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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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diesen Umständen auf Antrag des Vorstandes diesen Bericht will gedruckt haben?— Einstimmig Ja. — Präsident V. Haase: Wir können nunmehr übergehen auf die Tagesordnung, und zwar zu dem anderweiten Berichte der ersten Deputation der zweiten Kammer, über den Gesetz entwurf, die Behörde für Entscheidung in letz ter Instanz über C ompetenzzweifel zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend. Referent v. Hartmann: Dieser Bericht lautet zuvör derst so: In Folge der von der zweiten Kammer, bei der Bera- thung über den Gesetzentwurf wegen der Behörde für Entschei dung in letzter Instanz über Competenzzweifel zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden, gefaßten Beschlüsse, haben sich zwischen diesen Beschlüssen und denen der ersten Kammer mehre Differenzpunkte ergeben, welche in der Beilage unter (-)- zu dem hierüber von der ersten Deputation der ersten Kammer erstatteten Berichte Landt.-Act. Beil, zur.il. Abth. 1. Samml. S. 203 flg. sich zusammengestellt finden. Die erste Kammer entschied sich hierüber, bei der ander- weiten Berathung, durchgängig dem von ihrer ersten Depu tation in dieser Beilage unter (-)-emsgesprochenen Gutach ten gemäß, Landt.-Act. II. Abth. 1. Bd S. 250 fl. und es blieben sonach diejenigen Differenzpunkte noch unerle digt, weshalb in dieser Beilage der Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer abgerathen worden war. Es traten daher die ersten Deputationen beider Kam mern zu dem vorschriftsmäßigen Vereinigungsverfahren hier über zusammen, und das Resultat des letzter» ist folgendes. In Betreff der bei §. 6 des Gesetzentwurfs vorliegenden Differenz vereinigte man sich dahin, daß, nach der Absicht der zweiten Kammer, vier Ministerialräthe aus Verwaltungsmi nisterien für beständig als Mitglieder der Commission ernannt werden sollten, um aber den gegen eine solche Einrichtung ge äußerten Bedenken zu begegnen, in allen denjenigen zur Ent scheidung der Commission gelangenden Fällen, wo von dem be- theiligten Verwaltungsministerium ein Rath unter diesen zu Mitgliedern der Commission ernannten vier Ministerialräthen sich nicht befindet, zumBehusderAuskunftsertheilung ein Rath aus diesem Ministerium noch besonders zuzuziehen sei, welcherje- doch bei der Entscheidung der Sache keine Stimme haben und daher vor der Abstimmung abtreten soll. Auf dies? Weife wird in der Hauptsache die Absicht und der Beschluß der zweiten Kammer aufrecht erhalten, wobei die selbe bezweckt, daß auch der in Frage befangene vierte Ministe- rialrath gleich den übrigen Mitgliedern der Commission, bei den von dieser zu ertheilenden Entscheidungen völlig unpar teiisch und unbefangen dasteht. Nun ist es zwar nicht zu leugnen, daß, bei Zuziehung eines fünften Ministerialraths in dem obangegebenen Falle, das in dem früheren Berichte derDeputation Landt.-Act. Beil, zur Ul. Abth. ,1.Samml. S. 179 gegen den überwiegenden Einfluß der mündlichen Darstellung sowohl der Sache selbst, als auch namentlich neuer, bis dahin noch nicht zur Sprache gekommener Gründe durch einen be sonders abzuordncnden Ministerialrath, geäußerte Bedenken auf diese Weise nicht vollständig zur Erledigung kommt. Allein es dürfte dasselbe, wenigstens größtentheils, dadurch beseitigt werden, daß ein solcher Rach bei der Entscheidung der Sache keine Stimme hat, vielmehr vor der Abstimmung abtreten muß. Denn es kann derselbe sonach auf die Schlußberathung der Commission und die solcher gemäß zu fassende Entscheidung Einfluß nicht äußern, und dieseRücksichthatdie D ep u tation bewogen, sich für den obigen Weg der Vereinigungen entschei den, auch hiermit der zweiten Kammer den Beitritt dazu an zuempfehlen. Das Resultat davon würde übrigens folgendes sein: ». Die Fassung der tz. 6 des Gesetzentwurfs erfolgt ganz dem Beschlüsse der zweiten Kammer gemäß, mithin dergestalt, daß darin statt „drei Ministerialräthen aus Verwaltungsministerien ebenfalls vom Könige für beständig ernannt, einem vierten Ministerialräthe besonders abge ¬ ordnet wird," gesetzt wird: „und vier Ministerialrächen aus Verwaltungsmini sterien, welche ebenfalls vom Könige für beständig ernannt werden," ingleichen daß am Schluffe der Paragraphe statt „sechs beständige Mitglieder" eingeschaltet wird: „sieben Mitglieder" Eine Folge davon ist zugleich, daß d. die §. 12 des Gesetzentwurfs, sowie o. die von der ersten Kammer früher beschlossenen beiden Zu sätze zur §. 14 des Gesetzentwurfs, welche folgenden Inhalts sind: „Die Gegenwart des für jeden Fall besonders abzu ordnenden Ministerialraths beim Vortrag der Sache ist jedoch ein unerläßliches Erforderniß." und „Ein gleiches gilt in Bezug auf den von dem betref fenden Verwaltungsministerium abgeordneten vierten Ministerialrath," gänzlich in Wegfall gelangen. Dagegen aber wird ck. in Betreff des besonders zuzuziehenden fünften Ministerial raths noch eine Paragraphe in das Gesetz aufzunehmen und dieser Paragraphe am füglichsten die Stelle der aus dem Gesetz entwurf ausfallenden 12. Paragraphe anzuweisen, sowohl nach dem Dafürhalten der Deputation folgende der zweiten Kammer zur Genehmigung empfohlen werdende Fassung zu geben sein. tz. 12. (Auskunftsertheilung durch einen Ministerial rath.) „ In allen denjenigen zur Entscheidung der Commis sion gelangenden Fällen, wo von dem betheiligten Verwal tungsministerium ein Rath unter den nach §. 6 zu Mitglie dern der Commission ernannten vier Ministerialräthen sich nicht befindet, ist, zum Behuf der Auskunftsertheilung, ein Rath aus diesem Ministerium noch besonders zuzuziehen, welcher jedoch bei der Entscheidung der Sache keine Stimme hat, und daher vor der Abstimmung abtritt." Abg. v. v. Mayer: Ich glaube, dieser Vorschlag der vereinigten Deputation, wenn er auch nicht allen Wünschen der -zweiten Kammer entspricht, und namentlich mir selbst auch nicht ganz angenehm gewesen ist, dürfte sich doch dadurch em-
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