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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Deputation gehöre, welche deren Minorität au'smachen, und daß ich daher gegen das DepütationsgutaHten stimmen werde. Die Gründe dafür ausführlich'zu entwickeln', würde ganz über flüssig sein. Wie schon- von andern Sprechern'besirerkt wor den, sind bei der vorigen StandeversamMluNg diese Gründe sowohl dafür als dagegen bereits so Ausführlich- dargelegt wor den, daß ich für merne Persön demselben'etwas Wesentliches Wzuzufügen nicht im Stande bin. Bei den verehrten Kam- imrmitgliedern darf ich aber vbraussetzen,' daß-sie mit diesen Verhandlungen-sich bekannt gemacht haben werden. Nur im Allgemeinen will ich bemerken, daß meine individuelle Über zeugung darüber feststeht, daß die Patrimonialgerichte besser sind und besser sein müssen, als andere Untergerichte,' und ^zwar hauptsächlich aus zweierlei Gründen. Erstlich um des willen, weil die Patrimonialrichter mit den Bedürfnissen der Gerichtsuntergebenen, mit ihren Verhältnissen und-ihrer Persön lichkeit genauer bekannt sind. Dahin würde sich bei königl. Iustizämtern auch beim besten Willen nicht-Klangen lassen. Bei ihrem größer» Wirkungskreise fehlt es'ihnen an Zeit, sich eine solche genaue Kenntniß zu verschaffen. Es kommt dazu, daß die Gerichtsuntergebenen bei Patrimonialgerichten den gro ßen Vortheil haben, daß am Orte selbst expedirt, und daß dadurch auf mancherlei Weise die Gerichtswege erleichtert und abgekürzt wird. - Namentlich kann da, wo es auf die Oert- lichkeit ankommt, der Patrimoniälrichter ohne Weiteres auf deren Ermittelung eingehen, und leicht auf diese Weise sonst drohende weitlauftige Processe abschneiden. Der zweite Grund, warum ich glaube, daß die Patrimonialgerichte besser sind und sein müssen, ist, weil sie weniger kostspielig sind. Es entsteht die Frage, ob nicht die Organisation der Untergerichte höher zu stehen kommt, als man erwartet. Ware aber auch dies nicht der Fall, so würden doch immer die Gerichtsuntergebenen der zcitherigen Patrimonialgerichte zu der aus den Staatskassen zu deckenden Organisation der Untergerichte mit contribuircn, also zu den Lasten für diese Gerichte beitragen müssen, wogegen ihnen das Patrimonialgericht etwas nicht kostet. Aber auch insoweit werden solche Gerichtsunteigebene mehr beschwert wer den, wie bei den Patrimonialgerichten, als sie, sobald die He- gring des Gerichts nicht mehr am Orte geschieht, nach dem Aufenthalte des neuen Gerichts wandern, und vielleicht theils auf der Wanderung, theils, wenn sie nicht unverzüglich ab gefertigt werden können, eines kurzen Termines wegen, einen ganzen Lag an Zeit aufvpfern müssen, und dabei noch an Kost und dergleichen zu einem verbältnißmaßig nicht unbe trächtlichen Aufwande sich genöthigt sehen. In jeder Hinsicht wird daher auch die Gerichtspflege bei den königl. Untergerich ten kostspieliger sein, und ich habe daher nur zu wiederholen, daß ich in Hinsicht alles dessen die Patrimonialgerichte vor ziehen mußte. Abg. v. Thielau: Ich halte mich für verpflichtet, mich über den Gegenstand, wenn auch nur mit wenig Worten aus zusprechen, weil man vielleicht aus meinem Stillschweigen schließen möchte, ich hätte meine Ansichten vom vorigen Land tage geändert, insbesondere da ich zu denen gehöre, welche die Patrimonialgerichte abgegeben haben. Ich für meinen Theil - kann der Einrichtung, welche das Justizministerium in dem Be zirke, welchem ich angehöre, getroffen hat, nur meine volle Bei stimmung geben und bezeugen, daß, soviel mir bekannt ist, we der die Patrimonialgerichtsherrschasten noch die Gerichtsunter- thanen irgend einen Grund zur Beschwerde haben. Die Gründe, welche die meisten Gegner der Aufhebung der Patri- monialjustkz angeführt haben, lassen sich eigentlich auf einen einzigen zurückführen und ich erlaube mir denselben durch einen vielleicht trivialen Ausdruck zu bezeichnen, nämlich ich sage: Man will nicht eher in das Wasser gehen, als bis man schwim men kann. Darauf reduciren sich am Ende alle diese Gründe. Der Eine ist der Ansicht, so lange nicht eineLotalreform erfolgt, kann man sie nicht abgeben; der Andere spricht, so lange die Richter in den Privatwohnungen expediren, kann man sie nicht abtreten; so lange nicht Mündlichkeit und Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen stattfindet, hält man es ebenfalls nicht für rathsam, die Patrimonialgerichtsbarkeit aufzuheben und eben so soll die Freiheit der Presse, die nicht existirt, ein Hinder niß sein, sie an den Staat abzutreten. Nun, meine Herren, ich begreife nicht, wie alles das hervorgerufen werden soll, wenn nicht zuvor die Patrimonialgerichte abgetreten werden. Oeffent lichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen bei den Patrimonialgerichten herzustellen, das scheint ein Problem zu sein, was zu lösen keinem Iustizminister in der Welt gelingen wird. Also Alles, was wir erlangen wollen, können wir nicht eher erlangen, bevor nicht eine Einheit in die Gerichtsverfas sung gekommen ist. Ich will mich nicht auf Widerlegung ein zelner Punkte einlaffen, sondern will nur einige Ansichten des letzten Sprechers zu berichtigen suchen. Er sagte unter andern: Die Patrimonialgerichte müßten erhalten werden, weil die Pa- trimvnialrichter mit den Bedürfnissen ihrer Gerichtsunterthanen mehr bekannt waren, als cs die Behörden in den KreiSämtern sein könnten. Ich lasse mir das gefallen, wenn ich vvraussetzen darf, daß der Patrimonialrichter im Orte wohnt, und derselbe nicht mehr als eine ganz kleine Anzahl von Gerichten hat. Aber ich möchte in der That wissen, wo ein Patrimonialrichter, der vielleicht zehn, zwölf, ja vielleicht noch mehr Gerichtshalte- reien zu versehen hat, hierin die nöthige nähere Kenntniß er werben soll, als derjenige, der sich in dein Kreisamte befindet, und der eben so wenig bei jeder Gelegenbeit zu den Leuten hin kommen kann, wie es bei dem Kreisamte der Fall ist. Bei Un tersuchung der Verhältnisse des Einzelnen scheint aber wenig darauf anzukommen, ob der Richter gerade im Orte selbst die Leute anhört, oder ob die Leute zu ihm kommen. Daß der Richter im Orte des Clienten expedirt, ist ein Wortheil der Pa- trimonialgerichte, der nicht zu verkennen ist; beiden Aemtern - aber eben so zu erreichen ist, und ich glaube sogar, daß diese Einrichtung in der Absicht des Justizministeriums liegt. Es ist wünschenswerth, daß gewisse Geschäfte an Ort und Stelle ab- gethan werden, und soviel ich weiß, ist bereits an mehre Aem- ter Instruction ergangen, solche Geschäfte an Ort und Stelle
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