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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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erster Deputation anderweiter Bericht erstattet worden und letzterer am 2. April zur Berathung gelangt ist, hat die erste Kammer nach Inhalt desProtokollextracts vom gedachten Tage, welcher durch Beschluß der zweiten Kammer an deren erste Deputation abgegeben worden ist, folgenden Schlußantrag ihres Deputationsberichts: „dem Beschlüsse der zweiten«,Kammer, welcher die Ausfüh rung des vorgelegten Gesetzes in Bezug auf die Todtenschau unmöglich machen würde, n i ch t beizutreten, sondern vielmehr hei ihrem .frühem auf Annahme der H..1 des Gesetzentwurfs gerichteten Beschlüsse zu beharren," mit 36 gegen 4 Stimmen angenommen. Das durch die HZ. 91 und 131 der Nerfaffungsurkunde für den Fall, daß beide Kammern über einen Gegenstand in Folge der ersten Berathung getheiltex Meinung sind, vorge schriebene Vereinigungsverfahren hat zur Zeit noch nicht statt gefunden. Auch würde es für die mit der Berichterstattung über den vorliegenden Gesetzentwurf beauftragten Deputationen beider Kammern insofern dessen nicht bedürfen, als sie im We sentlichen, und namentlich über die Annahme der von der zwei ten Kammer verworfenen §. 1 des Gesetzentwurfs gleicher Mei nung sind. Der ersten Deputation der zweiten Kammer scheint es vielmehr angemessen, letzterer, bevor das Vereini gungsverfahren versucht wird, den vorliegenden Gegenstand zu nochmaliger Erwägung anheim zu geben. DieDeputation glaubt den Gegengründen, welche die Deputation der ersten Kammer in ihrem Berichte vom 27. Marz d. I., Seite5 u. f. derLandtagsacten, der Ansicht der Ma jorität der zweiten Kämmer entgegenstellt, vollkommen beipflich ten zu müssen und erlaubt sich daher, um Wiederholungen zu vermeiden, und wesl sie ihrem Hauptinhalte nach bereits in der ersten, in der zweiten Kammer stattgefundenen Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls entwickelt worden sind, sich ausdrücklich auf dieselben zu beziehen. Hiernachst hat sie aber auch noch einen politischen Grund für die Annahme des Gesetzentwurfs über die Todtenschau.und die Leichenkammcrn geltend zu machen, von welchem sie hofft, daß auch die zu einer andern Ansicht sich bekennende Majorität der zweiten Kammer dessen Gewicht nicht verkennen wird. Bekanntlich wurde der fragliche Gesetzentwurf durch einen Antrag der vorigen Ständeversammlung hervorgerufen, wel chem die hohe Staatsregierung bereitwillig entgegengekommen ist. Sie konnte daher kaum erwarten, daß die Stände, was sie noch vor Kurzem als wünschenswerth und nützlich betrachtet hatten, jetzt für überflüssig, vielleicht gar für schädlich halten würden. Der Herr Minister des Innern hat sich hierüber auf eine Weise ausgesprochen, welche befürchten läßt, daß die Stän- deversammlung das Gewicht ihrer Anträge bedeutend vermin dern wird, wenn sie kein Bedenken trägt, ein so überraschendes Beispiel von der Veränderlichkeit menschlicher Ansichten zu geben. Die Rede, welche der Herr Staatsminister Nostitz und Jänckendorf in der Sitzung vom 9. März über den frag lichen Gegenstand gehalten hat, schließt nämlich mit folgenden Worten: „Schließlich kann ich es nur bedauern, daß von einigen geehrten Sprechern ein Gesetz jetzt für überflüssig erklärt wurde, welches von der vorigen Ständeversammlung bean tragt, mit großer Mehrheit beantragt ward. Ich ziehe durchaus nicht in Zweifel, daß der Ständeversammlung das Recht zustehe, ein Gesetz abzulehnen, was bei einem früheren Landtag beantragt worden ist. Solche Erfahrungen würden aber allerdings die Staatsregierung zu großer Vorsicht in Hinsicht auf ständische An träge veranlassen müssen, denn es ist doch in der Thatmicht gleichgültig, wenn den Behörden in Folge ständi scher Anträge umfängliche Arbeit bereitet wird, die nach sol chen Erfolgen als ganz vergeblich betrachtet werden müßte." (Man vergl. S. 929 der Mittheilungen über die Verhand lungen des Landtags.) Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß die in diesen Worten enthaltene Ande.utung, deren Verwirklichung die Deputation nicht wünschen kann, in der Ablehnung des während des vori gen Landtags so dringend beantragten vorliegenden Gesetzent wurfs über die Todtenschau ihre Begründung findet und es dürfte daher eine nicht unbedeutende Verantwortlichkeit auf diejenigen zurückfallen, welche, vielleicht ohne Hinblick auf die Folgen ihres Verfahrens, dazu beigetragen haben, das Ansehen der Ständeversammlung zu schmälern und deren Wirksamkeit zu lahmen. Die Deputation glaubt daher beantragen zu müssen, . daß die Kammer von ihrem Beschlüsse, durch welchen die H. 1 des Gesetzentwurfs, die Einführung einer Todtenschau und die Anlegung von Leichenkammern betreffend, abgeleynt worden ist, wiederum zurückgeben, denselben vielmehr in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung annehmen und sodann mit der Berathung des gedachten Gesetzentwurfs fortsahren nzöge. Präsident v. Haase: Es liegen in diesem Anträge der Deputation drei verschiedene Anträge vor, nämlich der erste ist der, daß die Kammer von ihrem früheren Beschlüsse übex die §. 1 zurückgehen wolle; dann, sie möge die Fassung dieser §. annehmen, so wie die Deputation sie in dem früheren Berichte vorgrschlagen, der letzte Antrag ist der, daß die Kammex, und in Folge dessen zur fernerweiten Berathung übergehe. Der erste Antrag ist der eigentliche Gegenstand dieses Berichts und der jetzigen Verhandlung. . Sccretair v. Schröder: Fast möchte man Bedenken tra gen, seine Ueberzeugung über die vorliegende Frage ohne Rück halt auszusprechen, weil es scheint, als ob Jeder, der gegen die projectirte Einrichtung stimmt, für einen Barbaren gehal ten wird. Jndeß werde ich es doch thun, da der moralische Zwang, den man der Kammer anzulegen versucht, wenigstens bei mir seine Wirkung verfehlt, insbesondere da unpassende und unehrerbietige Aeußerungen, in denen man zum Beispiel die zweite Kammer, trotz der königlich sächsischen Censur, mit ei nem hoffnungslos darniederliegenden Sterbenden vergleicht, dem man, Behufs seiner Wiederherstellung, nicht genug der stärksten Mittel beibringen könne, bei mir nur Mißbilligung erregen, keineswegs aber meine Ueberzeugung ändern können. Ich bin für meine Person der Einrichtung in Bezug auf die Todtenschau überhaupt nicht entgegen, im Gegentheil will ich gleich im Voraus bemerken, daß in meinem eignen Wohnorte schon vor längerer Zeit-freiwillige Beiträge gesammelt worden sind, um ein förmliches Leichenhaus, mit den nöthigen Appa raten versehen, zu erbauen. Diese Beiträge sind auch sehr zahlreich eingegangen und es wird das Werk wahrscheinlich bald zur Ausführung kommen. Allein ich halte dafür, daß die
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