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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ausgedrückten Citrone verfahren, die weggeworfen wird, weil sie nichts mehr hcrzugeben vermag. So will das Land verfahren, von der Stadt aber wollen sie nicht gelten lassen, daß wenn Ge- werbtreibende sich vom Lande dahin gewendet und dort das Bürgerrecht erhalten haben, nachher aber verarmen, dort eben falls ausgewiesen werden sollen. Die hohe Staatsregierung hat in den Motiven zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Seite 5 ausdrücklich angeführt, daß in der Bestimmung der tz. 8, wo nach bloße Wohnung kein Heimathsrecht begründe, eine große Ungleichheit bestehe, durch welche sich die Städte'schon jetzt be schwert gefunden und wo Jeder nur in der im Entwurf unter 1 enthaltenen Bestimmung für die Seiten der Städte durch das den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffende Gesetz nöthig werdende Aufopferung eines Lheils ihrer bisherigen Prärogative gefunden werden könne. Denn wenn eine Dorfgemeindees geschehen lasse oder es ihr eigner Wunsch sei, daß ein städtischer Handwerker sich bei ihr niederlasse, und ihr die Northeile ge wahre, welche den Dörfern durch dieses Gesetz verschafft werden sollten, so sei nichts gerechter, als daß sie ihn auch als den ihri- ' gen anerkenne und sich seiner im Verarmungsfalle annehme, wenn er eine Reihe Jahre in ihrer Mitte gelebt hat- und seiner frühem Heimathsstadt fremd geworden. Ferner: die Jncon- venienzen, welche aus dem strengen Festhalten an dem Princip, daß noch so langer Wohnsitz allein kein Heimathsrecht gewähre, in diesem Conflicte der billigen Interessen zwischen Stadt und Land für die Dauer hervorgehen müßten, sei zu einleuchtend, und die Motive daher zu dringend, als daß beides nicht diese Ausnahme als unabweislich rechtfertigen sollte. Diese Moti ven haben sich hiernach mit solchem Nachdruck ausgesprochen, daß man in der Lhat annehmen muß, die Staatsregierung werde fest daran halten. Zu solcher Hoffnung berechtigt mich die Lage der Städte, von denen sich gegenüber nur 25 in der Kammer befinden, denen vom Lande 45 entgegenstehen. Von den 5 Vertretern des Gcwerbs- und Fabrikstandes ist ungewiß, welche von ihnen sich zu dem Lande oder zu den Städten schla gen werden. Man hat zwar die Frage nicht für eine Partei frage arischen wollen; allein sie ist es offenbar und dieses geht aus dem Deputationsbericht hervor. Die Mitglieder der De putation, welche vom Lande sind, haben in derselben die Majo rität, die Minorität ist die der Abgeordneten von den Städten, und in der Kammer hat sich keine Stimme vom Lande gegen das Deputationsgutachten der Mehrheit erhoben. Daß das Land seine Gewerbtreibenden aus der Stadt annehme, und wenn sie verarmt sind, der Stadt wieder zurückschicke, darinn hat Niemand vom Lande etwas Anstößiges gefunden, obschon das Widerrechtliche davon nahe und einleuchtend vorliegt. Ich bin überzeugt, wenn man km ganzen Lande, in jedem Dorfe die einsichtsvollsten Männer fragt, ob sie es nicht ganz angemessen finden, daß wer lange Jahre als Meister in einer Commun ge lebt, nicht in seine ferne Heimath zurückgewiesen werden möge, sich jeder nicht im Interesse des Landes, sondern nur im Interesse der Städte erklären wird. Den Antrag, daß das Bürgerrecht das Heimathsrecht nicht begründen solle, halte ich für eine Un zuträglichkeit, die man nur als Nothbehelf an die Stelle setzen mag, wenn tz. 1 der-Erläuterung nicht angenommen wird. Daher trete ich zwar der Deputation darin bei, daß sie die An nahme jenes Antrags widerrath, weil sie denselben für unange messen hält, weil sie nicht ein alle Theile befriedigendes Heil mittel darin erblicken kann. Ich muß mich aber auch erklären gegen den Antrag, daß die hohe Staatsregierung die'Erläute rung unler 1 ack tz. 8 des Heimathsgesetzes zurücknehmen möge, sowie ich auch gegen die Erklärung der Majorität. stimme, welche auf Ablehnung der Erläuterung I gerichtet ist. Nach meiner Ueberzeugung halte ich im Interesse der Städte für nötss- wendig auf den Füll, daß die Kammer den ersten oder zweiten Antrag annimmt, ein Separatvotum im Verein mit den übri gen ständischen Mitgliedern, welche sich denselben anschließen wollen/an die Staatsregierung zu stellten dergestalt: „daß wenn tz. 1 des Erläuter'ungsgesetzes zum Heimathsgesetz nicht angenommen wird, die hohe Staatsregierung das Gewerbegesetz nicht erlassen, sondern vielmehr solches zurücknehmen möge." Dieses Gewerbegesetz steht mit der Z. 1 der Erläuterung zum Heimathsgesetz in der engsten Verbindung: Die hohe Staats regierung wird daher, wenn diese tz. verworfen wird, das Ge werbegesetz nicht erlassen können, ohne Unrecht an den Städten zu begehen; es wird daher wohl auch nicht erlassen werden. Ich bitte die Abgeordneten der Städte sich zu erklären, ob sie gemeint sind, meinem Anträge beizutreten. Abg. v. Thielau: Ich bitte um das Wort in Betreff des Ganges, welchen die Debatte genommen hat. Präsident v. Haase: Es ist bis jetzt noch keine Abstim mung erfolgt, es wird daher auch noch kein Scparatvotum ge stellt werden können. Abg. v. Thielau: Ich habe um das Wort gebeten, um wider die Form der Debatte mir einen Vorschlag zu erlauben. Mir scheint es, als ob die Diskussion über alle Anträge auf einmal zu viel Zeit erfordern würde , und ich würde mir daher den Vorschlag erlauben, ob man in Hinsicht auf die De batte die Anträge nicht trennen wolle. Es liegen zwei Anträge vor; der eine geht dahin, die tz. I zurückzunehmen, und der andere ist eventuell auf den Fall gerichtet, daß der erstere nicht durchginge; dann rath die Majorität der Deputation an, die tz. 1 nicht anzunehmen. Es scheint, daß mehre Redner über tz. 1 sprechen werden. Um nun unnöthigc Diskussionen über den letzten Antrag der Deputation und weitläufige Erörterungen darüber zu umgehen, würde ich glauben, daß es zweckmäßig sein dürfte, daß die Kammer beschlösse, die Debatte jetzt blos auf die Zurücknahme der tz. 1 ftattfinden zu lassen, und sich vorzubehalten, daß dann über den zweiten Antrag besonders discutirt wird Präsident v. Haase: Mir scheinen die Anträge der De putation mit den Anträgen, welche die Abgg. Schröder und Reiche-Eisenstuck gestellt haben, so genau verbunden zu sein, daß vorauszusehen ist, wie die Sprecher unwillkührlich, selbst bei dem Bestreben die vorgeschlagene Ordnung festzuhalten im mer wieder auf diese Anträge zurückkommen werden. Die De»
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