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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nur successiv, so doch im ganzen Lande auf einmal zur Ein führung gelangen und die alten verdrängen, so ist die Fest setzung eines bestimmten Termins nothwendig, und für die Neuanschaffung bis zu diesem Tage die Bestimmung einer ge wissen Prämie rathsam, die man in Baden in dem Erlaß der Aichgebühren gefunden hat. Ueberdem ist es auch billig, diese Neuanschaffung, welche im Interesse des Ganzen geschieht, den Einzelnen nicht zu drückend zu machen. Wenn endlich es im dringenden Wunsche der Stande liegt, nicht mit jeder neuen Einrichtung im Staate zugleich ein Heer neuer den Staatskassen zur Last fallender Beamten entstehen zu sehen, so zweifelt dieDeputation nicht, daß auch die hohe Staatsregierung in Absicht habe, für das Maas-und Ge wichtswesen so wenig neue dauernde Staatsdienerstellen zu gründen, als nur immer möglich., Unter demConsulate wur den in Frankreich Jedem der zahlreichen Aufsichtsbeamten (ln- 8pect6ur8 llos poiäs et mesureH 5,000 Franken Gehalt aus gesetzt, wahrend in Baden, wo man die Communen mir ins Spiel gezogen hat, der gesammte jährliche Aufwand für das Maas - und Gewichtswesen mir Einschluß aller Gehalte, Diäten und Reisegebühren, mit Einschluß der Unterhaltungskosten der UrmaaSapparate und der vier Lagerapparate bei den Ober- aichämtern überhaupt nur fünfhundert Gulden beträgt. Dies sind die wenigen Bemerkungen, welche dieDepu - tation bei dieser Angelegenheit überhaupt, und in Hinblich auf die in den allgemeinen Motiven enthaltenen Andeutungen über den Geldaufwand insbesondere, noch zu machen angemessen gefunden hat, und sie knüpft daran folgende Anträge: die Kammer wolle im Verein mit der ersten die hohe Staats regierung ersuchen: 1) die tüchtige, solide und billige Anfertigung der neuen Maase und Gewichte, ohne dieLieferung derselben selbst zu übernehmen, dadurch zu sichern und dem ganzen Lande zu gänglich zu machen, daß eine hinreichende Anzahl Nor malmaase und Gewichte an möglichst viele, in den verschie denen Kreisdirectionsbezirken wohnende, wegen ihrer So lidität bewährte Fabrikanten und Gewerbsleute, welche die zu Verfertigung der Maase und Gewichte nöthigen Anstalten besitzen und sich dazu bereitwillig erklären, ver- thcilt, und ihnen dabei außer der genauen Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften zugleich die öffentliche Bekannt machung ihrer Verkaufspreise zur Bedingung gemacht werde; 2) um die Anschaffung der neuen Maase und Gewichte dem Publikum zu erleichtern und dem neuen Systeme dadurch um so leichteren Eingang zu verschaffen, diezum ersten Male erforderlichen Aichungskoften unter Bestimmung eines ge wissen Termins auf die Staatskasse zu übernehmen, und 3) zu Vermeidung einer zu großen Zahl neuer, die Staatskasse drückender Besoldungen und Pensionen eine Einrichtung zu treffen, daß ohne Anstellung eigens aus der Staatskasse zu besoldender Districtsaufsichtsbeamten oder Visitatoren dieErhaltung der Richtigkeit in Maas und Gewicht unter Oberaufsicht der §. 23 der Verordnung genannten Ai- chungsbehörden, so viel als möglich den Communen an vertraut, und den damit beauftragten Communbeamten dafür und für die Erhaltung der Aichapparate ein Antheil an den Aichungsgebühren verwilligt werde. Die Deputation enthält sich, diese Vorschläge näher zu motiviren. Sie erkennt an, daß die darin gutachtlich empfoh lenen Maßregeln zunächst der Verwaltung angehören. Allein dieselben scheinen auf die Nützlichkeit und den leichteren Eingang der neuen Einrichtung von bedeutendem Einfluß zu sein, ge währen dem Publikum zu möglichst wohlfeiler und leichter An schaffung der neuen Maase und Gewichte den Vortheil derCon- currenz, sichern gegen dauernde Ueberlastung der Staatskassen und sind, mindestens was die Vorschläge unter 2 und 3 betrifft, mit der postulirten Geldbewilligung so eng verknüpft, daß sie theilweise sogar als Bedingungen der Letzteren hätte aufgestellt werden können, wenn nicht die Deputation der Ueberzeu- gung wäre, daß die hohe Staatsregierung, von denselben Prin- cipien ausgehend, auf dieselben oder ähnliche Maßregeln eben falls kommen, und den Vorschlägen der Deputation eine sorgfältige Erwägung und soweit möglich Berücksichtigung zu gewähren, ohnedies geneigt sein werde. Die Deputation hat nur noch zu erwähnen, daß die hier vorgeschlagenen Maßregeln sich neuerdings und seit dem Jahre 1830 in Baden vollständig und zur Zufriedenheit des Publikums bewährt haben. *) Referent 0. v. Mayer: Es wird allerdings jeder dieser Anträge besonders zur Abstimmung zü bringen sein. Ich habe aber noch einige Bemerkungen hinzuzufügen. Es kann bei dem ersten Anträge die Frage entstehen, ob es nicht bei einigen Branchen des neuen Maas- und Gewichtssystems dennoch nothwendig und wünschenswerth sein mochte, daß der Staat die erste Lieferung z. B. der Gewichte übernähme. Besonders scheint mir das mit den Metallgewichten möglich zu sein, und vielleicht möchte dies der Maßregel, welche die Deputation im Allgemeinen vorschlägt, noch vorzuziehen sein. Die alten Ge wichte werden zum größten Lheil als neue gebraucht oder, wenn sie ganz unbrauchbar sind, eingeschmolzen und neue daraus verfertigt werden können. Ob, was die Metaügewichte be trifft, ein besonderer Antrag gestellt werden soll, das habe ich der Kammer zur Erwägung anheim zu stellen. Es ist das ein Bedenken, welches mir erst später beigekommen ist. Dagegen aber die übrigen Gewichte, ferner die Scheffelmaase, Metzen rc., Kannen und dergleichen, das würde den Staat ungemein belästigen, wenn er die Lieferung selbst übernehmen sollte. Ich glaube auch, es würde außer den Kosten eine ungemeine Ver zögerung der Sache daraus hervorgehen. Also möchte ich in Bezug auf die Hohl- und Längenmaase den Antrag der Depu tation der Kammer empfehlen; bei den Gewichten aber wünsche ich die besondere Ansicht der Kammer zu hören. Was den zweiten Antrag betrifft, so scheint er nothwendig zu sein, wenn die Sache von Statten gehen soll. Man hat allerdings in Frankreich das System seit langer Zeit eingeführt, man hat aber mit energischen Maßregeln so lange gezögert, daß nur immer wieder neue Zwistigkeiten daraus entstehen. Es ist nothwen dig, daß ein bestimmter Termin festgesetzt wird, wo das alte Maas aushören und das neue in's Leben treten muß, und da mit ein besonderer Reiz für diejenigen darin liege, den Termin nicht zu versäumen, so hat man geglaubt, es sei wünschens- *) s. einen Aufsatz: Ueber das im Großherzogthume Baden bestehende Maas - und Gewichtsystem und die Einführung desselben in den Gebrauch, vom Staatsrath Nebenius in Karlsruhe, in R a u'sArchiv der politischen Oekonomie v. 1840. IV. S. 226 flg.
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