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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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sächlich deswegen in das Gesetz ausgenommen worden, um die Juden mehr der Erlernung von Handwerken, Künsten und Wissenschaften zuzuwenden und vom Handel und dem damit häufig verknüpften Wucher abzuziehen, und lassen sich aus diesem Gesichtspunkte rechtfertigen. Nicht so die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte, denn hier wird ihnen offenbar Etwas entzogen, was anderen Personen, wie Frauen, Almosen- percipienten, Personen, die in Abfall der Nahrung gerathen sind oder sich durch strafbare Handlungen derselben verlustig ge macht haben, aus besondern Ursachen oder allgemein geltenden Rechtsbestimmungen versagt ist. Was ist aber der Grund, wes halb diese Rechte den Juden versagt sind? — Vielleicht ihre Religion?- Befragt man in dieser Hinsicht die Erfahrung, so wird man finden, daß sich bis jetzt noch keine nachtheilige Wirkung ih rer Religion auf den Staatsverband im KönigreiMSachsen ge zeigt hat- . Dürfte hieraus hervorgehen, daß weder in legislativer noch in religiöser Hinsicht ein Bedenken gegen diesen Antrag statthabe, so glaubt auch die Majorität'kein politisches zu finden, daß näm lich durch Gewährung desselben eine Gefahr für die christliche Be völkerung herbeigeführt werden könnte. Von ungefähr 700 Juden, die in Dresden unter 70,000 Christen.wohnen, haben ungefähr 30 das Bürgerrecht erlangt, können daher wohl diese, wenn sie z. B. als actkve, Wähler bei städtischen Wahlen oder bei andern gemeinsamen Stadtangele- genheiten concurriren, einen schädlichen oder bedenklichen Einfluß üben, oder ist dieses etwa von einem einzelnen Israeliten zu.er warten, der durch das ehrenvolle Zutrauen seiner christlichen Mitbürger zu einem städtischen Amte erwählt wird ? Die Majorität der Deputation glaubt auch in dieser Bezie hung einigen Werth auf die Stimme der beiden geachteten Vertre ter der Stadt Dresden legen zu können , welche beide in der jen seitigen Kammer für Gewährung dieser Rechte gestimmt haben. Daß endlich durch Gewährung dieser Rechte zu viel gewährt werde, und daß sie einer völligen bürgerlichen Gleichstellung gleich käme/kann ebensowenig behauptet werden; Communal- oder Bürgerrechte sind noch keine höheren politischen Rechte, von Staatsämtern, von der'Volksrepräsentation und andern Vor rechten würden sonach die Israeliten immer noch ausgeschlossen bleiben, und darauf bezweckende Anträge würde selbst die Majo rität der Deputation nicht bevorworten. Außer diesen allgemeinen Gründen muß die Majorität noch einen speciellen hervorheben, daß nämlich diese Bestimmung des Gesetzes, abgesehen davon, daß sie ganz dem gemeinrechtlichen Grundsätze, gleiche Pflichten, gleiche Rechte, zuwiderläuft, also für die Masse der Israeliten durchaus keine Vortheile mit sich führt , Einigen geradezu Nachtheile, im Vergleich ihrer frühem Stellung, bringt. Nach der allgemeinen Städteordnung sind z- B. Aerzte und Besitzer von Wechselcomptoiren gezwungen, das Bürgerrecht zu erwerben, was früher nicht der Fall war, sonach sind die in jene Kategorie fallenden Personen g ezw ungen, ge- gewisse Lasten zu übernehmen, ohne in den damit verbundenen Rechten einen gerechten Ersatz dafür zu finden. Aus allen diesen Gründen glaubt die Majorität ihrer Kam mer anrathen zu müssen', dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten, welcher so lautet: » die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die in ß. 5. des Gesetzes v. 16. August 1838 enthaltenen Worte: „sie gewährt ihnen jedoch keinen Anspruch auf die §. 65 der Städteordnung gedachten Rechte", noch auf diesem Landtage auf gesetzlichem Wege in Weg fall zu bringen. " . ' ' r. ss. Referent Graf Hohenthäl (Püchau): Hinzuzufügen habe ich vor der Hand weiter nichts, behalte mir aber dasSchluß- wort vor der Abstimmung über die 1. vor. * Präsident v. Gersdorf: Es haben sich schon früher der Secretair Biedermann, der Bürgermeister Starke und derSe- cretair Mittelstadt, jetzt noch der Herr Vicepräsident, der Bür germeister Wehner, Herr v. Friesen, und die Bürgermeister Gross und Hüblcr gemeldet. Vicepräsident v. Carlowitz: Schwerlich werde ich den übrigen Herren, welche sich zum Sprechen erhoben haben, durch das, was ich sagen will, vorgreifen. Es gilt mir nur eine kurze Bemerkung zum Berichte zu machen. Ich bitte um Entschul digung, nämlich wenn ich die Deputation in Bezug auf ihren sonst vorzüglichen Bericht einer Ungenauigkeit zeihen muß, wenn auch nur in einem einzigen Punkte von untergeordneter Wichtig keit. Die Deputation sagt S. 469 des Berichts, es sei auf fallend erschienen, daß die erste Kammer sich späterBeschränkun- gen des Emancipationsgesetzes hingegeben habe, nachdem sie doch früher auf dem Landtage 18M sich für unbedingte Emancipa- tion ausgesprochen. Ich habe den von der dritten Deputation auf dem Landtage 18M- erstatteten Bericht ebenfalls nachgelesen, bin aber zu diesem Resultat nicht gelangt, und muß also auch die Kammer gegen eine vermeintliche Inkonsequenz in Schutz nehmen, s Allerdings hat die dritte Deputation des Landtags 18M sich für unbedingte Emancipation ausgesprochen, obschon sie selbst nebenher bemerkbar machte, daß , wenn die Kammer künftig nicht auf unbedingte Emancipation eingehen wolle, sie doch in einigen Punkten ihre Wünsche berücksichtigen Möge, sie also selbst einigen Zweifel über Annahme ihrer Vorschläge hegte. Und mit Recht; denn als der Bericht an die Kammer kam, zeigte sich, daß jetzt nur die Frage vorliege, ob man die Staatsregierung ersuchen wolle, ein die Verhältnisse der Juden besserndes Gesetz an die Stände gelangen -zu lassen. Es lag keineswegs in der Absicht, und konnte auch nicht in der Absicht der damaligen Ständevcrsammlung liegen, die Einzelheiten des zu erwartenden Gesetzes im Voraus zu berathen. Das wurde denn auch von mehren Rednern in der Kammer bemerkt und kaum Einer hat sich über das Detail vorzeitig verbreitet. Man nahm vielmehr nur in Erwartung des zu erlassenden Gesetzentwurfs den sehr all gemein gehaltenen Schlußvorschlag der Deputation an. - Als^ nun ein Gesetzentwurf erschien, dernicht einer unbedingten Eman cipation huldigte, konnte auch die erste Kammer nicht mit sich in Widerspruch gerathen, wenn sie die in dem Entwurf enthaltenen Beschränkungen empfahl, ja ihnen noch einige ändere hinzufügte, denn Erleichterungen wurden den Juden immer dadurch zu Lheil. Dies ist für jetzt die einzige Bemerkung, die ich zu machen habe. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Hierzu muß ich mir zu bemerken erlauben, daß das, was von dem Herrn Vice präsidenten als Erinnerung vorgetragen worden ist, auch nur die Mehrheit der Deputation, nicht die Minderheit derselben betrifft, indem die letztere ganz der Ansicht des Herrn Viccpräsidenten war. Bürgermeister Wehner: Erwarten Sie nicht, meine Herren, daß ich eine lange Predigt über Juden, Heiden und 3
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