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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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siützung zur Frage zu bringen, und ich frage: ob' die Kammer -en Antrag unterstütze? — Wird zahlreich unterstützt. Präsident v. Gersdorf: Die Unterstützung ist bei Wei tem über die Hälfte. Bei einem Sousamendement ist die Hälfte erforderlich. Bürgermeister Schill: Ich Litte um das Wort, um über diesen Antrag einige kurze Aeußerungen zu thun. Ich habe ihn unterstützt, weil ich glaube, daß er der einzige Weg fei, eine Vereinigung der verschiedenen Meinungen herbeizuführen. Ich Lin gestern derjenige gewesen,, der.die.Aeußerung gethan hat, daß die Oeffentlichkeit schon da begründet werde, wenn der De- fensor nicht blos bei dem Schlußvcrfahren, sondern auch bei der Hauptvernehmung und den Zeugenabhörungen zugegen sein würde. Ich füge hinzu, daß, wenn ihm hierbei, bei Zeugen abhörungen, das Recht züertheilt würde, Fragen an die Zeu gen zu stellen und den Richter aufmerksam zu machen, worauf er die Abhörung gründen soll, dies um so besser sein würde. Demnächst hat der geehrte Herr Secrctair wiederholt aufmerk sam gemacht, daß der Begriff der Mündlichkeit ein schwanken der sei. Völlig will ich das nicht in Abrede stellen; allein wenn wir den Begriff „Mündlichkeit" mit dem Worte „Unmittelbar keit" synonym uns denken, wie von mehren Criminalrechtsleh- rcm geschehen ist, welche das mündliche Verfahren das unmit telbare Verfahren nennen, so kann ich nicht glauben, daß ein Bedenken noch wegen eines Mißverständnisses obwalten könnte. Unmittelbarkeit des Verfahrens hat den Vorzug, der im münd- lichenVerfahren wenigstens hauptsächlich von mir gesucht wird. Würde nun die geehrte Deputation den Antrag vom Domherrn V. Günther, gegen den ich in seiner Allgemeinheit gar nicht bin, genau erwägen, so würde vielleicht über diese Begriffsver schiedenheit irgend etwas Festes uns gegeben, woran Jeder, der noch zweifelhaft, sich halten könnte, und es wäre am angemes sensten, diesen Antrag jetzt zur Annahme zu bringen, da sich darauf die fernere Discussion beschränken muß, die ohne diesen Antrag unnöthig oder zeitraubend sein würde. Ich habe freilich der verehrten Kammer zu überlassen, ob die Discussion über das Princip fortgehen soll. Ich wollte mir nur erlauben, dar auf aufmerksam zu machen, in welchem engen Zusammenhänge die Entscheidung der Frage, die der Herr Secretair angeregt hat, mit der allgemeinen Discussion steht. Präsident v. Gersdorf: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß ich dieselbe Ansicht hegte; doch geht mir ein Zweifel bei, ob man den verehrten Männern, welche sich gemeldet haben, um über das Princip zu sprechen, das Wort abschneiden könnte. Staatsminifterv.Könneritz: Ich erlaube mir, zu be merken, daß gestern, wie der Antrag des Domherrn 0. Gün ther unterstützt war, ausdrücklich bemerkt wurde, es sollte die Discussion über diesen Antrag mit der übrigen Discussion fortgc- hen, und nur am Schlüsse über ihn abgestimmt werden. In dieser Rücksicht hat das Ministerium bis jetzt darüber-geschwiegen. Ich möchte nunmehr fast glauben, daß es nöthig wäre, dieDiscus- sion fortzusetzen. Scheuen wir uns nicht, uns recht offen und ausführlich über die vorliegende Frage auszusprechen. Sie ist zu wichtig, und es walten zu viele Mißverständnisse vor. Bür germeister Ritterstädt hat bereits vorhin einigeAndeutungen hier über gegeben, und Bürgermeister Schill erwähnt so eben, daß er unter der Mündlichkeit sich die Unmittelbarkeit denke. Die Mündlichkeit ist allerdings immer unmittelbar, aber die Unmit telbarkeit ist nicht immer mündlich, und die Mündlichkeit, wie sie von mehren Rechtsgelehrten aufgefaßt wird, hat einen ganz andern Sinn. Ich werde nachher den Sinn, wie mehre Rechts gelehrte ihn auffassen, mittheilen, und die geehrte Kammer möge sich dann entscheiden. Verstehe ich den Antrag vom Dom herrn O. Günther recht, so würde er nicht einmal darauf hin führen, daß die Kammer, sobald die Deputation die Frage we gen der Organisation der Gerichte begutachtet, sich dann über das dem Verfahren untcrzulegende Princip entscheiden könne. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich wollte nur bemerken, daß ich nicht zu beantragen beabsichtige, daß die Discussion jetzt abgeschnitten werden soll, sondern mein Antrag ging dahin, daß nur, ehe man einen Beschluß über das Princip fasse, von der Deputation ein Gutachten übcrden Gün- therschen Antrag abgegeben werde. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube auch, daß die Her ren, welche sich angemeldet haben, nun nach der Reihenfolge auftreten mögen, um zu sprechen. , 0. Crusius: Meine hochgeehrtesten Herren! Wenn auch ich mich nach sorgfältiger Erwägung der Gründe für und wider gegen den Gesetzentwurf oder vielmehr gegen das demselben zu Grunde liegende Princip aussprechen muß, so habe ich vor allen Dingen dagegen sorgfältig mich zu verwahren, daß mich etwa der Vor wurf treffe, als verkenne ich die mannichfachen Vorzüge des Gesetz entwurfs und die dadurch bezweckten Verbesserungen des jetzigen Criminalverfahrens, als verkenne ich das wohlmeinende, stets be- thätigte Bestreben der. hohen Slaatsregierung, überall Abhülfe zu schaffen, wo sich Mängel im Staatsleben und Einrichtungen finden. Ja ich bin vielmehr fest überzeugt, daß es ein großer Verlust sein würde, wenn als Folge davon, daß vielleicht das dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Princip nicht von der Majorität der Kammern anerkannt wird, das zeitherige Verfah ren fortbestehen sollte; ich würde dies schmerzlich beklagen, kann je doch eine Befürchtung der Art, wie sie allerdings gestern hier laut geworden ist, bei mir nicht aufkommen lassen. Ebenso bin ich aber auch davon überzeugt, daß unser seitheriges Criminal- verfahren sehr mangelhaft und gebrechlich ist. Einzelne Män gel desselben aufzuzählen, wie sie zum Ehest gestern von gelehr ten und sachverständigen Männern erwähnt worden sind, halte ich theils aus dem Grunde, weil sie gestern namhaft gemacht worden, theils deshalb für unnöthig, weil sie allgemein anerkannt sind, und endlich, weil der Gesetzentwurf selbst sie als bestehend voraussetzt. Ich habe mich im Jahre 1837, als das Verfahren vor dem Staatsgerichtshofe in Berathung gezogen wurde, für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit ausgesprochen, und schon aus diesem Grunde halte ich mich verpflichtet, auch jetzt wieder holt zu erwähnen, daß meine damalige Ansicht sich nicht ge ändert hat, nur gereift ist, und in Folge der gemachten Er-
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