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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nicht aber bei der Landesverwaltung, bei der Legislatur aus führen. Aber das gebe ich zu bedenken, so lapge Sie die Patrimonialgerichte bestehen lassen, schieben Sie der Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit im Gerichtsverfahren einen Riegel vor. Wenn Sie diese wollen, so müssen Sie das Mittel dazu nicht verschmähen. Ich lasse dahingestellt, was über die Mündlich keit und Oeffentlichkeit gesagt worden ist; ich bin gleichfalls ein Anhänger von ihr, und wenn ein Abg. sagt, er habe in West phalen nachtheilige Erfahrungen diesfalls gemacht, so muß ich dagegen bemerken, daß der Präsident des ehemaligen Appella- tionshofes zu Celle (im ehemaligen Westphalen) v. Strombeck für die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit sich entschieden ausge sprochen hat. Er sagt in einer Schrift: Darstellungen aus meinem Leben und aus meiner Zeit rc., daß er am Abende seines Lebens, nachdem er Alles durchgemacht, in der Acten- stube gesessen, dann die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit in der Rechtspflege durchlebt hätte und endlich wieder zu demActenwesen zurückgekehrt wäre, die Ueberzeugung aussprechen müsse, daß nur in der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit ein wahrer Rechts schutz zu finden sei. Nach einer solchen Autorität gebe ich dem Abg. zu erwägen, ob die Erfahrungen eines solchen Mannes nicht überwiegend für die Sache sein möchten. Wenn von einem andern Abgeordneten hervorgehoben worden ist, daß die Haupt bedenken gegenAufhebung derPatrimonialgerichte vornehmlich constktutioneller und finanzieller Natur seien, so muß ich dagegen Folgendes bemerken. Zuvörderst kann ich die konstitutionellen Bedenken nicht theilen. Mögen die Patrimonialgerichte be stehen oder.fallen, so wird das in den Reihen der Ritterguts besitzer und bäuerlichen Abgeordneten keinen Unterschied machen. Eben so wenig wird es in der Classe der Fabrik- und Handels stände einen Unterschied herbeiführen, ob noch Gerichtsver walter künftig existiren oder nicht. Es müßte also der große Abfall unabhängiger Deputaten in der Classe der Städte ge sucht werden, und das ist mir ebenso unbegreiflich. Setzen Sie ein Gewicht in die Unabhängigkeit juristisch befähigter Ab geordneter, so dürfen Sie annehmen, daß die Zahl der unab hängigen Advocaten durch Aufhebung der Patrimonialgerichte eher zu- als abnehmcn wird, und daß es sonach dem Lande an geeigneten Candidaten zu Abgeordneten nie fehlen wird, noch fehlen kann. Was die finanzielle Hinsicht betrifft, so kann ich mich dagegen zunächst auf den Iustizminister selbst stützen, der gesagt hat, es seien bereits gegen hundert Gerichtsstellen an den Staat abgegeben worden und die Kosten hatten sich gegen 1833 nicht vermehrt. Auf der andern Seite muß ich aber noch bemerken, daß, wenn auch aus der Aufhebung der Patrimonialgerichte eine für die Staatskasse etwas kostspieligere Iustizverfassung hervorgehen sollte, die einzelnen Unterthancn doch offenbar gewinnen. Es wird das Suchen des Rechts für den Einzelnen unbedingt wohlfeiler werden, und wenn dieser Wohlfeilheit noch zur Zeit Hemmungen entgegenstehen, so sind es gerade die Patrimonialgerichte, welche ihr entge genstehen. Nehmen Sie die Sporteltaxe.' Diese kann, was die Gerichtsgebühren betrifft, sofort gemindert werden, wenn die Patrimonialgerichte fallen. Jetzt muß man bei Beurthei- lung der Sportelsätze allerdings verschiedene Rücksichten im Auge haben, man muß auf die Existenz der Gerichtshalter Ver dacht nehmen, die weiter keinen Verdienst haben. Endlich kann ich, um zum Schluß zü kommen, nicht unbemerkt lassen, daß mir, so lange ich Mitglied der ersten Deputation bin, fast noch kein Iustizgesetz vorgekommen ist, wo es nicht in der Deputation geheißen hätte: „das oder jenes ist nicht aus zuführen, weil die Patrimonialgerichte da sind!" — „Ja, wenn wir keine Patrimonialgerichte hätten!" rc. — Nun, ich gebe der Kammer anheim, ob wir solche Hemmnisse noch fortbestehen lassen wollen. Ich bin damit einverstanden, daß man nichts übereile, daß man der Sache selbst sich Bahn brechen lasse; ich 'kann auch den Hoffnungen, welche vom Herrn Iustizminister ausgesprochen worden sind, und die auch in dem Berichte angeführt stehen, nur beistimmen, daß die Bedenken und Besorgnisse immer mehr von Tag zu Tag sich mindern werden, welche noch bis jetzt der gesetzlichen Aufhebung der Patrimonialgerichte entgegengestanden haben, und ich darf mich daher der Ueberzeugung hingeben, daß wir nicht fern mehr von dem Zeitpunkte stehen, wo zur Erreichung einer gleichmäßigen und vollkommenernGerichtsverfassung und Rechts^ pflege im Lande, auch dieser letzte Ueberrest des Mittelalters ver schwinden wird. Ich bemerke übrigens beiläufig, daß der Antrag, welcher bisher discutirt worden ist, nicht der einzige ist, den die Deputation gestellt hat. Die Discussion hat sich auf den An trag , wegen Vorlegung eines diesfallsigen Gesetzentwurfes be schränkt; allein es sind im Berichte vier verschiedene Vorschläge von der Deputation eröffnet worden, und ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, daß er diese Punkte einzeln zur Abstim mung bringe. Präsident v. Haase: Es liegen bei dem vierten Abschnitte des hohen Decrets nach Anleitung des Deputationsberichtes im Wesentlichen drei Punkte zur Beschlußnabme der Kammer vor. Der erste Punkt bezieht sich auf den frühem ständischen ge meinschaftlichen Antrag unteres. Nr. 10. S. 123.), hinsicht lich dessen die Deputation der Kammer angerathen hat, sich da hin zu erklären, daß sie gedachten ständischen Antrag als erle digt dankbar anerkenne. Der zweite Punkt, über den Be schluß zu fassen ist, ist der Punkt unter ll. (s. Nr. 10. S. 124.) hinsichtlich dessen die Deputation vorgeschlagen hat, sich mit der allerhöchsten Entschließung darauf einverstanden zu erklären. Der dritte Punkt, über welchen ferner Beschluß zu fassen ist, ist der Antrag , welcher von der Majorität der Deputation ausgegangen ist, und worauf sich besonders die Debatte gegen wärtig bezogen hat. Es wird sich alsdann zunächst noch an den dritten Punkt die Frage anschließen, ob nach genommenem Beschlüsse darauf die Petition des Advocaten Krieg in Penig nach der Meinung und Ansicht der Kammer sich erledigt habe. Wenn Niemand gegen diese Fragftellung etwas einwendet, so würde ich die Reihenfolge, wie ich sie nun angegeben habe, bei behalten und richte demnach die Frage an die Kammer: ob sie, dem Deputationsgutachten gemäß, den ständischen gemeinschaft-
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