. Ich ersuche die Kammer, die Petition an die dritte Deputation abzugeben. Abg. Geyler: Ich beabsichtigte ebenfalls eine solche Pe tition einzureichen; da es aber der Abg. Scholze bereits gethan hat, so kann ich es füglich unterlassen. Jndeß schließe ich mich der von demselben eingereichten Petition an, da ich mit dem Inhalte derselben einverstanden bin. Abg. Kokul: Daß dasjenige, was so eben der Abg. Scholze in seiner Petition beantragt hat, auch in meiner Gegend von vielen Gemeinden gewünscht wird, kann ich allerdings nur bestätigen, und ich selbst würde einen ähnlichen Antrag zu stellen mir erlaubt haben, hätte ich voraussetzen können, daß auch alle Gemeindevorstände im Lande die Befähigung besitzen, eine Wahlhandlung, wie die in Rede stehende, sowohl formell, als auch sonst mit der dazu nöthigen Umsicht, Würde und Gewissen haftigkeit zu leiten. Indessen, da der Antrag nun einmal ge stellt ist, so schließe auch ich mich dem Antragsteller an und ver einige mit ihm die Bitte um Ueberweisung des Gegenstandes an die dritte Deputation. Abg. Märkel: Ich unterstütze die Petition des Abg. Scholz deshalb, weil auch in meiner Gemeinde allgemein darüber geklagt wird, und zu vermuthen steht, daß noch mehre Petitionen wegen dieser Angelegenheit eingehen werden. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition als eine ständische an die dritte Deputation verweisen? — Ein stimmig Ja. Ferner steht auf der Registrande: 2. (Nr. 32.) Den 3. December. Der Pirector des Lan desgefängnisses zu Hubertusburg, v. Bünau, überreicht der Kammer eine Petition des in Hubertusburg detinirten Advocat Friedrich Wilhelm Müller aus Dresden, worin derselbe die Kammer um Revision der beim hiesigen Stadtgericht wider ihn verhangenen Untersuchungsacten bittet; hierzu zwei Bei lagen. Präsident 0. Haase: Die Petition, welche im Wesent lichen eine Beschwerde enthält, dürfte an die vierte Deputation I
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