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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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8- 17. d) Für Münzwesen. Die beim Münzwesen durch die allgemeine Münzconven- lion vom 30. Juli 1838 festgestellte Gewichtseinheit, die „Mark" ist gleich 4677,As (233,Gramme). §. 18. Juwelengewicht. Das Gewicht der Juwelen kann nach Karaten bestimmt werden; ein Karat soll jedoch 4 As wiegen. 19. e) Für das gewöhnliche Leben und den Kleinverkehr. Im gewöhnlichen Leben und dem Kleinverkehr bewendet es zwar bei der Bestimmung §. 15, nach welcher der Centner 10 Lißpfunde und das Lißpfund 10 Pfunde halten soll; es ist je doch gestattet, dem Pfunde folgende Eintheilung mit dabei be merkter Benennung zu geben: * Pfund. Lothe. Quente. Pfennige. 4 32 128 512 1 4 16 1 4 Die Motiven sagen: Zu §. 16. Die neue Schiffslast ist demnach, was Sach sen betrifft, um 7 Procent circa schwerer, als die dermalige, denn sie hält 4284, Leipziger Pfund Handelsgewicht. Das Schiffspfund in Leipzig ist bisher zu 3 CentnerHan delsgewicht angenommen worden, also—330 Pfund Handels gewicht. Künftig wird dasselbe nur 321,^2 Leipziger Pfund Handelsgewicht schwer, folglich um 8,ggg Pfund leichter sein, als das jetzige. Zu ß. 17 ist zu bemerken, daß die weiteren Bestimmungen über die Lheilung des Gold- und Silbergewichts, die zur Zeit noch auf Erörterungen beruhen, der Ausführungsverordnung Vorbehalten werden. Zu h. 18. Anlangend das Juwelengewicht, so ist in Sachsen und Preußen gegenwärtig 1 Karat — 4,2,? hol ländischen Äsen. Nach der Bestimmung des neuen Systems wird künftig 1 Karat sein — 4 As—4,^2 holländischen Äsen, folglich Differenz—0,^z holländischer Äsen. An dieser Stelle des Systems hätte übrigens auch die Be stimmung eines demselben angepaßten Medicinal- und Apothe kergewichts Platz finden sollen. Da jedoch die einer solchen, in pharmaceutischer und medicinalpolizeilicher Hinsicht wichti gen, Bestimmung vorauszuschicken gewesenen allseitigen Erör terungen noch nicht beendigt sind, so würde hiervon zur Zeit in jedem Falle abzusehen gewesen sein. Ueberhaupt ist aber in dieser Beziehung, nachdem nur erst durch Verordnung vom 26. December1836 das königl. preußische Medicinal- und Apo thekergewicht in die Pharmacie hiesiger Lande eingeführt worden ist, in Rücksicht auf die durch eine abermalige Umgestaltung desselben bedingten Veränderungen im Medicinal- und Apothe kerwesen, die vorläusigeAnsicht gewonnen worden, daß es räih- licher sein werde, von sofortiger Einführung eines, dem neuen Systeme entsprechenden Medicinalgewichts für jetzt abzusehen, und die Erwägung, ob dies thunlich und angemessen sei, einer spätem Zukunft vorzubehalten. Zu §. 19. We^ künftig im Kleinverkehr und gewöhn lichen Gebrauche das Pfund — 10000 As, in 32 Lothe — 128 Quente---512 Pfennige getheilt wird, so verhalten sich diese Gewichtstheile zu den gleichnamigen in Sachsen üblichen, wie folgt: Stücke altes Gewicht in neues Gewicht As Loth 291,828. 3l2,s. Quent 72,887. 78,125. Pfennige 18,23925. 19,53125. oder 100 neue Loth sind gleich 107 alten Lothen, 100 - Ouent - - 107 - Quenten, 100 -Pfennige- - 107 - Pfennigen, und umgekehrt 100 alte Lothe sind gleich 93,neuen Lothen, 100 - Quent - - 93,4 - Quenten, 100 -Pfennige- - 93,- Pfennigen, d. h. vorstehend genannte Gewichtstheile verhalten sich wie die Pfunde. Der Deputationsberichtlautet: Zu §Z. 16, 17 und 18 hat die Deputation nichts, zu bemerken Zu den Motiven. Was die einstweilige noch fernere Beibehaltung des Medicinal - und Apothekergewichtes anlangt, so ist die Deputation mit der Ansicht der Regierung einver standen. Zu §. 19. Die Deputat ion ist der Meinung, daß in den Theilgrößen des Pfundes weiter, als auf Quente, nicht herabzugehen sei. Daß im Verkehr des gemeinen Lebens ir gendwo und irgend etwas nach Pfenniggewichten verwogen worden sei, dürfte zu den unerhörten Dingen gehören: dieDe-' putation weiß davon kein Beispiel, und schlägt daher der Kammer vor: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die ohnehin nur noch in Rechenbüchern vorkommenden Pfenniggewichte gänzlich abzuschaffen. Die Deputation vermißt hiernächst in den für den ge wöhnlichen Verkehr nachgelassenen Gewichten den Stein, eine bisherige Theilgröße des Centners, die ihrer Bequemlichkeit hal ber bei vielen Verkehrsgegenständen allein gebräuchlich ist, und oft zugleich die oberste Gewichtsgröße repräsentirt. Die gänz liche Außergebrauchsetzung des Steins dürfte wohl kaum rath- sam und ausführbar, aber auch keineswegs nothwendig sein, da derselbe auf 20 neue Pfunde bestimmt und somit dem Sy steme angepaßt werden kann. Das Lißpfund wird sich wahr scheinlich nur unter dem Namen: halber Stein zunächst Ein gang verschaffen können, während andererseits nichts dagegen spricht, den Stein als Doppel-Lißpfund fortbestehcn zu lassen. In ähnlicher Weise geht das Doppeln und Halbiren der Ver- kehrmaase und Gewichte durch das ganze badische System hin durch und mindestens hier beim Gewichte dürfte sich die Beibe haltung des Steins als Doppel-Lißpfundes für den gemeinen Verkehr um so mehr empfehlen, als in der Lhat sonst zwischen dem Lißpfunde und dem Centner ein zu großer Abstand bleiben würve. Auch liegt der Stein so wenig außerhalb des metri schen Systems, daß derselbe vielmehr dort die oberste Gewichts größe repräsentirt, und dem französischen ^rigKramme völlig gleich ist. Die Deputation jchlagt daher der Kammer vor, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Beibehaltung des
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