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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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zvs Bürgermeister Stark«: Ich muß durch das von mir an gezogene Beispiel jedenfalls mißverstanden worden sein. Ganz in Richtigkeit beruht es, daß die entlassenen Militairchirurgen zwar Chirurgie betreiben können, aber nicht genöthigt sind, eine Barbiergerechtigkcit zu kaufen. Mein das scheint gerade für mich zu sprechen, denn durch diesen Umstand entgeht eine Mehr zahl von kauflustigen Acquirenten. Dasselbe tritt ein, insofern den wissenschaftlich gebildeten Wundärzten eine gleiche Berech tigung zusteht, aber nicht die bemerkte Verbindlichkeit obliegt. Die Zahl der Käufer wird fcrnerweit vermindert, je mehr es be quemer gefunden wird, sich selbst zu rasiren, weil die Barbier- gerechtt'gkeit nicht den frühem Ertrag gewährt, und so liegt es in der Natpr der Sache, daß in Folge Her gesetzlichen Be schränkung die Inhaber der Barbiergerechtigkeiten wesentlich in ihrem Eigenthum beeinträchtigt werden. StaatsministerNostitz undJänckendorf:Jch erlaube mir dir Bemerkung, daß ich bei der Berathung in der jenseitigen Kammer geäußert habe, daß die Regierung auch ohne ständischen Antrag sich mit diesem Gegenstände beschäftigen, und im Fall sie das Brdürfniß einer Abänderung des, Mandats vom Jahre 1819 finde, keinen Anstand nehmen werde, eine Vorlage an die Ständeversammlung gelangen zu lassen. Referent Bürgermeister Ri tterstädt: Es ist der Depu tation der Vorwurf gemacht worden, daß sie sich durch den An trag einzelner Petenten habe verleiten lassen, eine zu allgemeinen und weitgehenden Vorschlag zu thun, wie sie in ihrem Bericht gethan habe. Ich muß aber darauf Hinweisen, daß dies die Deputation keineswegs aus eignem Antriebe gethan hat. Wenn sie die Petition zuerst zur Vorlage erhalten hätte, würde sie sich wahrscheinlich begnügt haben, der Staütsregierung Dispensa tion in einzelnen Fällen anzuempfehlen; allein cs liegt ein An trag der zweiten Kammer vor. Ueber diesen Antrag hat sich die erste Kammer zu erklären, und da von Seiten der Staats regierung anerkannt worden ist, daß eine Abänderung der Gesetz gebung wohl in der nächsten oder wenigstens in nicht allzu ent fernter Zeit werde vorgehen müssen, so glaubte die Deputation, daß es nicht rathsam sei, den Antrag der zweiten Kammer ganz abzulehnen, sondern hielt eS für unschädlich, demselben unter ge wissen Modifikationen beizutreterr. Dieses zur Rechtfertigung der Deputation im Allgemeinen. Man hat gegen diesen Antrag verschiedene Einwendungen vorgebracht, welche zum Theil schon von den Sprechern, welche sich für das Deputationsgutachten erklärt haben, widerlegt worden sind. Einiges wird aber übrig sein, was ich diesen Einwendungen entgegenzusetzen habe. Man hat davon gesprochen, daß Pfuscherei nothwendig verhindert werden müsse; allein die Deputation hat sich von der Ansicht nicht trennen können, daß die Polizeibehörden hinreichende Macht haben würden, solcher Pfuscherei zu steuern. Man hat gesagt, daß in sehr vielen Orten die Chirurgen ohne Nebenver dienst mit Barbieren nicht würden bestehen können. Das soll ihnen, nach der Meinung der Deputation, auch künftig nicht verwehrt sein; die Chirurgen sollen rin« Bade- und Barbitt gerechtigkeit an sich bringen können; sie werden sie nur zu er ¬ langen suchen müssen. Man hat gemeint, daß es an Localen fehlen würde, in welche plötzlich Verwundete und Verletzte ge bracht werden könnten. Ich frage aber: wo werden solche Lo cale Herkommen, wenn die Fälle, ü-ie in Zittau und Bautzen, häufiger werden, wenn bloße Chirurgen nicht mehr zu haben sein werden, sondern nur mellicma« praetic! ? Werden diese Bade- und Barbiergerechtigkeitcn an sich bringen? Ich muß das bezweifeln. Jene Locale werden also dann fehlen, und die polizeilichen Behörden werden andere Einrichtungen treffen müssen. Es ist dann in Bezug auf die vorgcschlagene Dispen sation gesagt worden, daß die Innungen benachtheiligt werden könnten. Die Deputation hat diesen Punkt ganz in die Hand der dispensirenden Staatsbehörde legen wollen. Diese wird erwägen, ob die Verhältnisse einer Person entgegenstehen, welche nicht als Wundarzt befähigt ist. Es läßt sich auch der Fall denken, daß an einem Orte eine Badegerechtigkeit, aber kein In« nungszwang bestehe; dort würde also von Verletzung von In« nungsrechten gar nicht die Rede sein. Die Deputation hat angenommen, daß Alles von der Staatsbehörde in einzelnen Dispensationsfällen erörtert werden würde. Sollte man sich entschließen, dem Anträge der zweiten Kammer in Bezug auf die Hauptsache beizutreten, und kein Bedenken finden, einen allge meinen Antrag zu stellen, so glaube ich, daß er durch die Um stände gerechtfertigt sein dürste. Einmal ist es berücksichtigens- .werth, daß dergleichen Inhaber von Bade- und Barbiergerech« tigkeiten durch das Gesetz vom Jahre 1819 jedenfalls benach- thciligt werden können, weil sehr häufig der Fall eintreten kann, daß es ihnen nicht möglich ist, die Gerechtigkeit, welche sie be sitzen, zu veräußern, indem sie keinen legitimirten und geprüften Wundarzt finden, der sie ihnen abkaust. Dann scheint es auch beachtenswerth, daß die Auflösung dieser Verbindung doch end lich einmal eintreten möchte. Es ist nicht einzusehen, was daS Barbiergewerbe und das Baden mit der Chirurgie gemein haben. Es hat sich zeither praktisch so gestaltet, daß beide Beschäfti gungen mit einander verbunden sind. Die Wundarzneikunst ist aber jetzt auf eine Stufe gebracht, welche eine solche Verbin dung nicht angemessen erscheinen läßt. Es scheint mir nicht nöthig, weiter Etwas hinzuzufügen, und es würde, wenn Nie mand weiter zu sprechen wünscht, zu der Abstimmung über die einzelnen Anträge der Deputation zu verschreiten sein. Präsident v. Gers do rf: Menn, sich Niemand weiter er hebt, wird die Discussion für geschlossen erachtet und auf die Fragstellung übergegangen werden. Das erste Gutachten ist enthalten in den Worten: „daß die Staatsregierung zu ersuche» sei, den Ständen einen Gesetzentwurf zu Abänderung des Man dates vom 30. Januar 1819, soweit dasselbe die Betreibung des Barbier- und Badergewerbes von dem Studium der Wundarz- neikunst abhängig macht, baldthunlichst vorzulegen." Referent Bürgermeister Ritterstadt: Ich weiß nicht, ob es nöthig sein dürste, eine besondere Frage auf Ablehnung des Beschlusses der zweiten Kammer zu stellen. Ich will es nicht für nothwendig ausgeben, da ich glaube, daß es schon erledigt ist,
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