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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth eilurr g esr über die Verhandlungen des Landtags. Tk. Kammer. . Dresden, den 3.'Mai. ' 184O. Siebenzigste öffentliche Sitzung am 28. April 1840. > (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der zweiten Deputa tion über das Ausgabebudjet (v. Ministerium des In nern. Position 24 — 26). — Wahl eines Mitgliedes zur vierten Deputation. —> Referent v. Fri esen: Wenn es mir die Kammer erlaubt, den Hauptinhalt des folgenden Berichts Mündlich vorzütragen, so könnte die Zeit des Borlesens erspart werden. Es wird nämlich diese Summe von 2092 Thlr. 12 Gr. zu Anschaffung von Korn, Holz und Steinkohlen zur besonder« Vertheilung ätt Hausarme in Anspruch genommen. Die StaatsregkLrung erwähnt dabei ausdrücklich, daß diese Unterstützung nicht den Charakter eines Zuschusses zur Armenversorgung der Commun Dresden, sondern den Charakter einer unmittelbaren landesherrli chen Gnadenunterstützung an sich trage. Sie bezieht sich da bei auf die Kammerinstruction vom 22. October 1734, welche die Bestimmung enthält: .„hausarmen Leuten im Lande, die unverdächtige Kundschaft von den Obrigkeiten und Gerichten haben, Men der Kammerpräsident und die Kammerräthe, weil jetzo die Armuth sehr groß, zu ihrer Ermäßigung nach Gelegen heit der Personen, ihrer Noch und ArMuth einiges Geld, Holz und Getreide zum Almosen reichen lassen;" und es ist später hin bis zum Jahre 1802 dabei verblieben, daß alljährlich so wohl das sogenannte Gnadenkorn, als das sogenannte Gnaden holz von dem geheimen Finanzcollegiv unmittelbar zur Ver- Iheilung an bedürftige Arme gelangt sind. Da jedoch diese Vertheilung große Schwierigkeiten hatte, so wurde später vom geheimen Finanzcollegiv eine bestimmte Summe alljährlich an lung nicht bewilligt , und es wurde ausdrücklich erklärt, daß, wenn die Stadt Dresden sich mit einem gewissen Aversional- quanto nicht begnügen wollte, man ihr überlassen müsse, ihre Ansprüche im Rechtswege geltend zu machen. Die Stadt Dresden hat nun erklärt, daß sie das Aversionalquantum nicht annehmen könne, sondern voikziehe, den Rechtsweg zu betreten und nach den Nachrichten, die die Deputation erhalten hat, ist die rechtliche Klage deshalb schon eingereicht. Wie also die Sache jetzt steht, hat die Standeversammlung nichts weiter zu bewilligen, als was von der Kammer soeben' bewilligt worden ist. Die zweite Summe von 2092 Thlr-12 Gr. wird von der Regierung in Antrag gebracht, aus wirklicher Nothwendlgke.it zur Unter stützung der Hülfsbedürftigen und derjenigen Personen, die sie besonders zur Unterstützung empfohlen hat. Es ist nun allerdings, wie die Sache jetzt liegt, weiter nichts zu thun, als den Fortgang und die Entscheidung des Rechts weges zu erwarten, der bereits betreten worden ist. Al lein es ist.sehr zu bedauern, daß es dahin gekommen ist, und ich glaube, daß es nicht dahin hätte kommen müssen. Denn ich finde es ganz natürlich, daß in einer Stadt, in welcher der Landesherr seine Residenz und die Staatsbehörden ihren Sitz haben, daß in einer solchen Stadt aus den landesherrli chen Kassen etwas Besonderes für die Unterstützung der Armen gethan wird. Ich finde das billig, und den Grundsätzen der Wohlthätigkeit ganz angemessen; allein wenn aus einer sol chen landesherrlichen Bewilligung der Gegenstand einer recht lichen Klage gemacht wird, so muß ich gestehen, daß dies mei nem Rechksgefühle im höchsten Grad widerstreitet. Die Be willigungen sind, nach den Nachrichten, die ich in den Acten darüber gefunden habe, nur auS landesherrlicher Freigebigkeit und Großmuth gegeben worden; aber ein Rechtsanspruch fin det deshalb durchaus nicht statt. Jndeß es ist dies vielleicht die Armencommission überwiesen zur besonderen Vertheilung und Berücksichtigung dieser armen Leute. Sie war aber be sonders bestimmt für verschämte Arme, nämlich für Rrlictenkö- nigl» Diener und vcrabschiedeterSoldaten, und es wird angeführt, daß die Summe dieser Personen sich aufca. 1400 belaufen habe. Auch wird die Quantität angegeben, die an Korn, Holz und ein Urtheil, das mir nicht zukommt, die Sache wird nun einmal im Rechtswege entschieden werden; allein mißtrauisch und zurückhaltend möchte man allerdings werden, wenn aus einer freiwilligen Unterstützung für die Armen am Ende ein förmlicher Rechtsanspruch gemacht wird. In dieser Beziehung —, - .--o-o , .....ist die Deputation sehr lange zweifelhaft gewesen, ob sie diese Steinkohlen gewöhnlich verteilt worden ist. Ferner ist aus ^2092Thlr. 12 Gr. — der Kammer zur Bewilligung empfth- früheren Vethandlungen bekannt, daß die Ständeversammlung len solle, und ich leugne selbst nicht, daß,es mir wie eine große ausdrücklich nur eine Summe von 2188 Thlr.—Gr. 9 Pf. Undankbarkeit von Seiten der Stadt Dresden verkommt, wenn als der Commun Dresden schuldig anerkannte, die Sie auch sie das als ein förmliches Recht verlangt, was den Armen der eben bereits bewilligt haben. Die übrigen Summen, die Stadt Dresden früher aus landesherrlichen Kassen be- hüher im Budjet standen, wurden von der Ständeversamm- willigt wurde. Es hangt nun von der Kammer ab, ob sie II. 79.
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