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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittheilungen über die Werhandlungendes Landtags. I. Kammer. »4^ 32. - Dresden, den 31. März 1843. Ein und dreißigste öffentliche Sitzung am 23. März 1843. Inhalt: Bemerkung zum Protokoll. — Vortrag aus der Registrande. — Ministerielle Eröffnung über eine Berichtigung in der Fassung §. 4 des Erlauterungsgcsetzes zum Parochialgesetze betr. — Anzeige der vierten Deputation, eine anderweite Eingabe Wünsche'sin Kottmarsdorf betr. <— Urlaubs- «rtheilungen und Entschuldigungen. —' Den Nothstand in verschiedenen Gegenden des Landes betr. — Berathung des Berichts der ersten Deputation zu dem allerhöchsten Decret vom 2. Januar 1843, die Gesetzentwürfe: 1) über die Grund- und Hypothekenbücher und das Hy potheken wesen, 2) über die Aufhebung der einzelnen noch bestehenden stillschweigenden Hypotheken und 3) über das Vorzugsrecht der rückständigen Abgaben im Concurs betreffend (§§. 125 — 202.) — Die Sitzung beginnt 11 Uhr mit Verlesung des Protokolls der vorherigen durch den Secretair Freiherr v. Biedermann. Anwesend sind die Staatsminister v.Könneritz, v. Wieters heim, der königl. Commifsar Hänel und 39 Kammermit- gliedcr. Präsident v. Gersdorf: Ich frage, ob bei dem Inhalte des'Protokolls Etwas zu bemerken ist. 1). Crusius: Bei Gelegenheit der Berathung der 18. §. des vorliegenden Gesetzentwurfes habe ich blos in der Voraus setzung die Stellung eines Antrags unterlassen, daß von Seiten des hohen Ministern die beruhigende Erklärung gegeben werde, es stehe die Fassung der §. 105 der Ertheilung eines die Be stimmung dieser §. derogi'renden Privilegiums zu Gunsten der Creditvereine nicht entgegen. Ich weiß nicht, ob es in dem Protokolle so gefaßt und diese Ermächtigung zu Ertheilung eines Privilegiums ausgedrückt worden ist. Secretair v. Biedermann tragt diese Stelle aus dem Protokoll nochmals vor. v. Crusius: Soviel ich mich erinnere, hat der Herr Staatsminister erklärt, es stünde die Fassung der Z. 105 der Er theilung eine^ssolchen Privilegiums nicht im Wege. Staatsminister v. Könneritz bemerkt, wie die Stelle etwa auszudrücken sein werde. I. 32. v. Crusius erklärt sich damit einverstanden. Präsident v. Gersdorf: Wenn etwas Weiteres nicht erinnert wird, so habe ich heute die Herren Pflugk und v. Po- lenz zur Mitvollziehung des Protokolls zu ersuchen. Nachdem diese unterzeichnet, äußert Präsidentv. Gersdorf: Auf der Registrande haben wir heute mehre Nummern. ' Es werden diese hierauf vom Secretair Nitterstädt verlesen. 1. (Nr. 213.) Petition des oberlausitzer Obstbauvereins, durch dessen Beamten und Mitglieder Friedrich Lindemann d.Z. Dirigent und Genossen zu Zittau, um Verwendung beider hohen Staatsregicrung für Vorlegung eines Gesetzes zum Schutze und zur Beförderung des Obstbaues; beigelegt 6 Druckexemplare des II. Heftes 1 Bandes der Zeitschrift „Für Freunde des Obst baues". Präsidentv. Gersdorf: Nach der bei uns eingeführten Praxis würde diese Petition die gehörige Zeit auszulegen sein. 2. (Nr. 214.) Der Zahnarzt Karl Eduard Hering zu Leipzig nimmt seine unter Nr. 143 eingetragene Beschwerde wegen des Verbots der Führung das auf einer auswärtigen Uni versität erlangten Doctortitels zurück. Präsident v. Gersdorf: Die zweite Kammer hat ihn be reits abgewiesen und seine Petitionen unter Nr. 143 und 164 waren bei uns an die vierte Deputation verwiesen worden. Un ter diesen Umständen würden diese Petitionen als erledigt anzu sehen sein. > 3. (Nr. 215.) Gesuch der Stadtverordneten zu Chemnitz, Karl Ferdinand Koithen und Genossen, um Einführung von Mündlichkeit und Ocffentlichkeit im Strafverfahren. Präsident v. Gersdorf: Dieser Gegenstand liegt jetzt der Berathung unserer dritten Deputation unter, und es möchte wohl diese Petition dorthin verwiesen werden mögen. Bürgermeister Wehner: Da der Herr Präsident sich schon vorgenommen bat, diese Petition an die dritte Deputation zu geben, so bin ich damit sehr wohl einverstanden; ich würde außerdem, damit sie nicht das Schicksal anderer Petitionen habe, sie zur meinigen gemacht haben. Ich muß aber noch bemerken, daß der Eingang dieser Petition mir deshalb sehr angenehm ge wesen ist, als ich mich überzeugt habe, daß sie nicht blos in Folge einer vorübergehenden Aufregung entstanden ist, sondern daß sich diePetenten erst durch die Kammerverhandlungen Inder Sache informrrt haben, ehe sie die Petition ins Leben haben treten lassen. Diese Petition ist eine solche, die aus der Ueberzeugung 1
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