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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ker't der, Stelle und des etwa zü machenden Aufwandes bemessen, wird aber jedesmal persönlich verwilligt, damit nicht so häufig Versetzungen gesucht werden, blos um ein höheres Dienst einkommen zü erhalten. Es^ haben dermalen in«!, freien Quartieres und Holzdepu tate, .4 Justizbeamte über 1,200 Thlr. 9 Justizbeamte circa 1,100 Thlr. 6 Justizbeamte circa 1,000 Thlr.— 9 Justizbeamte circa 900 Thlr. 7 Justizbeamte circa 800 Thlr. 1 Justizbeamter (zu Stollberg) bezieht, da die Trennung der Rentbeamtenstelle zur Zeit noch nicht zu be wirken gewesen, nur einen Theil seines Einkommens, circa 450 Thlr. aus dem Justizfonds. Die Justitiarien beziehen mit Ausnahme des Verwalters der Kammergutsgerichte zu Schönfeld und des Justitiars zu Lommatzsch, welchem bei seiner Anstellung dieAdvocatenpraxis «und die Uebernahme von Patrkmonialrichterstellen nachgelassen worden war, ein Einkommen von 600 Thlr. — — bis zu tzSOTHlr. Die Assessoren der collegialisch örgamsirten Untergerichte find mit einem Gehalte von 600 Thlr. -—bis 800Thlr. — — angestellt. Die wirklichenActuarkensind dermalen in zwei Besoldungs- classen eingetheilt. Die der ersten haben 600 Thlr. , die der zweiten 500 Thlr. Gehalt. Die Vice-Actuarien haben in Abstufungen einen Gehalt dön 300 bis 400 Thlr. Die Actuarken und Vice-Actuarien in Dresden, Leipzig und Chemnitz erhalten eine Ortszulage. Das Wöhnungsgeld für dleActüarien und Vire-Actuarien ist bei der Erhöhung ihrer Gehalte in Wegfall gekommen. Der Deputation hatsich hierbei die Frage aufgedrungen: ob es nicht zweckentsprechender sei, die Gehalte aller Dirigenten der königlichen Untergerichte zu sixiren? Wahrend nämlich die Gehalte aller übrigen Staatsdiener festgestellt sind, erscheint hier die persönliche Verwillkgung noch als die einzige Ausnahme, und so lange der Besoldungsauf wand nicht feststeht, gebricht es an einem sicheren Fundamente, um die Nothwendigkeit der jedesmal erforderten Zuschüsse aus Staatskassen zu dem Verwaltungsaufwande bei den Unterge richten beurtheilen zu können. So lange indeß die einzelnen Gerkchtsbezirke noch nicht als völlig geschlossene angesehen werden können, wird die Aus führung einer solchen Maßregel sich kaum ermöglichen lassen, weil jede Abänderung in den Bezirken auch wieder eine andere Fixation bedingen würde. Auch ist zur Zeit ein Anlaß nicht vorhanden, das jetzige Verfahren in Wegfall gebracht zu sehen, da die Höhe der dermaligen Gehalte keinen Grund zu Aus stellungen dagegen enthält, und es sonach der Sorgfalt des Ministeriums jedenfalls wohl-zu verdanken sst, daß der laufende Administrationsaufwand bei den Untergerichten, selbst bei der voraussichtlichen immer größeren Vermehrung'derselben, auch in der nächsten Periode vön den Sportelerträgen zu bestreiten sein wird, ohne daß es nöthig ist, einen höhern Züschuß, als den vormaligen zu diesem Zwecke in Anspruch, zu nehmen. Wenn nun noch dazu kommt, daß dem Ministerium hier durch das Mittel gegeben ist, häufige Versetzungen zu ver meiden und dennoch die Ansprüche älterer Diener auf Gehalts verbesserung nicht unerfüllt zu lassen, so dürfte, nach dem Dafürhalten der Deputation, wenigstens vor der Hand noch, von dieser Fixationsfrage abzüsehen sein. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei dieser 16. Position dem Vorschlag der Deputation gemäß, statt der gefor derten Summe von 34,321 Thlr. 12 Gr. — nur 33,128 Thlr. 4 Gr. — bewilligen; und zwar 29,021 Thlr. 12 Gr.— etat mäßig und 4,106Thlr. 16 Gr. — transitorisch? — Wird ein stimmig bewilligt.— Referent Püschel: Zu Position 17 sagtdiehohe Staats regierung: Die Untersüchungskosten sind nach einem aus den Jahren 1837 und 1838 gezogenen Durchschnitt berechnet und in An satz gebracht worden. Das unter den Nummern 19 bis mit 26 aufgeführte Er fordernis für das Ministerium desJnnern und dessen Dependenzen, ausschließlich der mit 27, 28 und 29 bezeichne ten Positronen, besteht in 341,667 Thlr. 20 Gr. 9 Pf. und weicht von der letzten Bewilligung an 330,877 Thlr. 18 Gr. 5 Pf. nur in einigen Positionen ab. Die sich herausstellende Er höhung ist, wenn davon die Agiozuschläge in Abrechnung kom men, nur unbedeutend, wie sich dies aus den in Bereitschaft lie genden Specialunterlagen näher ergiebt, da sie die Abänderun gen in den einzelnen Positionen speciell nachweissen; es wird daher genügen, hier nur folgende Bemerkungen niederzulegen. Die D eputat! on bemerkt dazu: ZuPosition 17. Zu Bestreitung vonU n tersuchungs- und Vagabondenkostenbei Pen Gerichtsbehörden, sind bewilligt worden: 30,503 Thlr. 6 Gr. 5 Pf., jetzt werden verlangt: 34,391 Thlr. 18 Gr. 1 Pf., mithin 3,888 Thlr. 11 Gr. 8 Pf. mehr, als früher. Dieser Ansatz gründet sich auf eine aus den Jahren 1837 und 1838 gezogene Durchfchnittsberechnung und es wird von der Deputation unbedenklich gefunden, der Kammer die Bewilligung dieser Post auf Berechnung anzuempfehlen. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei Position 17 die geforderte Summe von 34,391 Thlr. 18 Gr. 1 Pf. bewilli gen? Abg. Erchenbr echer: Ich will mir nur noch die Rech nungsfrage an den Referenten erlauben, ob der Deputation die Berechnung vorgelegen hat, wie viel an Untersüchungskosten von den Unterthanen eingckommen sind, indem, wie vetlatitet, dergleichen erlassen, theils aber auch abgelöst worden sein sollen? Referent P ü sch e l: Diese Frage ist allerdings wohl auch von der Deputation in Betracht gezogen worden, weil davon auch in der ersten Kammer die Rede gewesen ist; da aber im-
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