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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Kammer 1 Exemplar seiner Schrift, das Wechselrecht be treffend. — Präsident 0. Haase: Es wird diese Schrift zur Biblio thek genommen werden und dem Verfasser und Einsender werde ich im Namen der Kammer danken, übrigens aber das em pfangene Exemplar sofort der ersten Deputation zustellen, da mit diese dasselbe bei der Gesetzvorlage wegen einiger Fragen des Wechselrechts benutzen kann. Wir gehen nun zur Fortsetzung der gestern abgebrochenen B erathung über. Abg. Meisel: Bevor in der Berathung des Berichts fortgefahren wird, sehe ich mich genöthigt, eine Bemerkung zu machen. §. 6, die wir jetzt vornehmen, handelt von §. 10 u. sigd. des Regulativs. Es sind also gegen §.6 — 10 keine Erinnerungen gemacht worden, gleichwohl scheint es aber, als ob in §. 9 des frühem Regulativs unter k. und 1. Bestimmun gen enthalten wären, welche nicht mehr passend sein würden, und ich gebe es dem Ermessen der Kammer anheim, ob sie die Deputation ersuchen will, dieserhalb noch einen Nachtrag zu machen, oder auf welche andere Weise diesem abgeholfen werden soll. Es heißt nämlich in H.9 unter k.: „Dem Ausschüsse steht zu, in Fällen dringender Nothwendigkeit, insoweit außerordent liche Maßregeln zu ergreifen, als es nöthig werden könnte, ei nen Thett der in §. 4 und 5 genannten Personen mit zum Dienste der Communalgarde zu berufen, sei es zur Verstärkung der Compagnieen oder zu Bildung besonderer Reserven." Was dieses anlangt, so glaube ich, es könne sehr leicht dadurch be seitigt werden, daß man andere §§. allegirte. Unter 1. heißt es: „Der Ausschuß ist berechtigt, Personen, welche, ohne zu den H. 4§. gedachten zu gehören, wegen ihres beschränkten Erwer bes, auch die wenige Zeit des Dienstes ohne Nachtheil nicht entbehren können, auf deren Ansuchen, Befreiung davon auf bestimmte Zeit, oder auf immer zuzugestehen." Nun würde sich auch dies durch Anziehung von.§. 3§. des Erläuterungs gesetzes abändern lassen. In dieser heißt es: „Almosenperci- pienten und andere notorische Arme nach dem Ermessen des Ausschusses"; im früheren Regulative lautet das anders, näm lich: „Almosenpercipienten oder ihnen gleich zu achtende Per sonen." Insofern nun das Ermessen des Ausschusses durch Bezugnahme auf §. 3§. schon angeführt ist, würde noch eine Abänderung in §. 91. des Regulativs erfolgen müssen. Denn kommt in diesem eine ähnliche Stelle nochmals vor, so weiß man nicht, was darunter zu verstehen ist. Sollte sie sich darauf beziehen, daß nach Z. 5 des früheren Regulativs es dem Aus schüsse freisteht, Jemanden zum beschränkten Dienst zu ziehen, so müßte sie jetzt wegfallen; denn es findet nach dem Erläuterungs gesetz keine Bestimmung statt, daß es dem Ausschuß erlaubt fei, Jemand zum beschrankten Dienst zu ziehen, so würde es undeutlich sein, was unter I. in §.9 verstanden werden soll. Ich glaube, es muß etwas geschehen. Präsident v. Haase: Ich überlasse es der Deputation, ob dieselbe es für angemessen erachtet, diesen Punkt nochmals zu erwägen. Königl. Commissar Müller: Ich glaube, daß das Be denken durch die erläuternde Bestimmung vom Jahre 1832 4 erledigen wird. Dadurch ist die Bestimmung 1. in §. 9 schon durch die dermalige Erläuterung beseitigt worden. Abg. Meisel: Ich würde es auch für beseitigt erachten, wenn diese Bestimmung nicht durch das Erläuterungsgesetz wie der ausgenommen wäre. Es ist ausdrücklich gesagt, daß die Erläuterung vom 10. November 1832 aufgehoben werde, so daß diese Erläuterungen nicht mehr anzuziehen sind. Ich weiß nicht, wie der Ausschuß dabei beschließen soll, und glaube, es würden manchmal Jncongruitäten daraus entstehen. Referent Eisenstuck: Die Sache ist mir gar nicht klar. Wenn ich Alles gegen einander halte, so kann auch der Aus schuß keine Erklärung geben. In der jetzigen Gesetzvorlage ist über diese Kategorien der Schullehrer, der Taglöhner und der ganz mittellosen Personen, auch eine Bestimmung getroffen worden. Es mußte also aufgehoben werden; denn es konnte nicht erwähnt werden, oder es wäre ein und dieselbe Sache zweimal gesagt worden. Der Zweck der ersten 4 der Ge setzvorlage scheint dahin gerichtet, alle bisherigen Bestimmun gen des Regulativs und der mehrmaligen Erläuterungen dessel ben in ein allein geltendes Gesetz zusammenzufassen. Was über diese Exemtionen von der bisherigen Communalgardenge- setzgebung bestimmt war, ist außer Kraft gesetzt, und nunmehr, wie H. 1 und 2 deutlich sagt, geht es blos darnach, was hier steht. Das Bedenken des Abgeordneten ist mir in der That nicht recht klar. Ich habe keine Undeutlichkeit in der Vorlage gefunden. Es scheint §. 1 bis §. 4 des Gesetzes die Grundsätze über Exemtionen in Eins zusammengefaßt und Alles, was dar über in der frühern Gesetzgebung stand, überflüssig gemacht zu haben. Abg. Meisel: Ich bin mit dem Referenten ganz einver standen; aber entweder muß 1. aus §. 9 ganz herauskommen, oder in Z. 1 noch §. 9 angezogen werden. Es wird Schwierig keiten haben, wenn der Fall vorkommt, und wenn der Aus schuß nach H. 91. Beschluß fassen will, weiß ich nicht, was dem entgegenstehen könnte; denn §. 9 wird nicht aufgehoben; es muß eine Aenderung der angezogenen §§. stattsinden. Besser scheint es mir jedenfalls, man läßt die Sache für jetzt aus sich beruhen, und die Deputation sieht den Gegenstand nochmals gründlich an, der mir übrigens mehr zur Nedaction zu gehören scheint. Referent Eisen stuck: Es kann nur die Absicht gewesen sein, die Bestimmung unter K. und I. aufzuheben. Das geht auch aus den Motiven hervor; denn hier ist Bezug darauf ge nommen worden, daß das Gesetz beschränkender Art ist. Ich für meinen Theil habe, wenn die Regierung nichts dagegen einzuwenden hat, nichts dawider, wenn in §. 1 noch die Auf hebung der §§. ausgesprochen wird. Präsident v. Haase: Ich bin der Ansicht, daß der Abge ordnete sich damit beruhigen kann, jedenfalls kann seine Bemer-
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