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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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katholische Gemeinde zu Dresden als dazu verpflichtet erachten, und da zu erwägen, zu welcher Höhe man die Zuschüsse geben- wolle, als auch die, welche das Kirchenärar geben soll. Die Deputation glaubte hierin neue Erwägungen verwickelt zu wer den, die am Ende mit höherem Aufwand verknüpft schienen. Abg. Braun: Ich wollte nur bemerken, daß es bedenk lich sein möchte, so im Worübergehen zu entscheiden, daß die katholische Kirche zu Dresden Staatsgut sei. Wenn es ein mal nun entschieden werden soll, so bedarf es, glaube ich, nä herer und ausführlicher Unterlagen, als gegenwärtig vorliegen; die Stände aber werden, sobald sie die Position nach dem Vor schläge der Deputation bewilligten, anerkennen, daß die katho lische Kirche zu Dresden Staatsgut sei, und aus diesem ein mal angenommenen Princip, würden sich nothwendig Conse quenzen ergeben, welche jetzt wohl zu vergegenwärtigen sein dürsten. Staatsminister v. Zeschau: Die Rcgierung.ist ganz da mit einverstanden, daß das Princip der Parität bei den verschie denen Confessionsverwandten überall festgehalten werde. Es ist dieses auch in der That der Fall; indessen was die vorliegende Kirche anbetrifft, so ist sie von jeher, da sie aus Staatsmitteln erbaut wurde, auch wirklich als ein Staatsgebäude angesehen worden. Es ist noch eine Ausnahme ähnlicher Art, nämlich die Kirche im Schlosse zu Hubertusburg, die sich mitten in ei nem königl. Gebäude befindet. Sollte man aber die Parochia- nen, welche die Kirchen mit benutzen, zu Beiträgen behufs ihrer Erhaltung verpflichten, so würden diese letzteren nur einen sehr geringen Beitrag gewahren; ja in der That auf ein wahres isntllluin hinauslaufen, das aber die Regierung nicht einmal annehmen könnte. Denn wenn es rücksichtlich der Entstehung dieser Kirchen auf Staatskosten unzweifelhaft ist, daßsieStaats- eigenthum sind, ihre Unterhaltung auch jederzeit aus Staats kassen bestritten wurde, so würde die Regierung den Parochianen nicht einmal ein solches Mitekgenthumsrecht zugestehen können. Es giebt aber auch im Lande mehre protestantische Kapellen, für welche die Staatskasse die Unterhaltungskosten gewährt, und ich kann selbst hier die protestantische Hofkirche anführen. Der Hofgottcsdienst wird in dieser Kirche, die eigentlich eine Parochial- kirchederSophiengemeindeist,gehalten;kommenKosten vor,welche lediglich den Hofgottesdienst betreffen, so werden sie aus Staats kassen gewährt, wiewohl sich viele aus der Gemeinde dazu hal ten, und gleichsam eine abgesonderte Parochie bilden. Es wird ihnen aber kein Beitrag angesonnen, abgesehen davon, daß auch sammtliche Kosten für die Geistlichkeit dort aus Staatskassen bezahlt werden. Ich kann also in dem Verhältnisse, daß die katholische Kirche zu Dresden als Staatsgut angesehen und ihre Unterhaltungskosten aus Staatskassen bezahlt werden, keine Anomalie finden. Abg. Braun: Ich erlaube mir die Anfrage an die hohe Staatsregierung, ob von der hiesigen kathol. Kirche auch Ertrag nisse zur Staatskasse berechnet werden? Staatsminister v. Zeschau: Ich wüßte diese Frage nicht anders zu beantworten, als daß Ertragnisse dort nicht vorkom men; man müßte denn die Stolgebühren darunter verstehen, - die bei Feststellung der Gehalte der Geistlichen mit in Aufrech- i nung gekommen sind, und somit indirect in die Staatskasse ^fließen. ! Staatsministev v. Lin den a u: Die Frage des HerrnAbg. Braun habe ich dahin,zu beantworten, daß die kathol. Stolge bühren zur Staatskasse berechnet werden. Referent Viccprasi'dent Reich e - Eisen stu ck: Bei dem Vortrage des Berichtes über das Departement des Cultus, so i wie auch in der darüber stattgehabten Discussion, ist darüber . ausführliche Erörterung geschehen. Abg. Klinger: ^ch bin in der Hauptsache durch das, 'was von den Abgg. Braun und Wieland geäußert worden, ! dessen überhoben, was ich zu sagen beabsichtigte; allein durch 'die Discussion habe ich mich immer mehr überzeugt, daß ! die Frage: ob die katholische Kirche Staatseigenthum sei oder ! nicht, durchaus zweifelhaft erscheint, und zwar einmal, weil ^von Seiten des Herrn Referenten bemerkt worden ist, daß bei ' vorigem Landtage ein allerhöchstes Decret an die Stände gekom men sei, worin erklärt worden ist, daß man die katholische Kirche zu Dresden als ein Staatsgebaude betrachten müsse, wogegen man, nachdem was von dem Abg. Braun uns so 'eben mitgetheilt worden ist, wiederum Vie entgegengesetzte An sicht annehmen muß, indem wenigstens daraus, daß in dem Decrete vom ersten Landtage gesagt wurde, es werde in der Hauptsache von den Parochianen die Kirche in baulichem Zu stande erhalten und nur das Mangelnde aus Staatskassen ge leistet, zu folgern ist, daß die Kirche der Parochialgemeinde gehört, und der Staat nur in Nothfalleü subsidiarisch eintritt. Und eben deswegen glaube ich, daß es nichtgutgethan sein würde, so schnell und, so zu sagen, beiläufig über diesen Gegenstand hinwegzugehen, den die Deputation eben nicht mit großer Aus führlichkeit behandelt hat, und deswegen wünsche ich, daß ent weder der Zusatz, den der Abg. Braun vorgeschlagen hat: „das betreffende Postulat nur als einen freiwilligen Zuschuß zu be trachten," angenommen, oder dieser Gegenstand ganz ausge setzt werde, bis neue und gründlichere Erörterungen angestellt worden sind, da ich ohne Ueberzeugung von einer Rechtsverbind- lichkert eine neue Last für die Staatskasse schlechterdings ab lehnen muß. Präsident v. Haase: Ich weiß nicht, ob der Abg. Braun einen Antrag stellen will, oder ob derselbe sich damit begnügen will, wenn seine Bemerkung zu dem Protokoll ge nommen wird. Da übrigens hier nicht sowohl die in Aus gabe verschriebenen Summen selbst als verausgabt, sondern nur der Grund ihrer Verausgabung als haltbar bezweifelt wird, so würde die Frage zunächst darauf gestellt werden kön nen, ob man diese Ausgabeposten als pafsirlich erachte, so dann aber darauf: ob man den von der Deputation zur Recht fertigung dieser Ausgabeposten angegebenen Motiven beitrete.
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