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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Bürgermeister Schill: Ich bin ganz einverstanden mit derDeputation über die Grundsätze, welche sie über die Befreiung der Staatswaldungen ausgesprochen hat. Es ist mir aber ein anderer Gegenstand vonWichtigkeit, worüber ich mir eine Er klärung der Staatsregierung erbitten wollte. Die Deputation spricht S. 158: „Es folgt daraus mit Sicherheit, daß alle bis her weder zu einem Kirchen - und Schulbezirk, noch zu einem Ritter - oder Kammergute gehörige Grundstücke auch ferner noch von der,Beitragspflicht frei find." Es kann sich aber dies nicht Llos auf Staatsgrundstücke, sondern muß sich auch auf Privat grundstücke beziehen. Es folgt auch aus einem spätem Satze, daß diese Grundsätze nach dem Dafürhalten derDeputation auf alle in ähnlichem Verhältnisse stehende Grundstücke anwendbar find. Ich frage daher, ob auch die Staatsregkerung diese Grund sätze als die richtigen anerkennt. Staatsminister v. Wietersheim: Ich Muß bemerken, daß es außerordentlich schwer ist, darüber eine Erklärung zu ge- ben. Es wird Alles auf factischen Prämissen beruhen, und wenn die Beitragspflichtigen in Anspruch genommen werden, so geschehen die Verhandlungen im Administrativjustizwege und Alles hängt von der Entscheidung ab. Wenn wirklich ganze Districte, z. B. wüste Marken, bisherganz frei gewesen sind, so liegt cs nicht in der Absicht der Regierung, diese beizuziehen. Wenn aber eine Gemeinde darauf anträgt, so muß es im Rechts- i Wege entschieden werden. Bürgermeister Schill: Ich bin nicht zweifelhaft darüber, daß es geschehen müsse, glaube aber erwarten zu dürfen, daß die Regierung sich darüber ausspreche, ob dieGrundsätze, welche die Deputation als richtig darstellt, auch die der Staatsregierung sind. Staatsmknisterv. Wietersheim: Diese Erklärung voll ständig zu geben, ist der Negierung nicht möglich. .Es würde ebenso sein, als wenn man vom Justizminister eine Erklärung über eine streitige Rechtsfrage forderte. Es bedarf einer gründ lichen Erörterung, und es wird nicht ein Fall sein, der mit dem andern übereinstimmt. Man kann nicht verlangen, daß die Staatsregierung gewissermaßen im Voraus, in einem Falle (der der rechtlichen Erörterung angehört) ein Urtheil .darüber fallen,soll- Was sie im administrativen Wege thun will, darüber kann ich Auskunft geben, daß, wenn sich Grundstücke finden, die jenen, Bezirken fremd sind und eigene Bezirke nicht bilden, von Amtswegen nicht guf. deren Zutheilung zu andern Bezirken ge-! drungen werden wird. Bürgermeister Schill: , Ich bin dayck vollkommen.zu-! stieben. . j Referent .Prinz Johan«: Vielleicht wünscht noch Je-' mand über die 1. §. zu sprechen. i Präsident v. Gersdorf: Es scheint dies nicht in der Kammer der Fall zu sein; wohl aber ist vielleicht von Seiten des Herrn Referenten noch Etwas zu bemerken. Referent Prinz Johann: Nein. Bürgermeister Wehner: Es sind schon viele Ausnahmen gemacht worden, und ich wünsche, daß deren nicht zu vielewer- den. Man hat die Staatswaldungen und die in und außerhalb derselben gelegenen Lehden und andere Grundstücke ausgenom men. Es bleibt nun ein Zweifel, wie es mit andern zu halten sei, -welche nicht ausdrücklich benannt worden sind. Es ist schwierig, alle Ausnahmen aufzuführen, und ich befürchte, daß wir mit diesem Provisorko nicht viel weiter kommen wer den; wenn man aber einmal eine. Ausnahme festsetzt, so sollte man doch auch die dazu nehmen, von denen man im Voraus weiß, daß sie Zweifel erregen könnten. Darunter gehören die aus Holzboden, Wiesen- Lehden und Torfstichen gemachten Aecker, deren viele vorhanden sind. Ich würde mir also die An frage erlauben, ob die in Staatswaldungen gelegenen Aecker der gedachten Art ebenfalls als befreit anzusehen sind oder nicht? Das wünschte ich zu wissen, sonst dürften wieder neue Zweifel auftauchen. - Referent Prinz Johann: Ich gestehe, daß ich sie meiner seits nicht für befreit achten würde. In der Regel werden sie zum Kammergut, oder sie werden als Dienstgenuß mit zur Wohnung geschlagen, und dann sind.sie auch nicht stei nach Punkt .4. Nun wäre noch -der Fall denkbar, daß sie an Be wohner von Dienstwohnungen verpachtet wären, dann waren sie auch nicht frei, oder daß sie an einen Dritten verpachtet wür den. Ob sie dann stei wären, das sehe ich auch nicht recht ein; sie würden dann nach allgemeinen Grundsätzen als Grundstücke, die nicht zu einem Schulbezirk gehören, zu betrachten sein. Bürgermeister Schill: Mir scheint die Frage kaum zweifelhaft zu sein; ich zähle die Grundstücke, welche der Herr Bürgermeister Wehner erwähnt, zu den beitragsfreien, und zwar aus folgenden Gründen. Er spricht nicht von ursprünglich urbar gemachten Feldern, sondern von Grund stücken, welche Staatswaldung gewesen und künftig urbar gemacht und verpachtet werden. Nun halte ich für einen wesentlichen Grund für jene Befreiung den, daß man eigentlich da, wo die Staatswaldungen sind, nicht weiß, welchen Ge meinden man dieselben zutheilen soll. Ich beziehe mich auf die Staatswaldungen, welche mir zum Theil bekannt und auch in -den Motiven angeführt, sinh. Diese sind so.gryß, daß um sie herum eine unzählige Menge Ortschaften liegen, und ich wüßte picht, wie man es ermöglichen wollte, einem dieser Oste einen Lheil dieser Staatswaldungen zuzutheilen. Nehme ich diesen Grund als einen wesentlichen an, warum eine Befreiung ein treten muß, und zugleich den, daß der Staat Kirchen und Schulen unterstützt, so glaube ich, daß Feldgrundstücke, welche jetzt oder künftig von Waldboden oder Lehden urbar gemacht worden sind und werden, die Steuerbefreiung erhalten müssen. Man würde nicht wissen, wohin diese Grundstücke zu verweisen seien, und es würde eine Gemeinde gegen die andern bevortheilt oder benachtheiligt werden, und mithin glaube ich, daß in diesem Falle die ursprüngliche Qualität der Felder beizubehalten sei.
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