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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stand, daß das Amt Lauterstein ein Stationsort zur Aufnahme der aus den österreichischen Staaten Ausgewiesenen, soweit sie über Saaz und Sebastianbsrg nach Sachsen kommen oder weiter gehen. Es kommen da fortwährend eine Menge Individuen an, von denen viele in einem mehr odet weniger krankhaften Zu stande sich befinden und der ärztlichen Hülfe bedürfen, bevor sie weiter gebracht werden; und diese muß schon nach den Schubregeln schleunig erfolgen. Wenn die Deputation meint, daß sich für 220 Lhlr. jährlich am Ende hätten auch Aerzte finden'lassen, welche die Function übernahmen- so hat schon der Hr. Staatsminister die abweichende Erwiederung darauf ausgesprochen, der ich beitrete; und wenn ich auch nicht be zweifeln mag, daß sich am Ende Aerzte dazu gefunden hätten, so wird immer noch die Frage dabei sein, ob sie sich der Staats prüfung mit Erfolg hätten unterwerfen mögen, der sie sich un terziehen Müssen; und so viel mir.bekannt ist, ist diese Prüfung streng genug. Gleichwohl-aber gewähren diese Stellen nach der geringen Besoldung so wenig Aufmunterung. Wenn man die Instruction für die Medicinalbeamten vom Jahre 1836 an sieht, so muß man erstaunen, wie sich nur noch Männer finden, die sich zu einem so schwierigen und mühsamen Beruf für 225 Lhlr. hergeben. Diese Gründe bestimmen mich aber auch, für Annahme der 400 Lhlr. Dispositionsquantum zu stimmen. Wenn die Deputation meint, diese Gehalte wären ausreichend für die Bezirksärzte, so ist das ein Umstand, dem ich auf das direkteste widersprechen müßte; wie denn auch derselbe von dem Hrn. Staatsminister schon gehörig beleuchtet worden ist. Ich werde daher nicht nur das erste und zweite Postulat annehmen, . sondern mich aüch'ganz besonders noch für die Bewilligung der 400 Lhlr. verwenden. Stellvertretender Abg. Oberländer: Das, was ich sa gen wollte, schließt sich an das an, was der Abg. Wieland be merkt hat. Ich bin ganz damit einverstanden, daß es sehr wün- schenswerth sein muß, wenn die Bezirksarzte, welche zugleich die Function der Gerichtsärzte verrichten, auch im Orte-der kö niglichen Aemter und Justizstellen wohnen, und es ist wohl auch eine Forderung der Billigkeit, daß man in Bezug auf den durch die Wohnungsveränderung herbeigeführten Aufwand den Leu ten eine Entschädigung gewährt, da sie dabei an ihrer Praxis viel einbüßen können. Ich wollte mir daher nur eine Bemer kung über etwas Faktisches erlauben: es ist im Berichte be merkt worden, daß drei Bezirksärzte in Folge ihrer Anstellung ihren Wohnort verlegt haben, und es befindet sich unter diesen auch der in Crimmitzschau wohnende Bezirksarzt, welcher nach Zwickau gezogen sein soll. Da muß ich mir zu berichtigen er lauben , daß von einer solchen Wohnungsveränderung zur Zeit noch nicht die Rede gewesen ist; sie müßte also blos in Aussicht gestellt worden sein, aber auch davon hat noch nichts verlautet. Staarsminister Nostitz und Jänckendorf: Seit den Mittheilungen, welche der geehrten Deputation gemacht wor den sind, hat sich die Sache etwas geändert. Von dem Abg. Wieland wurde bereits das Verhältm'ß wegen Zöblitz erwähnt. Es ist eine Entschädigung von 100 Lkalet dem Bezirksarzte;' der sich früher in Marienberg aufhielt und nach Zöblitz sich be gab, gewährt worden'wegen der Veränderung seines Wohn^ orts. Wei den Aemtern Zwickau und Stolpen hat man sich auf andere Weise geholfen. > ' Abg. Sachße: Alls den bereits angeführten Gründest würde ich nur bedauern , wenn die beiden Postulats nicht bewil ligt würden. Die Stellung der Bezirksärzte ist einerseits so wichtig, auf der andern Seite aber ist ihr Gehalt sehr gering und gleichwohl hängt von ihrer Befähigung sehr viel für di? Wohlfahrt und Gesundheit der ihnen anvertrauten Individuen ab. Man muß daher wünschen , daß sie einen angemessenem Gehalt hätten, als sie jetzt genießen, denn es wird sich nicht Jeder bestimmen, seinen Wohnort zu verlassen und sich an den Ort zu verfügen, der ihm gerade genannt wird. Welchen Ein fluß aber diese Männer auf die betreffenden Bezirke hqben, er- giebt sich aus dem Gesetz und besonders daraus , daß sie die Auf sicht über die Aerzte zweiter Klasse zu führen haben. Referent vi Friesen: Das verlangte Dispositionsquan tum von 400 Lhlr. hat nach den Angaben der Staatsregierung einen doppelten Zweck; erstens soll es ein Dkspositionsquan- tum sein zu erforderlichen Besoldungszulagen, zweitens soll es aber auch zu Entschädigungen für diejenigen Bezirksärzte die nen, welche durch die Anstellung besonderer Gerichtsärzte an ihrem Einkommen Verlust erleiden. Was nun die erste Be stimmung betrifft, so könnte man vielleicht zugeben, daß ein Dispositionsfonds in den Händön des Ministeriums nicht ganz überflüssig sei, wenn die Regierung bei dem frühem Etat stehen geblieben wäre. Allein, wenn schon 800 Lhlr. für außeror dentliche neu anzustellende Gerichtsärzte, welche, wie die Staatsregierung angegeben hat, noch nicht angestellt sind; wenn ferner 300 Lhlr. für Wohnungsveränderungen bewilligt werden , die ebenfalls noch nicht verwendet sind, vielleicht auch nicht verwendet werden, so kann man diese 1100 Lhlr. schon zum Lheil als ein Dispositionsquantum ansehen, womit den Bezirksärzten, da nöthig, eine Besoldungszulage gegeben wer den könnte. Im Allgemeinen muß ich bezweifeln, daß die Ge halte der Bezirksarzte zu gering seien, und daß es überhaupt schwierig sei, dafür geeignete Personen zu finden, obgleich ich zugeben will, daß das in einzelnen Fallen stattfinden kann. Sie haben offenbar mehr als die vorigen Amtsphysiker. Wenn auch die vorigen Amtsphysiker das nicht zu leisten hat ten, und ihnen noch Zeit genug übrig blieb, um sich durch Pri vatpraxis etwas zu verdienen, so ist doch auch den Bezirksarz- ten die Privatpraxis nicht abgeschnitten. Die frühem Amts physiker mußten allerdings auf Privatpraxis rechnen und sie nahmen die Stelle mit einer geringen Besoldung nur an, ge- wissermaßen als Ehrenstellen, die ihnen eine amtliche Stellung verlieh, und weil ihnen dadurch Gelegenheit und Bekanntschaft zur Privatpraxis verschafft wurde- Wenn aber der Bezirks arzt in seinen Dienstgefchäften reist, kann er auch noch dabei seine ärztliche Priuatpraxis besorgen; er reist nicht allein in
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