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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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lichen Unterschied rücksichllich des Umfangs der Expropriation zur Folge gehabt haben? Da nun auf der andern östlichen Seite von benachbarten Feldbesitzern das in Anspruch genom men worden wäre, was man zu Schonung des Hämischen Eigentums auf der nördlichen Seite aufgcgeben. Freiwillig würde auch dies Areal von dem angrenzenden Besitzer, nicht ab getreten Worten sein, und würde nicht ein minder zweckmäßiges Stück Land mit gleichen Kosten haben bezahlt werden müssen? Dazu kommt, daß eine Straße niemals zum Auffahren von Wa gen geeignet ist, weil Frachtsuhrwerk und Wagen zum Trans port von Passagieren gehörig Raum zum Umkehren haben müs sen. Wenn ich mir erlaubt habe zu bemerken, daß das Bedürf- niß des Eisenbahnhofs rücksichtlich der Umgestaltung der Ver- kchrsverhältnisse unberechenbar sei, so komme ich auf diesen Satz zurück, indem ich mich über den Antrag des Herrn Vicepräsiden- ten kürzlich noch verbreite. Ich hab« diesen Antrag nicht unter stützt, weil ich glaube, daß er sticht nur der Ausführung von Ei senbahnunternehmungen hinderlich werden könne, sondern auch w tztkscw nutzlos erscheinen; hinderlich, weil er die Verhandlun gen über die Expropriationen in einzelnen Fällen erschweren, ja dieselben auf die Dauer mehrer Jahre, sogar bis zur Versamm lung der Stände verschieben kann; nutzlos, weil die Bedingun gen , unter denen eine Expropriation überhaupt eintreten kann, nur die Bedingungen sind, nach welchen überhaupt in Gemäß- heit der Z. A der Berfassungsurkunde eine gezwungene Be schlagnahme von Privateigenthum gerechtfertigt werden kann. Fälle der Nothwendigkeit werden das Ministerium nicht abhalten, sofort einzuschreitcn, und eine Maßregel zu genehmigen, die nach her unbedingt zu vertheidigen wäre. Die Fälle oder den Zeit punkt zu bestimmen, in denen eine Nachexprvpriation zulässig sein soll, wäre nicht möglich, weil das Wachsen des Verkehrs, mithin der Eintritt des Bedürfnisses nicht im Voraus zu berechnen ist.' Diese beiden Momente, nämlich daß der Umfang des Bedarfs voraus nicht zu ermessen ist, und die Bedingung der Nothwem digkeir, unter welcher überhaupt eine Expropriation nur Platz ergreifen kann, sind wohl sprechend genug, um dem Anträge Bei fall zu entziehen. Ich erwähne inzwischen noch, daß die Rach expropriation sehr häufig, ich möchte sagen, in den meisten Fällen, geradezu im Interesse der betheiligten Grundstücksbesitzer liegen dürfte, weil, wie bereits von mir erwähnt worden, schon aus finanziellem Interesse die Eisenbahnunremehmer nicht weiter grei fen, als sie es dringend nöthig erachten. Wird später die Ue- berzeugung festgestellt, daß eben dieser thcuer erkaufte Besitz nicht auZreichte, so müssen sie natürlich mehr erkaufen, und ich glaube, daß eben aus diesem Grunde eim Besorgmß für die Grundstücks besitzer nicht entspringen' kann. Demnach werde ich für den er sten Kheil des Gutachtens, aber gegen den zweiten Weil dessel ben und gegen den Antrag des Herrn Viespräsidenten stimmen. Bürgermeister Wehner; Dsg'gm muß ich bemerken, daß der Sprecher vor mir Unrecht hat, wenn er glaubt, die Deputa tion hätte den Beweis zu führen gehübt. Es handelt sich um den Beweis der Dringlichkeit. Mithin mußte ihn die Eism- bahndiwtivn führen, ehe sie Anspruch suf Expropriation stellen ' konnte. Dann ist bemerkt worden, man könnte sich auf das Interesse der EisenbalMnternehmer verlassen. Nun, das ist recht gut, aber nur nicht hinreichend; denn aus der Erfahrung hat man abnehmen können, daß auch andere Gründe, als die Nothwendigkeit vorwalten können, z. B. Bequemlichkeit, um Expropriationen zu fordern, dergleichen Falle sind schon da gewe sen. Auf dieses Interesse der Eisenbahngesellschaften und das, was das Direktorium für nothwendig erachtet, möchte ich daher nicht viel geben. v. Welck: Der Antrag des Herrn Viceprasidenten hat mich vorzüglich deshalb angesprochen, weil ich.während seiner Rede vermuthete, daß der Antrag noch mehr umfassen und noch den Schlußsatz erhalten würde: unter der Voraussetzung, daß sein Antrag angenommen werde, die vorliegende Petition auf sich beruhen zu lassen. Wenn der Antrag des Herrn Viceprasi- dentm angenommen wird, so scheint mir dies eigentlich das Ein zige zu sein, was auf den uns vorliegenden, mit so vieler Umsicht und Fleiß ausgearbciteten Bericht geschehen kann. Daß auf denjenigen Theil der Petition, welcher die eigentliche Beschwerde enthalt, Nichts geschehen könne, hat die Deputation schon selbst zugestanden. . Es bleibt also nur die zweite Halste der Petition übrig, utid da gestehe ich, daß ich nach dem, was von der Staatsregierung theils m der der Deputation mitgetheilten Schrift gesagt, theils heute mündlich nachgcholt worden ist, Nichts finden kann, was ihr in dieser Angelegenheit zum Bor wurf gemacht werden könnte. Ich sehe nicht ein, auf was für ein anderes Urtheil die Staatsregierung sich mit wahrer Zuversicht verlassen sollte, als auf das Urtheil von Sachverständigen und von Technikern, bei einer Angelegenheit, wo der Betrieb und der Umfang des ganzen.Unternehmens so wesentlich in Frage kommt, daß nur von dm angestellten Technikern und von Man nern, die in dergleichen Unternehmungen Erfahrung gemacht haben, dem wirklichen Bedürfniß wenigstens approximativ ent sprechende Bestimmungen getroffen werden können. Sollte die Größe eines auzulegendm Bahnhofes auf einen andern Aus spruch, vielleicht auf den der Stadtverordneten der betreffenden Stadt gegründet werden, so könnte ich das nicht für zweckmäßig halten. -Wieviel Privatmtereffen würden da in Sprache kom men, und wie könnte man von einer derartigen Behörde verlan gen, daß sie eine genaue Kenntmß über die mögliche Ausdehnung des ganzen Eiftnbahnuntemehmens haben solle. Uebrigens ist diese Erweiterung des ler'pzig - altenburger Bahnhofs von der Staatsregierung in einer so kurzen und der Genehmigung des ersten Plans so unmittelbar folgenden Zeit geschehen, daß man wohl annehmen kann, nicht etwa das Entstehen ganz neuer Verhältnisse in der Zwischenzeit, sondern nur der Umstand, daß der erste Plan des Wahnhofs nicht mit gehöriger Umsicht und Gründlichkeit adgefaßt war, habe noch eine zweite Resolution nöthig gemacht. Ich kann ferner nur bedauern, daß S. 444' des Berichts eine Verdächtigung gegen die Staaksregierung aus gesprochen worden ist, indem nämlich MgHeutet wird, daß die hohe Stastsregierung in dr ftr AngellgMheit so entschieden habe, wie sie entschieden hat, weil sie bei diesem Eiftnbahmmtemch-
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