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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ren- Es bleibt aber den städtischen Einwohnern unbenommen, sich ihre Bedürfnisse auf Bestellung auch von Dorf- wie von auswärtigen städtischen Handwerkern fertigen und sel bige abholen, 'oder auch von ihnen sich abliesern zu lassen. Derjenige, welcher dergleichen Arbeiten in die Städte einbringt, hat erforderten Falls die vorher erfolgte Bestellung nachzu weisen. Maurer- und Zimmermeistern, welche einer Prüfung unterworfen, und nach ihren Censuren zu Ausführung größerer oder wichtigerer Baue für tüchtig erkannt worden, dieselben mögen in Stqdten oder auf dem Lande wohnen, ist die Uebernahme von Bauen in Accord in allen Städ ten gestattet. Auch bleibt den Regierungsbehörden Vorbe halten, bei eingetretenen größern Feuersbrünsten in Städten den Abgebrannten zu »erstatten, sich zum Wiederaufbau ihrer Häuser, neben den vorgedachtermaßen geprüften Maurer- und Zimmermeistern, anderer auswär tiger, auch aufDörfern wohnender Maurer- und Zimmermeister, wie anderer Bauhandwerker zu bedienen." Der Bericht enthält darüber Folgendes: Zu §. 15. Die Hauptverschiedenheit zwischen den Be schlüssen der beiden Kammern beruht hier darauf, daß bei Bauen im Accord in den Städten die zweite Kammer Zulassung der Maurer- und Zimmermeister vom Lande sowie aus andern Städten unbedingt beschlossen hat, die erste Kammer aber solche von der Prüfung der Bauhandwerker und einer dabei er langten vorzüglichen Censur abhängig machen will. Ein Beitritt zu dem Beschlüsse der ersten Kammer würde früher, wo die zweite Kammer für die in der Beilage zum aller höchsten Decrete, die Prüfung der Bauhandwerker betreffend, vom 10. November 1839 ausgesprochenen Zwangsprüfungen sich nicht entschied, vielmehr nur fakultative Prüfungen zulassen wollte, nicht anzurathen gewesen sein. Nachdem aber neuer lich die zweite Kammer mit dergleichen Zwangsprüfungen sich ebenfalls einverstanden erklärt hat, also dem desfallsigen Be schlüsse der ersten Kammer beigetreten ist, dürfte ein erhebliches Bedenken wohl nicht obwalten, sich nunmehr auch hier der letz tem anzuschließen, und in Folge dessen, wie hiermit die De putation der zweiten Kammer empfiehlt, der der §. 15 von der ersten Kammer gegebenen Fassung beizutreten. - Uebrigens wird sich nunmehr, nachdem beide Kammern über diesen Punkt einverstanden sind, der von der ersten Kam mer, Llos in Rücksicht auf den bei deren Beschlüssen noch vor liegenden entgegengesetzten Fall, beabsichtigte erste Antrag in die Schrift'von selbst erledigen, und es daher bei Aufnahme des fraglichen Punktes in die Paragraphe, wie solche von der ersten Kammer geschehen, nun unbedingt bewenden müssen. Wenn aber, so viel den zweiten Antrag betrifft, die erste Kammer die Ausnahme der von der zweiten Kammer beschlossenen Bestimmung in die §. 15 daß die städtischen Einwohner die auf Bestellung von den Dorf- oder andern städtischen Töpfern gelieferten Oefen von diesen sich setzen lassen dürfen, abgelehnt hat, so möchte für die zweite Kammer um so weniger ein Grund zum Rücktritte von ihrem desfallsigen Beschlüsse vorliegcn, als die dafür in dem Deputationsberichte Landtags-Acten Beil, zur lll. Abthl. 1. Samml. S. 68 angeführten Gründe nicht widerlegt worden sind, und sogar rn der ersten Kammer die Meinung ausgesprochen worden ist, daß demjenigen Töpfer, welcher auf Bestellung einen Ofen vom Lande in die Stadt gebracht habe, allda das Setzen nicht ver wehrt werden könne. Landtagsmlttheilungen S. 439. Nun hat zwar die erste Kammer dem Gutachten ihrer D e- putation Landtags-Acten Beil, zur II. Abthl. 1. Samml. S. 178 gemäß die Aufnahme des in der Beilage unter (D bei der Z. 15 unter Nr. 2 erwähnten Antrags in die ständische Schrift be schlossen. Allein dieser Antrag ist seinem Inhalte nach nicht dazu geeignet, den Wegfall jener, nach diesseitiger Meinung, in der Paragraphe selbst aufzunehmenden Bestimmung aus demselben zu ersetzen. Denn es gewinnt, dem Inhalte dieses Antrags zu Folge, theils das Ansehen, als wenn derselbe sich nicht blos auf die von den Dorftöpfern selbst gefertigten, son dern auch auf andere Oefen beziehen solle, obschon zu einer Con- cession in Beziehung auf das Setzen anderer Oefen gar kein Grund, also auch keine Hoffnung vorhanden sein und die Noth- wendigkeit dazu Nicht vorliegen möchte, theils würden jeden Falls bei Nachsuchung besonderer Concessionen zu Setzung selbst gefertigter Oefen die diesfallsigen Weiterungen und Kosten mit dem daraus entspringenden Vortheile nicht im Verhältniß stehen. Die Deputation kann daher der zweiten Kammer nur anra-. then, deshalb bei ihrem frühem Beschlüsse zu beharren. Will dieselbe solches, so würde die darauf bezügliche, in dem Gutachten zu dieser Paragraphe in der Beilage unter (D ersichtliche Stelle in die von der ersten Kammer beschlossene Fassung dieser Paragraphe noch aufzunehmen sein, dagegen aber der von der ersten Kammer beabsichtigte Antrag in die ständische Schrift wegfallen. In der tabellarischen Beilage heißt es: Die von der ersten Kammer beschlossene Fassung dieser Paragraphe, jedoch unter Wiederbeifügung des nach den Worten: „von ihnen sich abliefern" einzuschaltenden Satzes: „nicht weniger die auf Bestellung von den Dorf- oder an dern städtischen Töpfern gelieferten Oefen von diesen sich setzen" beizutreten. Stellvertretender Abg. Oberländer: Schon die Be stimmung, daß den Dorfmaurer- und Zimmermeistern dieUeber- nahme von Bauen in Accord in den Städten ohne Weiteres ge stattet sein soll, ist eine Ausnahme von der Jnnungsverfaffung und widerspricht insonderheit den Specialartikeln dieser Innun gen. Allein da nach dem Beschlüsse beider Kammern diese Bestimmung auch auf die städtischen Zimmer- und Maurer meister ausgedehnt worden, und nunmehr auch diesen das Recht zustehen soll, in allen Städten zu arbeiten, so ist doch wenig stens die Parität hergestellt; und man hat hierin, wenn schon, streng genommen, eine solche Bestimmung nicht zum Zwecke des vorliegenden Gesetzes gehören möchte, jedenfalls einen wün- schenswerthen Fortschritt anzuerkennen. Allein eine solche ex- ceptionelle Bestimmung auch auf die Dorftöpfer auszudehnen, dazu kann ich in der That keinen hinlänglichen Grund aufsin- den. Denn die Töpfer auf dem Lande werden keine Gelegen-
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