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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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MMKmWsteMM zu, ungesetzlichen. Verwilligungen zu veran lassen , liegt außer der, Stellung der Stände. Präsident v, G ers dorf: Wenn über den Gegenstand nicht gesprochen wird, so stelle ichi die Frage an die Kammer: oh. sie nach dem Beirathe der Deputation diese Beschwerde, als zur ständischen Bevorwortung ungeeignet / zurückweisen, sie aber, da sie qn die Standeverfammlung gerichtet ist, an die zweite Kammer abgeben wolle? — Wird einstimmig be- jaht. .. ' '1 . / . .f' Präsident y.,Ge,r.sdoxf: Wlr.würden nun .M ,einem ; mündlichen Berichte der vierten Deputation über hie Beschwerde der Gemeinde Erlbach übergehen. Herr v. Metzsch hat den Vortrag. , ss Referent v.Metzs ch: Der B e richt der vierten Deputation über die Beschwerde Christian Friedrich Wagner's und Consorten zu Erlbach wegen verweigerten Forstschutzcommandos lautet: Die Begüterten Christian Friedrich Wagner und Genossen in Erlbach bei Oberlungwitz haben in einer an die Stände versammlung gerichteten Eingabe-sich darüber beschwert- daß ihr . bei der Kreisdirection in Zwickau mehrfach angebrachtes und zU- > letzt bei dem hohen Kriegsministerio wiederholtes Gesuch um Auf stellung eines permanenten Forstschutzcommandos in Erlbach von gedachtem hohen Ministerio abgelehnt worden sei. - . Zur Begründung ihrer Beschwerde führen sie an- daß na mentlich seit der im vorigen Jahre überhatidgenommenen Nah- rungslosigkeit und Verarmung der Strumpfwirker und Weber, des Hauptbestandtheils.der dortigen Bevölkerung, die Belau bungen ihrer. Waldungen mehr denn je um sich gegriffen. Es sei nichts Ungewöhnliches, daß. ch einer Waldung vyn, 6 bis 8 Acker Flächeninhalt wahrend einer Nacht W. bis 30 im besten Wüchse stehende Stämme gestohlen würden, und es wäre ihnen daher hei ihren ohnedies schon anstrengenden Berufsgeschäften unmöglich, durch Selbstüberwachung ihre Waldungen vor den oft in beträchtlichen Schaaren sich zusam.me.nrottmden Holzdieben sicherzustcllen und zu schützem . . - - Namentlich sei ihre Pfarrwaldung den vielfältigsten, fast täglich sich wiederholenden Holzdeuben ausgesetzt, so daß sie Ge fahr liefen, das äus selbigem jährlich^zu gewährende PfMdeputat an 22 Klaftern für die Zukunft in natura nicht mehr abgeben zu können, die Gemeinde, daher, mjs neuen und. bedeutenden Aus gaben in der Folge bedroht würde.. Letzteres hätten sie durch ein pfarrqintljchech sdtvft durch ein, gutachtliches ZeugnM eisies. kö.nig-, lichen Forstbeamten nachgewiesen. Insbesondere aber fühlten sie sich dadurch beschwert, dqß ihnen das Foxstschutzcommando- während der Sommermonate, in welchen der Landmann seine Waldungen am allerwenigsten selbst überwachen könne, entzogen worden,^ upd dagegen andern benachbarten Gemeinden, wie z. B. Ursprung und Seifersd.orf, fortwährend belassen werde. Sie müßten sich unter solchen Umständen der Befürchtung hin geben,"daß die Holzdiebe von den Waldungen der benachbarten, mitrForstfchutzcomMando belegtenDrtschaften.sichriunmehrledig- - lich auf ihre ungeschützten Hölzer werfen würden. Sch.Iitßllch-wend.en.sir sich nun mit,dex.Bitte andieStände- versgmmlung: . i .. . . . selbige wolle sich bei der hohen Staatsregierung für - so-rtwährende Aufstellung eines Forstschützcomman- ,dus für dir Gemeinde Erlbach verwenden, und demge mäß die abfällige hoheKnegsminjsterialvero-rdnung vo.m . '31f,Mätzd. I. außer. DZirksamkeit setzen. . Die Dcputatfon hat dem von der geehrten Kammer, ihr gewor ¬ denen Auftrage zufolge sich der Begutachtuug dieser'Beschwerde unterzogen, und da sie in for m e ller Beziehung Etwas nicht zu erinnern gefunden, mithin auf das Materielle derselben näher einzugehen hatte, hielt sie es zuvörderst für angemessen, sich von dem hohen. Kriegsministerio über dieBewandniß her Sache big erforderliche Auskunft zu erbitten.. . Gedachtes hohes Ministerium hat nun hierauf der Deputa tion folgende Mittheilungen gemacht: Unterm 18. Januar dieses Jahres.habe die Kreisdirection zu Zwickau das Gesuch, der Gemeinde Erlbach um Ge- währuW eines-fortwähr.oy.den milLairischm Forst» schutzos zur Cognition, des Kriegsmmisterii gebracht. Letzteres habe nicht Anstand genoW«en, disAufstellung. eines zu dieser Dienstleistung geeigneten Soldaten unver züglich anzuordnen; da indeß die erwähnte Gemeinde ge beten, ihr diesen Forstschutz pcrmanentzu überlassen, eine, derartige Vergünstigung aber sich weder mit den Dienstverhältnissen der Truppen vertrage, nochdem we gen. Gewährung von militairischem Forstschlttz mit dem Ministerio des Innern getroffenen Uebereinkommen ent-, spreche, so sei zunächst an die Kreisdirection verfügt wor den, darüber Anzeige zu erstatten, auf welche Zeitdauer diese Aufstellung nach Maß gabe der Verhältnisse zu beschränken sein dürste, um hierauf weitere Entschließung fassen zu können., Die Kreisdirection zu Zwickau habe hierauf unterm 22.- März dieses Jahres angezeigtr daß, wenn eine, permanente Aufstellung' nicht gewährt werden könne, nach eingegay- genem Bericht des Justizamtes Stollberg eine tem poräre Einberufung des Commandirtm in dm Mo naten Juni, Juli md August am füglichsten gesche- hen-dürste, und. bemerkte dabei noch: ... daß, wenn die militäirdicnstlichen Verhältnisse es besonders wünfchenswerth machten,, diese Einzie hungauch auf den Monat September ausgedehnt werden könnte. ., Hierauf habe nun das Kriegsministerium unterm 31. . Marz dieses Jahres angeordnet, daß der bereits-auf die erstexe Verfügung entsendete Forstschutzcym.mandirse mit . ultimo Mai von Erlbach ab.berufen werden, solle, gleich zeitig «her an die Kreisdirection zu Zwickau verfügt, daß, wenn yach den heurigen Herbstübungen die Umstände poch eine fernerweite Gewährung erfordern sollten, einem a.nderweiten Anträge, hierüber entgegengeschsn würde. Wenn die Pctenfen erwähnten, daß andern benachbar ten Gemeinden, namentlich Ursprung und-Seifersdorf, die Vergünstigung eines Forstschutzes.seifJahren zu Kheil ,j werde, so habe,das Kriegsministerium hierauf zu bemer ken- daß. allerdings dieses Anführen gegründet sei, und .daß die Beurthe.iluyg der dringenden Npthwendigkeit eines Forstschutzes von den Kreisdirectionen abhängig werde. . . . - Wolle man übrigens allen Gemeinden eine gleiche Vergünstigung zugestehen, so würde die gesummte In fanterie sich sehr bald in lauter Forst- und Flurschützen auflösen, der Zweck ihrer militairischen.Ausbildung dann , aber vollfommen verloren geben, Die Deputation erlaubt sich nun ihr Gutachten in Folgendem auszusprechen. Handelt es sich im vorliegenden Fall darum, daß sich die Ständeversammlung bei. der hohen Staatsregierung für fort-
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