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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. L. Kammer. 27. Dresden, den 18. März 1843. Sechs und zwanzigste öffentliche Sitzung am 14. März 1843. Inhalt: Vortrag aus dec Regi strande. — Urlaubsertheilungen und Entschuldigungen. — Mündlicher Vortrag, das Verei nigungsverfahren rücksichtlich der provisorischen Land tagsordnung betreffend. Becathung des Berichts der zweiten Deputation über das Postulat für die Gelehrtenschulen auf die Zahre1843 —1.845. — Becathung des Berichts der vierten Deputation über die Beschwerde der Hospitaliter» zu Hubertus burg. — Abstimmung über den Bericht dec vierten De putation, eine Beschwerde des Advocat Rasch ig zu Puls nitz wegen angeblicher Justizverweigerung betr. — Die Sitzung beginnt -All Uhr mit Verlesen des Protokolls vom Secretair Ritterstädt in Anwesenheit von 35 Mitgliedern. Da auf die Anfrage des Präsidenten Niemand Etwas zu dem Protokolle »u bemerken hat, wird selbiges vom Bürgermeister Bernhard! und durch v. Zedtwitz mit vollzogen. (Staatsminister v. Wietersheim tritt in den Saal.) Hierauf geht man zum Vortrag aus der Registrande über, welcher durch Secretair v. Biedermann erfolgt. 1. (Nr. 180.) Protokollextract der.zweiten Kammer vom 3. März 1843, die Beschwerde mehrer Eigenlöhner des ehren- friedersdorfer und geyerschen Bergamtsreviers wegen mehrer ihr bergmännisches Gewerbe beeinträchtigender Uebelstande betreffend. Präsident v. Gersdvrf: Diese Petition ist an die zweite Kammer der hohen Ständeversammlung gerichtet; an uns also nicht. Die Beschlüsse, welche die zweite Kammer darüber ge faßt hat, sind folgende: 1) die vorliegende Petition ohne Weiteres an die hohe Staats regierung zur nähern Erwägung zu übergeben, und 2) im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregie rung zu ersuchen, den Entwurf der künftigen Bergbauver- faffung vor dessen Vorlegen an die Stands durch den Druck dem Publicum zugänglich zu machen. Dieser letztere Antrag ist durch die Mehrheit abgelehnt worden, und dessenungeachtet hat die Petition hierher abgegeben werden sollen. Nun weiß ich in der Lhat nicht, ob sie hier noch zur Be- rathung zu ziehen fein möchte; ich glaube fast, es wird weiter Nichts zu thun sein, als dem Beschlüsse, sie an die hohe Staats regierung gelangen zu lassen, beizutreten, die Petition auszulegen l. 27. und zu.erwarten, ob ein Mitglied der Kammer sie zu der sekm'gen machen wird. Vicepräsident v. Carlowitz: Das Letztere würde wohl des halb nicht am Orte sein, weil, wenn ich recht verstanden habe, es sich nicht sowohl um eine Petition, als um eine Beschwerde han delt. Uebrigens bin_jch ganz der Ansicht, daß auf die Beschwerde nicht eingegangen werden kann, weil sie nur an die zweite Kam mer gerichtet ist, und diese keinen Beschluß gefaßt hat, der dann allerdings die nachträgliche Becathung der ersten Kammer noth- wendig gemacht haben würde. Eine Beschwerde an die hohe Staatsregierung blos abzugeben, das kann wohl von einer Kam mer einseitig geschehen, ohne daß dazu das Einverständniß der andern nöthig wäre. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube,,daß es ebenso zweck mäßig erscheint, das Ganze hier beizulegen. Wenn die Kammer damit einverstanden ist, so würde dieses erfolgen können. — Man ist allgemein damit einverstanden. Ferner steht auf der Registrande: 2. (Nr. 18l.) Desgleichen, den Antrag desAbg. v.Lhielau, die hohe Staatsregierung um Vorlegung eines vollständigen Or ganisationsplans hinsichtlich der Ephorieen zu ersuchen, betreffend. Präsident v. Gersdorf: Die demselben vorausgehende Pe tition ist an die Ständeversammlung und zunachstan die zweite Kammer gerichtet. Hier glaube ich, Ihnen Vorschlägen zu kön nen, dieselbe auszulegen. Prinz Johann: Dürfte der Gegenstand nicht an die dritte Deputation zu verweisen sein, da er sich einem ständi schen Anträge anschließt? Secretair Bürgermeister Ri tterstädt: Er hängt aller dings mit Petitionen zusammen, welche von außerhalb der Kammer herrühren, und auf diese ist die zweite Kammer nicht eingegangen. Sie sind aber an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, und würden also auszulegen sein. Prinz Johann: Gleichzeitig aber dürste die Sache an die dritte Deputation zu verweisen sein. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Der Thielau' sche Antrag jedenfalls. Wir haben schon einmal den Fall gehabt, und die Petition, nachdem sie die gesetzliche Frist ausgelegt ge wesen war, an die dritte Deputation verwiesen, damit dieselbe daraus ersehen könne, ob sie bei dem Berichte darauf Rücksicht zu nehmen habe. Secretair v. Biedermann: Es ist aber auch, ich glaube, in der letzten Sitzung, der Fall gewesen, daß solche Petitionen gleich an die dritte Deputation abgegeben worden sind. 1
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