Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
lairischen Abzeichnung ähnliche Bekleidung der Chargirten wie Gardisten untersagt, oder aber das ganze Institut der Communalgarde aufgelöst werden möge." Also wennUniformirung gleichmäßig geschieht, so wird sich dieSache erledigen. Abg. Meisel: Wenn das darunter verstanden wird, so bin ich vollkommen einverstanden. Vicepräsident Reiche-Eisen stuck: Ich würde sonach zur Fragstellung überzugehen haben. Die Deputation hat uns angerathen: „daß diese Petition der hohen Staatsregie rung zu weiterer Erörterung, Erwägung und Berücksichtigung übergeben werde." Ist die Kammer mit dem Anträge der De putation einverstanden ? — Einstimmig Ja. — ImBerichte heißt es ferner: Die DresdenerPetition umfaßt noch außer demjenigen, was bei Durchgehung des Gesetzes an den bezüglichen Stellen bereits erwähnt worden, mehre Punkte, auf deren Begut achtung die Deputation nun übergeht. 1) Daß Rang und eine der mklitairischen Auszeichnung gleichstehende den Chargirten der Communalgarde möge gegeben werden, wie dieses bei den früheren Nationalgarden stattge funden hat, kann dieDeputation nicht bevorworten. Die Pe tenten halten dafür, daß dieses dazu dienen werde, dieAnnahme von Wahlen, wenn diese auf achtbare Männer zu Officierstellen gefallen sind, zu erleichtern, allein, wer das Institut der Communalgarde in seinem Sein und Wesen erfaßt hat, dem wird es als ein reinbürgerliches um so werthvoller erscheinen, er.wird den äußern Glanz verschmähen. Referent Eisen stuck: Also die Deputation hat diesen er sten Antrag nicht bevorworten könnend Vicepräsident Rekche-Eisen stuck: Will Jemand da rüber sprechen ? Sonst würde ich die Kammer zu fragen haben: ob sie der Deputation beistimmen will, daß dieser Gegenstand zur Bevorwortung nicht zu empfehlen sein möchte? — Ein stimmig Ja.— Ebenso wenig kann 2) die Deputation mit dem Antrag sich befreunden, daß diejenigen, welche in dem dienstfähigen Lebensalter stehen, aber wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes oder eige ner Verschuldung in der Communalgarde nicht dienen können, zu einer Abgabe angehalten werden sollen, welche entweder der Compagniekasse oderCommunkasse zufalle. WenKrankheit behin dert, wenkörperliches Gebrechen untüchtig macht, in die Commu nalgarde einzutreten , dieser nimmt das Bedauern seines Zu standes inAnspruch, ihndeshalbzubesteuern wäre unbillig, weil matt dadurch einem unverschuldetenUebeleinenNachtheilnoch hin zufügen, ihn damit verbinden würde. Ebenso würde es denBegrif- fen über Ehre nicht entsprechen, wenn man denjenigen, der des Eintrittes in die ehrenhafte Communalgarde für unwürdig ge setzlich erachtet ist, mit einer Geldstrafe belegen , wollte, was sehr leicht zu dem irrigen Begriff führen könnte, daß er mit Geld von der Communalgarde losgekauft sei, und daher ebenso hoch in der Meinung stehen müsse, als der Communalgardist, da er mit ihm gleiche Obliegenheiten erfülle. Viceprästdent Reiche-Eisenstuck: Wünscht Jemand das Wort um über Punkt 2 zu sprechen? wenn es nicht der Fall ist, habe ich die Kammer zu fragen, ob sie sich mit der An sicht der Deputation einverstanden erklärt? — Einhellig Ja. — Man hat 3) in dieser Petition die Meinung geäußert, daß es zu großerAufmunterung dienen werde,wenn eineBestimmung dahin getroffen würde, denjenigen, welche im Dienste verwundet, zuBe- treibung ihres Nahrungserwerbs dadurch untüchtig gemacht oder wesentlich behindert würden, nichtminder den Hinterlassenen der im DienstegebliebenenCommunalgardisten eineUnterstützungaus öffentlichen Kassen zugesichert würde. Die Herren Regierungs- commissarien verkannten ebensowen g, als die Deputation, daß diesem geäußerten Wunsch manches Erhebliche zur Seite stehe, auch in einzelnen vorgekommenen derartigen Fällen man Unterstützungen verwilligt habe, doch glaube man, daß eine gesetzliche Bestimmung diesfalls nicht erforderlich sei, man viel mehr im administrativen Wege bei vorkommenden ähnlichen Fällen gleiche Grundsätze befolgen werde. DieDepu ration sieht sich dadurch veranlaßt, einen Antrag in die Schrift in Vorschlag zu bringen, „daß, wenn Fälle sich ereignen sollten, daß Communal- gardisten bei Verrichtung des Dienstes und durch denselben verstümmelt oder zu Betreibung ihres Nahrungserwerbs un tüchtig gemacht, oder im Dienst das Leben verlieren sollte», ihnen, und im letzten Falle ihren Hinterlassenen eine Unter stützung aus öffentlichen Kassen möge gewährt werden." Referent EiseN stuck: Ich habe erläuterungsweise hin zuzufügen, wenn der Ausdruck „öffentliche Kassen " gebraucht ist, so ist dadurch nicht ausgesprochen, daß in allen Fällen es die Staatskasse sein müsse. Es wird auf Verschiedenheit der Fälle attkommen, ob es eine Communalkasse oder die Staats kasse ist. Denn wenn ein solcher Fall sich zugetragen hat, daß Einer, der sich aufgeopfert und das Leben eingebüßt hat, so muß für seine Hinterlassenen wohl auch etwas geschehen. Es liegt dies wohl in den Begriffen der Billigkeit und Mensch lichkeit, und ich muß erwähnen, daß wenigstens bei hier vorge kommenen Fällen der Grundsatz beobachtet und aufrecht erhal ten ist, den die Menschlichkeit geboten hat. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Es scheint Niemand das Wort zu ergreifen. Ich würde daher die Frage zu stellen haben, ob die Kammer sich einverstanden erklärt mit dem An träge , welchen die Deputation in die Schrift zu bringen be absichtige?— EinstimmigJa.— Noch finden die Petenten 4) die Erlangung einer größeren Einheit und Gleichheit im Strafverfahren, wenn in jeder Stadt ein Auditeur bei der Communalgarde angestellt würde, um die den Compagnie- commandanten bisher obgelegenen Vernehmungen und das übrige Verfahren zu expediren. Da die Deputation jedoch von einem diesfalls dringenden Bedürfniß sich nicht überzeugen konnte, so glaubte sie, hiervon absehen zu müssen. Referent Eisenstuck: Nur einige Worte habe ich hinzu zufügen. ES ist nicht zu verkennen, auf den ersten Augenblick
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview