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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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überwiegende Gründe dafür sprechen. Wenn ich gleich in wis senschaftlicher Beziehung die vom Hrn. Secretair vorgeschlagene Theilung sehr ansprechcnd finde, so muß ich doch aus praktischen Gründen Bedenken tragen, sie der Kammer zur unbedingten Annahme zu empfehlen. Jndeß ist es ein Antrag in die Schrift und die hohe Staatsregierung wird, wie schon bemerkt, nicht unterlassen, denselben einer genauen Prüfung zu unter werfen ; auch scheint noch das für den Vorschlag zu sprechen, daß das Loth oder wenigstens das Quentchen die bisherige Größe ziemlich erreichen würde. Königl. Commissar v. Mieters hcim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß im Gegentheil das Loth noch etwas größer wird, als das bisherige, wenn der Herr Referent gütigst verzei hen will. Nach dem Vorschläge der Ausführungsverordnung wird das Loth um Theil größer; wenn nun aber das Pfund statt in 32, in 30 Lothe getheilt wird, so würde das Loth noch um Theil größer, wie das jetzige ist. Präsident v. Haase: Hat Jemand weiter noch etwas bei dieser tz. zu bemerken? — Es erhebt sich Niemand. — Präsident I). Haase: Wenn das nicht der Fall ist, so würde ich zunächst auf den Vorschlag der Deputation überge hen, welcher im Berichte ersichtlich ist, und dahin lautet: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die ohnehin nur noch in Re chenbüchern vorkommenden Pfenniggewichte gänzlich abzuschaf fen." Ist die Kammer derselben Ansicht? — Einstim mig Ja. — Präsident v. Haase: Ferner hat die Deputation im Berichte vorgeschlagen: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Beibehaltung des Steins, als doppelten Lißpfundes (—20 neuen Pfunden), auch fernerhin nachzulassen, und demzufolge das Nöthige der §. 19 zu inseriren." Tritt die Kammer auch hierin dem Vorschläge der Deputation bei? — Einhel lig Ja.— Präsident v. Haase: Es ist nun noch der Antrag des Herrn Secretair 0. Schröder zur Abstimmung zu bringen; er geht dahin: „die hohe Staatsrcgierung zu ersuchen, für den Fall, daß in Sachsen die Thalereintheilung in 30 Groschen ü 10 Pfennige erfolgen sollte, auch die Einrheilung des Pfundge wichts in 30 Loth ü 5 Quentchen für das gewöhnliche Leben und im Kleinverkehr anstatt der in tz. 19 ersichtlichen nachzulas sen. „Ich frage: ob die Kammer diesen Antrag annehmen, und in dieser Maße die hohe Staatsregierung ersuchen wolle? — Wird mit 24 gegen 27 Stimmen verneint. — Referent O. v. Mayer: Es kommt nun der zweite Theil der Ausführungsverordnung, überschrieben: „Allge meine und auf die Ausführung bezügliche Be stimmungen." Hier würde es nothwendig sein, ebenfalls nicht nur die §§., sondern auch die Motiven, und das, was die Deputation bemerkt hat, zu verlesen, weil dieser Theil der Aus- II. 97. führungsverordnung in der früheren Sitzung noch nicht zunr Vortrag gelangt ist. §. 20 lautet: Ob und inwieweit, außer den vorstehend aufgeführ ten allgemeinen Maasen und Gewichten, noch andere beson dere, für gewisse Fabrikate und Producte zeither üblich gewe sene, Maase und Gewichte, z. B. Waage für Eisen, Strähn und Zahl für Garn rc. auch fernerhin noch im öffentlichen Ver kehr nachgelassen werden, bleibt weiterer Anordnung Vorbehal ten, wobei zugleich deren Verhältniß zu den allgemeinen gesetz lichen Maasen und Gewichten bestimmt werden wird. Motiven hierzu sind nicht gegeben. Die Deputation bemerkt dabei Folgendes: Wenn unter den hier zur besondern Anordnung vorbehal tenen Maasen und Gewichten auch die eigenthümlichen Maase und Theilgrößen beim Garne genannt sind, so hält die De putation die Production des Garnes, und die für dessen Theilgrößen angenommenen Bezeichnungen dergestalt in das unterste Volksleben eingedrungen, daß es nicht thunlich und rathsam erscheinen möchte, außer der Regulirung des Verhält nisses zum allgemeinen System, irgend eine Aenderung hierin eintreten zu lassen. Dagegen ist sie der Ansicht, daß die Größe der Garnweife nicht nur regulirt, sondern auch für das ganze Land gleichmäßig bestimmt werden möchte. Sie stellt daher unter Zustimmung der königl. Herren Commissarien den Antrag an die Kammer, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möchte, die für das Garnmaas, unbeschadet der Regulirung desselben^ ein mal üblichen Bezeichnungen und Eintheilungen noch ferner hinfortbestehen zu lassen, dagegen wegen der Garnweife für das ganze Land gleichmäßige Maasbestimmungen einzu führen. Referent 0. v. Mayer: Ich muß mir erlauben, noch nachträglich hierbei etwas zu bemerken. Die Absicht der De putation, indem sie den eben verlesenen Antrag hinzufügte, ging erstens dahin, daß man in dem, was einmal besteht, ohne Noth nichts ändere. Da nun also für leinene und baumwol lene Garne und vielleicht auch für andere Gegenstände einmal bestimmte Maase bestehen, welche eine von den sonst üblichen Maasen und Gewichten ganz abweichende, besondere Mehrhens- theilung haben, wie z. B. Stück, Strähn, Zaspel, Gebind rc., so würde es bedenklich erscheinen, wenn diese Benennungen auf einmal aufgehoben, und dagegen etwas ganz Neues eingeführt werden sollte. Es würde dann in der Thal fast jede Auszüg lersfrau besonders belehrt werden müssen, wie das nun künftig zu halten sei. Auf der andern Seite aber hat man geglaubt, daß dies auch gar nicht die Meinung der hohen Staatsregie rung sei. Sie hat allerdings es der näheren Erwägung Vor behalten, inwiefern dafür besondere Benennungen einzuführen und neue Anordnungen zu treffen seien; allein schon der Um stand , daß sie das Eisen und das Garn genannt hat, giebt zu erkennen, daß sie auf diese Gegenstände ihre Aufmerksamkeit besonders gerichtet hat, und dieselben für solche hält, welche noch einer besonderen Erörterung bedürftig seien. Nun be steht aber zweitens allerdings hinsichtlich der Eintheilüng des 2*
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