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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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gelegten einzelnen Charten dargestellt ist, stattstnden zürn Behuf der Ermittelung, ob dieser oder jener Grundstücksbesitzer mehr ' oder weniger beizuziehen, oder ganz zu verschonen gewesen wäre, so würde dies eine Aufgabe für eine technische Prüfungscom mission sein, die, an Ort und Stelle vorgenommen, jedenfalls die Zeit vieler Monate erfordern müßte. Welcher Aufenthalt für die Ausführung? welcher Kostenaufwand? und zuletzt: welcher Gewinn? Ein zweites technisches Gutachten, für dessen Un fehlbarkeit keine größere Gewähr geleistet ist, als für die der ersten Planlage. Würde eine solche Prüfung dem Minister!» zur Pflicht gemacht, so müßte dasselbe augenblicklich auf Zuwei sung geeigneter Techniker für diesen Zweck antragen, da ihm jetzt solche nicht zu Gebote sind. Die Prüfung der Planlagen für die Expropriation ganzer Bahnzüge, wie sie bei dem Mini- sterio stattfindet, kann nur eine allgemeine sein, das heißt eine solche, welche es sich zur Aufgabe macht, darüber Gewißheit zu haben, daß die Unternehmer der Eisenbahn von dem entworfenen Plane weder hinsichtlich der Richtung der Bahnlinie, noch hin sichtlich des Umfangs des zur Bahn zu ziehenden Areals, will kürlich abweichen, als woraus die Ueberzeugung von der Noth- wendigkeit der Abtretungen hervorgeht. Mehr als dies kann die Prüfung der Expropriationspläne beim Ministerio nicht be zwecken. Es sind zwei Punkte gegeben, zwischen welchen die Eisenbahn gebaut werden soll. Ob die Richtung des Bahn zugs zwischen diesen beiden Punkten etwas mehr zur rechten, oder zur linken Seite thunlich sei, das ist Sache rein technischer Ermittelung, und kann von dem Vorstand des Ministern nicht ermessen werden. In der Lhat, ich fürchte, es würde mit dem Fortgänge der weitern Ausführung unserer Eisenbahnen übel bestellt sein, wenn dem Ministerio bei seinem pflkchtmaßigen ad ministrativen Ermessen solche Beschränkungen auferlegt werden sollten. Ich muß daher, ganz abgesehen von dem vorliegenden Fall, von einer solchen Maßnehmung, nach innigster Ueberzeu gung, und auf den Grund mehrjähriger Erfahrung, dringend ab- rathen. Bei dem Chausseebau tritt, als zu einem Staatszwecke, ebenfalls eine Expropriation des Grundeigenthüms ein, die Pläne über die vorzunehmenden Chausseebaue gelangen ebenfalls an das betreffende Ministerium. Allein, soviel mir bekannt, findet auch dort, wenn einmal die allgemeine Richtung festgestellt ist, eine anderweite specielle technische Prüfung über dieNoth- wendigkeit der Abtretung der einzelnen Grundstücke durch unbe- theiligte Sachverständige, mit Gehör der betheiligten Grund stücksbesitzer, in keiner Weise statt. Folgerecht, nach dem Prim cip der geehrten Deputation, müßte dies der Fall sein. Das Land ist von Chausseen, nach allen Richtungen hin, durchschnitten; allein diese Modalität der Prüfung in oberster Instanz, wie sie die geehrte Deputation will, ist noch niemals beantragt worden, und doch liegen dem Straßen- wie dem Eisenbahnbau gleiche Staatszwecke zum Grunde. Die geehrte Deputation hat in ihrem Gutachten sich damit beschäftiget, die Gründe zu prüfen, welche das Ministerium zu der Entschließung für die Abtretung des Hänelschen Grund stücks bestimmt haben, und ist dabei zu dem Ergebniß gekommen: daß schon eine partielle Beschlagnahme des Areals hinreichend gewesen sein würde, das Bedürfniß des Bahnhofs zu decken. Sie hat es versucht, die Momente, welche das Ministerium für seine Entschließung geltend gemacht, einzeln zu widerlegen, und zuletzt aus der Vergleichung der Gründe, welche das Ministerium für die Abtretung angegeben hat, mit ihren Gegengründen die Folgerung gezogen, daß die Ansicht des Ministern eine irrige gew'rsen sei, und daß es sich eines Eingriffs in die Eigenthums- rcchte schuldig gemacht habe. Welche Ansicht ist aber die richtige? Die der geehrten De putation, oder die des Ministern? Welche Grundlagen für ihre Ansicht hak die geehrte Deputation, und welche das Ministerium? Es ist dem Ministerio nicht bekannt, daß die Ansicht der Depu tation auf technischen Unterlagen, auf dem Urtheile Sachverständi ger beruhe. Hat nun auch das Ministerium bei seiner Entschließung ein geschriebenes technisches Gutachten nicht vor Augen gehabt, so war es doch dabei unterstützt durch eigene, bei mehrmaliger persönlicher Anwesenheit des Vorstandes erlangte Kenntniß der Oertlichkeit des Bahnhofs, sowie durch die, vom Anfang her erfolgten speciellen, mit Gründen unterstützten Anträge des, Di- rectorii und die ebenso unverdächtigen Erläuterungen des Oberingenieurs, zu welchen derselbe besonders veranlaßt und anher berufen wach. Man sollte daher wohl meinen, daß im Zweifel die Ansicht des Ministern über die Nothwendigkeit der Abtretung mehr für sich habe, als die gegentheilige der geehrten Deputation. Darum möchte das Eingehen auf diese letztere an sich kaum erforderlich sein; indeß will ich mich einer, wenn auch nur allgemein gehaltenen Beleuchtung derselben doch nicht für überhoben erachten. Der geehrten Deputation will es er sch »in en, als ob der Platz des Bahnhofs in seinem ersten Umfange groß genug sei, zu Aufstellung der Wagen sowohl, als zu Annahme der Maaren und Güter, da außerhalb der Gebäude noch sehr bedeu tende Räume auf dem Bahnhofe vorhanden seien. Um beurthei- len zu können, welchen Umfang ein Bahnhof haben müsse zu Errichtung der Gebäude, zu Aufstellung der Wagen, zu Un terbringung der Maaren und Güter, zu Ablagerung von Bau materialien , zu Niederlegüng von Kohlen und andern Vorra- then ist eine genaue Kenntniß der ganzen Oeconomie der Bahn verwaltung auf einem solchen Punkte unentbehrlich. Es wird mir erwünscht sein, zu vernehmen, welche specielle Data die geehrte Deputation bei ihrem Ausspruch darüber zu Grunde gelegt hat, daß eben der Umfang des fraglichen Bahnhofs ein zu beträchtlicher und folglich die Expropriation des Hänel'schen Grundstücks eine durch die Nothwendigkeit nicht gebotene sei. Diejenigen Nachweisungen, welche das Ministerium bestimmt haben, das Gegentheil anzunehmen, hat dasselbe, wenn sie schon vom Direetorio und Oberingenieur ausgegangen — und, ich wiederhole es, nur von diesen konnten sie gründlich und vollständig gegeben werden — für vollkommen ausreichend er achten müssen. Kam zu diesen Nachweisungen noch eine Ver gleichung des Umfangs mit andern Bahnhöfen, wie sie Seite 452 des diesseitigen Aufsatzes angedeutet zu finden ist, hinzu,
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