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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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dann die damalige Ständeversammlung hinsichtlich ihrer Ver handlungen über die Juden auch schon inkompetent gewesen. Hat sie damals sich damit beschäftigen können, so glaube ich auch, daß sie in ihrem vollen Rechte.ist, wenn sie es jetzt wieder thut. . Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe eigent lich angenommen, es sei die Debatte über diesen Punkt gestern schon geschlossen. Ich trage auf anderweitigen Schluß der selben an. Präsident v. Gersdorf: Ich erlaube mir zu bemerken, daß allerdings die Debatte gestern schon ziemlich weitläufig über den Gegenstand geführt worden ist. Er konnte auch nicht weiter abgehandelt werden, weil die Zeit abgelaufen war. Darum glaubte ich, es sei gut, die Debatte zu schließen und nur das Schlußwort dem Herrn Referenten zu geben, der freilich noch gar nicht gesprochen, noch keinem Redner widerlegt hatte. Bei dieser Widerlegung haben sich denn diejenigen, denen widerlegt worden ist, aufgefordert gefühlt, wiederum Etwas dagegen zu sagen. - Doch will ich wohl gestehen, sie sind zum Lheil etwas über das Gebiet der Widerlegung hinausgegangen. Ich setze voraus, daß eine weitere Diskussion nicht eintreten werde, denn sie ist erschöpft, sonst hören wir alle Lage dasselbe. Es hat sich noch als Redner angemeldet Herr v. Friesen, und Herr v.PoserN ist jetzt auch aufgestanden, bei dem ich allerdings gestern die De batte abgeschlossen hatte. v.Posern: Ich, Herr Präsident, werde nicht sprechen; ich weiß sehr wohl, daß ich beim Schluß der gestrigen Sitzung auf das Wort verzichtet habe. Nur Etwas muß ich in Bezug auf den Antrag Sr. Königl. Hoheit erwähnen, was der Herr Referent zu sagen vergessen hat. — Die Majorität der Deputa tion ist damit einverstanden, daß der letzte Satz ihres Antrags: „noch auf diesem Landtage", in Wegfall gelange, weil aller dings davon wohl nicht mehr die Rede sein kann, daß wir für diesen Landtag noch ein neues Gesetz erwarten können, seitdem wir auf Abkürzung des Landtags bei der hohen Staatsregierung angetragen haben, und ferner — daß die Majorität der Depu tation für den Fall, daß ihr Vorschlag von der hohen Kammer abgelehnt wird, dann den Vorschlag Sr. Königl. Hoheit zu dem ihrigen macht. Referent Graf Hohenthal (Püchau): Ich wollte nur noch das hinzufügen, daß für den Fall, daß das Gutachten der Majorität der Deputation nicht angenommen würde, die De putation dm Antrag Sr. Königl. Hoheit eventuell zu dem ihri gen macht. v. Friefen: Ich wollte mir nur eint formelle Bemerkung erlauben. Der Herr Präsident hat in der vorigen Sitzung er klärt, daß die allgemeine Diskussion geschlossen sei^ und der Herr Referent hat soeben zum Schluß gesprochen. Es beginnt aber nun die Diskussion über die einzelnen Punkte, und nament lich über den ersten Punkt, S. 471 des Berichts, bei den Wor ten: „Nach diesen Voraussetzungen geht nun die Deputation zu dem ersten einzelnen Antrag der Petenten über, welcher dahin geht, daß sie nicht ferner nach §. 5 des Gesetzes vom 16. August 1838 von denen nach ß. 65 der Städteordnung gedachten Rech ten, wenn sie sonst Bürger sind, ausgeschlossen sein möchten." Ueber diesen ersten Antrag steht die Diskussion noch offen, und ich werde mir darüber selbst ein Wort zu seiner Zeit erlauben. Es liegen aber bei diesem ersten Punkte zwei Anträge vor: 1) ein Antrag der verehrten Deputation, bei welchem sie erklärt hat, beharren zu wollen; 2) ein Antrag Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann. Es ist nun noch ein dritter Antrag hin zugekommen , der vom Herrn Bürgermeister Wehner, der nicht blos den ersten Punkt betrifft, sondern auch den zweiten, dritten, vierten, mithin auf das ganze Deputatronsgutachten sich be zieht. Ich würde also allerdings für angemessen und zu Abkür zung der Diskussion gereichend ansehcn, wenn überden Weh ner'schen Antrag schon jetzt die Unterstützungsfrage vorgclegt würde, weil dann, wenn er angenommen wird, die vier Punkte nicht mehr der Abstimmung bedürfen werden. Referent GrafHohenthal (Püchau): Dagegen muß ich bemerken, daß gleich zu Anfang der vorigen Sitzung erklärt worden ist, daß 1 mit dem allgemeinen Gutachten zusam mengenommen werden soll, weil die Abstimmung und Diskus sion hierüber sich nahe verwandt sind^ so daß sie fast gar nicht zu trennen sind. Wenn der Wehner'sche Antrag angenommen wird, würde natürlich der Antrag der Deputation fallen, und da die Deputation ein Recht hat, die Frage zuerst auf ihren An trag richten zu lassen, macht sie von ihrem Rechte Gebrauch, worauf sodann auf den Antrag Sr. Königl. Hoheit übergegan gen werden kann; übrigens hat Herr Bürgermeister Wehner des Rechts sich auch selbst begeben, weil die Diskussion über diesen ersten Punkt geschlossen ist. Bürgermeister Wehner: Allerdings habe ich geglaubt, daß die Diskussion über den ersten Punkt geschlossen wäre. Allein es ist wohl nicht zu leugnen, daß es in meinem Anträge liegt, daß es ungemessen sein würde, wenn die Unterstützungs frage jetzt schon darauf gestellt würde, und insofern mußte ich dem Wunsche des Herrn v. Friesen beitreten; denn wenn ein Antrag angenommen wird, so fällt die weitere Diskussion über die einzelnen Punkte von selbst weg. Prinz Johann: Ich muß mich auf den Herrn Präsiden ten selbst berufen, daß die Debatte über den ersten Antrag ge schlossen ist. Ich glaube, es ist nöthig, daß wir an dieser Form streng halten. Präsident v. Gcrsdorf: Ich würde den Antrag des Herrn Bürgermeister Wehner zuerst zur Abstimmung bringen. Er heißt so: „Eine hohe Staatsregierung wolle in Erwägung zie hen , inwieweit die in der Vorstellung der israelitischen Gemeinde zu Dresden ausgesprochenen Bitten und Wünsche zu berücksich tigen sein dürften, und nach Befinden in dieser Beziehung der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorlegen." Referent Graf Hohenthal (Püchau): Da muß ich be merken, daß selbst wenn der Antrag unterstützt wird, er auf die 11. ß. nicht mehr Anwendung finden kann. Prinz Johann: Und zur Debatte kann er erst kommen, wenn über die Paragraphe abgestimmt ist.
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