Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Wollte man aber jene gesetzlichen Bestimmungen im Auszuge beifügen, so möchte es eine schwierige Aufgabe sein, eine rich tige Auswahl dessen zu treffen, was der Einschärfung bedürfen möchte. Es ist mir nicht klar gewesen, wie man sich das ge dacht hat. Referent Braun: Die Deputation hat vorzüglich die Ge neralien vom 31. December177I und vom 1. Mai 1805 im Auge gehabt. Diese Generalien enthalten allgemeine Dispo sitionen. Eine Einschärfung derselben dürfte um so mehr note wendig sein, als die Klagen gegen die Bedrückungen mancher Müller nicht blos von den Gemeinden zu Altstadt-Waldenburg ausgegangen sind, sondern wie die Deputation in Erfahrung ge bracht hat, von vielen Personen und Gemeinden getheilt werden. Auch hat wohl die heutige Debatte zu erkennen gegeben, daß der größte Theil der Sprecher die Notwendigkeit fühlt, gegen die Bedrückungen der Müller, wenigstens mancher Müller ein Mit tel zu haben, und aus diesem Grunde dürfte wohl die Deputa tion gerechtfertigt sein, wenn sie die Einscharfung der diesfalls bestehenden, allgemeinen gesetzlichen Vorschriften beantragt. Abg. v. v. Mayer: Ich habe mich ganz in dem Sinne auszusprechen, wie es bereits der Herr Staatsminister gethan hat. Ich verspreche mir nämlich von sammtlichen Anträgen, mit Ausnahme etwa des Vorschlags, welchen der Abg. Petzold gemacht hat, kein besonderes Resultat. Eine Mühlenordnung möchte ich nicht beantragen; ich will vie Gründe dagegen nicht wiederholen, sie sind schon mehrfach angeführt worden. Ein Auszug aus den Gesetzen, oder eine Einschärfung der bestehen den Gesetze durch eine Generalverordnung hat das mißliche, was bereits von dem Herrn Staatsminister erwähnt worden ist. Soll etwas dieser Art geschehen, so glaube ich, daß es am leichtesten sein würde, wenn durch eine Generalverordnung an sämmtliche Obrigkeiten denselben eine strenge Aufsicht nach Maßgabe der bestehenden Gesetze zur Pflicht gemacht würde. Das wäre allenfalls das Einzige, was ich wünschenswerth finden könnte; das andere führt immer wieder zu Schwierigkeiten, welche schwer zu beseitigen sind. Auf die viel gehörten Bemerkungen, daß hin und wieder die Müller sich Bedrückungen erlauben, ist meiner Ansicht nach zu erwiedern, daß es dagegen kein anderes Mittel giebt, als vermehrte und strengere Aufsicht der Obrigkei ten und Beförderung der Concurrenz; zu diesem letztem Zwecke nun finde ich den Vorschlag des Abg. Petzold vorzüglich geeig net. Ich habe vorzüglich deshalb um das Wort gebeten, um Einiges auf die Grundsätze zu bemerken, die sich auf verschiedene Weise, und zwar über ein Zwangsrecht und Ver- bietungsrecht der Müller hörbar gemacht haben. Ich glaube, in ganz Sachsen wird keiner Mühle ein ausschließliches Privile gium an sich zugestanden, d. h. es giebt der Besitz einer Mühle keineswegs ein exclusives Recht des Müllers gegen die Anle gung einer neuen Mühle. Ist dieser Grundsatz an sich richtig, so folgt daraus, daß ein Müller gegen Anlegung einer neuen Mühle aus dem Grunde keinen Widerspruch erheben kann, weil dadurch das Einkommen seiner Mühle geschmälert werden würde. Irre ich nicht, so ist das auch durch alle Rechtslehrer, welche über diesen Gegenstand geschrieben haben, bestätigt wor den. Aber es giebt andererseits aufSeiten des Müllers allerdings gewisse Rechte, welche einen Widerspruch gegen Anlegung einer neuen Mühle begründen können. Ein solches Widerspruchsrecht kann sich auf technische Hemmungen gründen, die auf Localver hältnissen beruhen. Dazu gehören namentlich die Fälle, wo eine neue Mühle so nahe unterwärts oder oberwarts einer be reits bestehenden Mühle zu stehen käme, daß derselben durch Wiederweg oder Stauwasser Schaden zugefügt oder das Was ser entzogen oder geschmälert würde. Solche Gründe sind aller dings zu berücksichtigen; weiter aber kann ein Widerspruchs recht nicht geltend gemacht werden. Wenn man geäußert hat, daß die Müller im rechtlichen Sinne als Herren des Wqssers oder der Ströme zu betrachten wären, so muß ich glauben, daß auf einer Seite ein Jrrthum stattfindet, entweder auf Sei ten des Abgeordneten, welcher den Fall referirte, oder auf Sei ten der Administrativbehörden, welche ein irriges Erkenntniß ge geben haben. Denn durch die erlangte Concession und den Besitz der Mühle hat kein Müller mehr als eine beschränkte Benutzung^der Wasserkraft erlangt. Uebrigens'bleibt der Strom, der Fluß, der Bach u. s. w. Eigenthum desjeni gen, dem sie vorher gehörten, also entweder im siscalischen Ei- genthume oder der Uferbesitzer. Aus diesem Grunde lassen sich mit Leichtigkeit alle Schwierigkeiten beseitigen, welche durch Widerspruch der Müller gegen das Anlegen neuer Mühlen entstehen können. Daß aber die hohe Staatsregierung ihrer seits der Anlegung neuer Mühlen nicht Hindernisse in den Weg lege, sondern sie vorkommenden Falls befördern wolle, das ist auch mein Wunsch; dazu bedarf es aber keiner besonder» Veranstaltungen, noch weniger der Aussetzung von Prämien. Es wird sich von selbst Gelegenheir zur Beförderung, finden, man darf nur keine Schwierigkeiten in den Weg legen. In die sem Sinne werde ich mich allein für diesen Antrag erklären, während ich gegen das Amendement des Abg. Hauswald eben so, wie gegen den Deputationsantrag stimmen werde. Referent Braun tragt zuvörderst zur Unterstützung der Ansicht des Abg. 0. v. Mayer, sowie zur Unterstützung der Bemerkung, die er vorhin in Bezug auf das Generale von 1811 gemacht hat, Z. 5 desselben wörtlich vor, und äußert noch: Auch bemerke ich, daß die Meinung des geehrten Abg. v. v. Mayer dem Deputationsgutachten nicht zu widersprechen scheint. Derselbe will nämlich, daß die Verordnung, auf deren Erlaß die Deputation angetragen hat, an sämmtliche Obrig keiten erlassen werde; die Deputation dagegen hat dasselbe be absichtigt, dabei aber nur nicht die Personen bezeichnet, an welche sie zu erlassen sei, da sie sich Niemand anders, als die Obrigkeiten darunter dachte; nothwendig aber kann jene Ver ordnung an Niemand anders, als die Obrigkeiten ergehen. — Was weiter gesagt worden ist, in Betreff des Wasserbaues, so- stimme ich ebenfalls dem Abg. 0. v. Mayer bei. Auch ich glaube, daß eine derartige Beschränkung, wie sieworhin er wähntworden, weder verhangen werden, noch daß sie über- .
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview