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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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1205 die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Von 60 sonstigen Verhältnisse von der Art sind, daß sie ihn gestatterr Mitgliedern unterstützen 31 diesen Antrag ausreichend. kann. Referent Bra un: Gegen diesen Antrag habe ich zu be merken, daß das Gesetz keinesweges die Anlegung neuer Müh len beschrankt, ich muß vielmehr daraufzurückkommen, daß in dem Generale vom 8. Mar 1811 zwar vorgeschrkcben ist, daß für Wind- und Wassermühlen Concession erforderlich sei, indeß soll diese Concession den Patrimonialgerichtsbefohlenen von den Ortsobrigkeiten ertheilt werden, bei Patrimonialgerichtsherren ist diese Concession gar nicht nöthig, und nur bei Amtsjuris dictionen soll Bericht erstattet werden. Sonach ist der Anle gung von neuen Mühlen kein besonderes Hinderniß in den Weg gestellt; nur soll an Flüssen, wo Flößen sich befinden, eine Communication mit dem Floßamt erfolgen, diesem aber ist ein Widerspruch nur in dringenden Fallen eingeräumt. Ich kann daher nicht absehen, in wiefern die Anlegung neuer Müh len noch besonders befördert werden könnte, glaube aber auch, daß der Antrag ein besonderes Resultat nicht haben kann. Abg. Sahrer v. Sahr: Es hat ein Abgeordneter ge äußert, es sei ein Widerspruch, sich für das Deputationsgutach ten zu erklären, allgemein gültige Gesetze aber für unmöglich zu halten. Ich glaube, das ist nicht der Fall, es existiren schon jetzt für jede Art von Mühlen und für die verschiedensten Local verhältnisse Gesetze, dieseGesetze können alle gültig bleiben, aber es wird schwerlich einen Nutzen haben, sie in ein allgemeines zusammenzufassen. Was übrigens die Benutzung der Gewäs ser anlangt, so stimme ich der Ansicht des Abgeordneten v. Frie sen vollkommen bei. Abg. Häntzschel: Ich habe den Antrag des Abg. Petzold ebenfalls nicht unterstützt, und zwar aus dem Grunde, weil ich ihn ungeeignet finde. In Städten und denjenigen Orten, wo Patrimonialgerichte bestehen, haben die Gerichtsherrschaf ten und die Stadträthe das Recht, Concession zu ertheilen, und nur da, wo Amtsjurisdiction stattsindet, hängt die Concessi- onsertheilung von dem hohen Finanzministerium ab. Die Gerichtsobrigkeiten werden aber gewiß nicht anstehen, Conces sion zu ertheilen, wo es nöthig ist, und auch Seiten des hohen Ministern ist nicht zu erwarten, daß dasselbe in geeigneten Fällen die Concession versagen werde. Aus diesem Grunde scheint der Antrag zur Annahme nicht geeignet. Abg. Sachß e: Auf den Antrag des Abg. Pctzold muß ich bemerken, daß in dem Generale vom 8. Mai 1811 aus drücklich steht: Es solle keinesweges als Hinderniß angesehen werden, Concession zu einer neuen Mühle zu ertheilen, wenn die benachbarten Müller als Grund zur Versagung nur die Be einträchtigung ihres Gewerbes angeben, und nach meiner Er fahrung weiß ich, daß bei Mühlbau weder von Seiten der Un- teroehörden noch der Oberbehörden Rücksicht auf diesen Grund genommen worden ist. Ich sehe daher nicht ab, wie die Mühl baue noch mehr begünstigt werden sollen; denn eine Obrigkeit wird keinen Mühlbau verhindern, sobald die örtlichen und II. 64. Abg. v.Lhielau: Zur Widerlegung bitte ich »Ms-Wort. Ach habe den Antrag unterstützt, und finde zweckmäßig, daß die Stanveversammlung erkläre, wie sie wünsche, daß die An legung neuer'Mühlen begünstigt werde, um größere Concur- renz herbeizüführen. Der Antragsteller hat sehr richtig ent wickelt, daß hauptsächlich iü der Concurrenz eine Abhülfe ge gen etwanige Bedrückungen der Müller zu suchen sei. Ich be- scheide mich recht gern, daß der Bau neuer Mühlen durch die Obrigkeiten nicht geradezu verhindert werde, ich glaube aber, daß das hauptsächliche Hinderniß in der Ansicht der Behörden liegt, daß den vorhandenen Müllern ein Widerspruchsrecht zu stehe, und daher glaube ich, daß es sehr zweckmäßig sein wür de, wenn die Ständeversammlung den Wunsch ausspräche, daß die Staatsregierung die Anlegung von Mühlen begünsti gen möge, es würde auch in dem Gesetz über die Benutzung der Gewässer Rücksicht darauf zu nehmen sein. ' Aus diesem Grunde wünsche ich, daß der Antrag Annahme finden möchte. Referent Braun: Daß die Deputation hauptsächlich in der Concurrenz eine Abhülfe gegen die Bevortheilungen des Publikums von Seiten mancher Müller findet, das hat sie im Berichte ausgedrückt; allein sie konnte deshalb einen Antrag nicht stellen, weil, wie schon erwähnt worden ist, das Gene rale vom 8. Mai 1811 der Anlegung von Mühlen gar nicht hinderlich ist. Die Concurrenz der Obrigkeiten, und daher die Ertheilung der Concession ist jedoch stets nothwendig, weil die. Anlegung von Fachbaumen u. s. w. nur unter Mitwirkung der Obrigkeiten geschehen muß uns kann. Daher finde ich — wenn man nicht ganz und gar die Concession beseitigen will — mich nicht im Stande, den.Antrag des Abg. Petzold als zur Annahme geeignet zu empfehlen. Abg. v. Thiel au: Ich habe nicht daran gedacht, den Obrigkeiten das Concessionsrecht entziehen zu wollen, ich finde es sogar nothwendig, daß sie dasselbe behalten, aber dessenunge achtet kann man dem Anträge beistimmen. Gerade ein be stimmter Antrag darauf scheint wünschenswerth zu sein, daß bei Concessionsertheilungen die Obrigkeiten selbst nichtdieRück sichten auf angebliche Widerspruchsrechte der Müller nehmen, die blos aus Entziehung der Nahrung herrühren. Der bloße Widerspruch eines Müllers ist zeither gnügend gewesen, eine Concession zu beseitigen. Ich halte daher nur für sehr zweck mäßig, daß der Wunsch ausdrücklich ausgesprochen werde. Referent Braun: Ich muß dem Abg. widersprechen, wenn er die Ansicht hegt, daß die Müller ein Widerspruchsrecht hatten. Nach dem Generale vom 8. Mai 1811 haben sie das selbe nicht. Es ist gerade in diesem Generale gesagt, daß gegen die Anlegung von Mühlen ihr Widerspruch, wie bereits vorhin erwähnt wurde, nicht berücksichtigt werden solle. Es soll mit hin die Mühlenanlegung.nicht verboten werden, wenn auch ein 2*
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