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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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diese Summe bewilligen wolle oder nicht. Sollen die Armen I und besonders die verschämten Armen nicht darunter leiden, Und in die höchste Noch gerathen, so muß diese Summe wohl be willigt werden, allein das^setzt die Deputation allerdings voraus, daß nicht auch wieder hieraus ein Rechtsanspruch entstehe. . Abg. Braun: Wenn die Bewilligung zugestanden wird, wie sie im Berichte von der Deputation beantragt worden ist, so scheint mir, als wenn dadurch das von vorhin angedeutete Communalprinckp verletzt wurde und als wenn man zweitens theilweise das Pensionsgesetz überschreite. Das CoMmunal- princip wird verletzt, wenn die Armen einer gewissen Commun aus Staatsmitteln unterhalten werden sollen. Das Pensions gesetz wird theilweise überschritten, wenn man, wie im Berichte aufgeführt ist, durch diese zu bewilligende Summe die Re likten königl. Diener und verabschiedeter Sol daten unterstützen will. Haben Vertheilungen, wie der Be richt angiebt, früher an diese Personen stattgefunden, so haben doch diese Personen dadurch kein Recht gegen den Staat auf Fortdauer dieser Unterstützung erlangt, worauf schon der Herr Referent hindeutete. Es wäre ein seltsames Recht, wenn ein Almosenpercipient oder die Obrigkeit des Wohnorts desselben gegen Jemanden, von dem der Erstere eine,Reihe von Jahren eine Unterstützung genossen hat, daraus ein Recht auf die Fort dauer der Unterstützung ableiten wollte. Es kann dies hier um, so weniger der Fall sein, als daselbst ausdrücklich von Gnaden körn und GnadenHolze die Rede ist. Finden sich in Dresden Personen, welche auf Unterstützung Anspruch ma chen können, nun so möge die Commun für Gewährung des Unterhaltes sorgen; allein der Staat hat gewiß keine Ver bindlichkeit dazu. Man sagt, daß von Seiten der Negierung der früher erfolgte Beschluß der Standeversammlung wegen d.r bedenklichen Folgen, die diese Ausführung hatte haben können, nicht ausgeführt worden sei. Ich verstehe diese Wendung nicht, ich weiß nicht, was darunter gemeint ist; ich weiß nicht, ob man die Furcht vor Rebellion darunter versteht, aber ich glaube, daß diese Furcht kein Bestimmungsgründ für irgend eine Bewilligung sein kann. Die Deputation will, daß diese Summe zu Korn, Holz und Steinkohlen provisorisch ver- willigt werden soll; allein ich frage Sie, meine Herren, wer den dann, wenn dies Provisorium beendigt ist, nicht dieselben Gründe , die gegenwärtig dafür sprechen sollen, auch noch vor handen sein? Diese Bedenken bestimmen mich, zu dem An träge, daß die Summe von 2092 Lhlr. 12 Gr. — zu dem fraglichen Zwecke nicht bewilligt werden möchte. Abg. Sachße: Es sind von der Stadt Dresden diese 2092 Thlr. 12 Gr. — auch nur abschlaglich angenommen worden. Man will, sie sollen in zeitheriger Maße bewilligt werden. Ich theile das Bedauern des Referenten, das er darüber ausgedrückt hat, daß es in der fraglichen Sache zu einem Rechtsstreite habe kommen können; ich theile es, besonders aus dem Grunde, da, wenn anders wider Verhoffen die Staats kasse unterliegen sollte, dann das eintreten würde: snmmum stis, summa injuria. Die größte Unbilligkeit bliebe es immer Und dieser Unbilligkeit könnte nm dadurch abgeholfen werden, daß man das Princip der Armenversorgung des Orts gänzlich oder doch theilweise verließe und die Regierung das Postulat für die Armen des ganzen Landes bewilligte, um die Ungleichheit gegen Dresden wenigstens einigermaßen wieder zu paraly- siren. Abg. Schmidt: Der Referent hat bemerkt, daß die 2092 Thlr. wohl würden provisorisch bewill'gt .werden müssen, wenn die Nothleidenden nicht verderben sollten. Ich glaube, das kann wohl kein Grund sein, dieses Po stulat zu bewilligen, denn die Armen fallen hier der Com mun zur Last und müssen von ihr ernährt werden. Es ist auch aus keiner Rücksicht nöthig, da die Stadt Dresden die angebotene Vergleichssumme von 7000 Thlr. nicht angenom men hat, und da sie im Gegentheil einen Proceß gegen den Staat erhoben hat, so scheint es mir ganz inkonsequent, wenn wir dies Postulat jetzt bewilligen wollten; im Gegentheil müßte ich darauf stehen bleiben, daß auch diese Sache auf dem Rechts-- wege ausgeführt werden müsse. Daher werde ich auch gegen die Bewilligung dieses Postulates stimmen. Abg. Eisenstuck: Ich wollte blos Einiges berichtigen; nämlich den Vorwurf zurückweisen, als ob cs so etwas Er schreckliches gewesen sei, etwas so Unbegreifliches, daß die Stadt Dresden nicht dieses Anerbieten der 7000 Thlr. angenommen habe.' Das sieht in der That so aus, als ob man die städti sche Behörde verdächtigen wollte, daß sie das Interesse der Stadt verwahrlost hätte. Der Referent setzt den Nachdruck auf das Wort „Gnade". Darauf kommt nichts an, die Ver- rvilligungen aus Gnade sind durch die Entscheidung des Ober- appellatr'onsgerichts zu Gunsten der Stadt Dresden und gegen den Staatssiscus entschieden worden. Ich kann nicht darauf eingehen. Es ist in der Klage ausführlich auseinandergesetzt worden, wie das ganze Verhältnis! sich gestaltet hat, und ich bin überzeugt, daß die Stadt Dresden in dem Hauptpunkte obsiegen werde, und ich habe mich immer möglichst bemüht, das Verhältniß eines Abgeordneten der sächsischen Kammerund eines Stadtverordneten der Stadt Dresden gewissenhaft auf recht zu erhalten. Ich habe von diesem Processe nicht so spe- cielle Kunde; aber so viel weiß ich davon, daß bei dieser Sachd von einer Bewilligung, eigentlich weniger die Rede ist. Denn es hat sich die Stadt Dresden durch ihre Behörden reversirt, daß die Summe sollte zurückgegeben oder vielmehr in Compensa- tion gebracht werden, wenn eine rechtliche Entscheidung darüber erfolgte. Sollte sich also im Rechtswege finden, daß das, was gegeben worden ist, nicht wäre zu geben gewesen, so würde nach den Verhandlungen, die zwischen der Negierung und der Stadt Dresden stattgefunden haben, diese Summe zurückgegeben werden müssen, und sie ist also kein Bewilligungsgegenstand. Ich glaube nicht, daß man darüber so viele Besorgniß äußern könne. Noch erwähne ich, daß überall für die Residenzen et was geschehen muß Seiten der Staatskasse; das lst unerlaß-
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