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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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<rls hie und da von Kurzsichtigen und Indifferentsten gewöhn lich angenommen zu werden Pflege, und hält es darum für hei lige Pflicht, nach allen Kräften und nach Herzensdrang dazu beizutragen, daß dieser sehr ernste Gegenstand der Betrachtung von Seiten der gerade jetzt versammelten Volksvertreter in sei ner ganzen Tiefe allseitig ergründet, und von denselben in Er wägung gezogen werde, auf welche Weise der weitern Verbrei tung des durch eine bei uns in ausländische Entartung begon nener Kunst genährten Giftes vorgebeugt werden könne. Unter der Betheuerung, daß ihn nur der Eifer für ge wissenhafteste Bewahrung der Ehre des sächsischen Volks — für Mit- und Nachwelt beseele, richtet Petent seinen Antrag am Schlüsse seiner umfangreichen Petition, in welcher er zu gleich seine Ansichten über die Kunst im Allgemeinen entwickelt, dahin: die Ständeversammlung wolle dem staatsgefährlichen Gifte einer ausländischen dramatischen Afterkunst vorbeugend, fchriftgebvtene Grenzen 'setzen, und deshalb auch darauf die stets schirmende und rathsame Aufmerksamkeit einer verehrten Staatsregierung durch geeignete Vorschläge noch im Laufe . dieses Landtags verfassungsmäßig hinlenken. Es ist allgemein bekannt, daß in neuerer Zeit in Frank reich, und namentlich in Paris von den gefeiertesten Dichtern Stücke für die Bühne in Menge geliefert und von dem Publi kum mit allgemeinem Beifall ausgenommen worden sind, die, sowie sie angefüllt sind mit schlüpfrigen Bildern, Unnatürlich keiten und Verbrechen der gemeinsten Art, gewiß weder der Kunst zur Ehre, noch den Urhebern zum wahren Ruhme gereichen, und Schlüsse der nachtheiligsten Art in Bezug auf den dort herr schenden Geschmack und die sittlichen Zustände rechtfertigen. Zu bedauern wäre es allerdings, wenn die dramatische Kunst auch in Deutschland eine so schiefe Richtung genommen hätte, und es für ein Gewinn angesehen würde, wenn unsere Bühnen mit dergleichen ausländischen Erzeugnissen, sei es in Uebertra- gung oder Nachahmung, bereichert würden. Denn wer mag bestreiten, daß Romane und in höherm Grade noch dramatische Werke des bezeichneten Inhalts, zumal wenn sie mit glänzen dem Geiste, poetischem Gefühle und hinreißendem Feuer ge schrieben sind, ganz dazu geeignet sind, den Geschmack zu ver derben, das Gefühl für das Edle und Erhabene zu ersticken, Tugend und Moralität im Volke zu untergraben. Die De putation kann dagegen die Befürchtung des Herrn v. Held reich nicht theilen, daß Stücke, wie sie von ihm geschildert wor den sind, sich Eingang auf den deutschen Bühnen verschaffen werden, der dramatischen Kunst in Deutschland überhaupt ein Verfall in der Art drohe. Dafür bürgt der gesunde Sinn des Deutschen, der, wenn er auch das Fremde und Ausländische sonst bisweilen über die Gebühr erheben mag, doch weniger in Kunst und Wissenschaft die Nachbarn über dem Rhein als nach ahmungswürdige Muster ansehen kann, und einem bessern Ge schmack huldigend, sich von Erzeugnissen der dramatischen Kunst abwendet, welche das sittliche und religiöse Gefühl belei digen. Dafür bürgt besonders auch noch unsere erleuchtete Staatsregierung, welche die ihr obliegende Pflicht, Alles zu entfernen, was die Moralität des Volkes untergraben und die Sitten verderben könnte, gewiß nie aus den Augen verlieren, die Schaubühnen stets beaufsichtigen und beflissen sein wird, die Gefahr, welche durch Aufführung anstößiger dramatischer Werke drohen könnte, abzuwenden. Sie ist hierzu verpflichtet, und hat die Kraft und die Mittel dazu in Händen, ohne daß es nöthig wird, besondere Maßregeln in Vorschlag zu bringen. Die erste Kammer, bei welcher die Heldreichsche Petition zuerst zur Berathung gekommen ist, hat auf den Vorschlag ih rer Deputation den Beschluß gefaßt, daß auf das Gesuch des Petenten nicht einzugehen sei, und.die Deputationräthder zweiten Kammer an, diesem Beschlüsse aus den von ihr entwickelten Gründen bei zutreten. Präsident!). Haase: Will die Kammer sofort darüber be rschen? — Einstimmig Ja. — Abg. v. Thielau: Ich will nur erwähnen, daß diese Pe tition ein neuer Beweis ist, wie mit dem Petitionsrecht Miß brauch getrieben wird. Die Petition war eigentlich zur An nahme gar nicht geeignet. Das Theater ist königlich, und eine Einwirkung auf die Direktion steht nur allerhöchsten Orts zu. Es würde eine Einmischung in dieses Verhältniß sein, wenn die Deputation auf die Petition irgend eingehen wollte. Präsident 0. Haase: Das Gutachten geht dahin, auf die Petition nicht einzugehen. Der Berichtserstattung konnte sich die Deputation allerdings nicht entziehen. Ich werde den Re ferenten ersuchen, den Deputationsantrag nochmals vorzulesen. (Dies geschieht.). Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Wir gehen nun über auf das Gesuch der Schänk- und Speisewirthe zu Leipzig, die Gewerbesteuer betreffend. > Referent Wieland verliest den Bericht, wie folgt: Die Gast-, Schank- und Speisewirthe zu Leipzig, Jo hann Anton Karl Schröter und Gen., haben beim hohen Fi nanzministerium die Bitte angebracht: daß auf Grund der Steuerkataster ein Durchschnittssatz der Gewerbsteuer für die Gast-, Schank- und Speisewirlhschaf- ten in Leipzig ermittelt und die Jndividualvertheilung unter Festsetzung eines höchsten und niedrigsten Betrags mit Zuziehung einer Deputation aus ihrem Mittel bewirkt werde. Das Gesuch war jedoch zurückgewiesen worden, daher sie in einer an die Ständeversammlung gerichteten Schrift für obi ges Absehen die Verwendung der Stände in Anspruch neh men. Aus den Motiven ihres Gesuchs, welches formell statthaft ist, hebt man Folgendes hervor: Sie führen an: in Leipzig seien an 300 Gast-, Schänk- und Speisewirthe, die Zahl sei demnach groß genug, um die Aufbringung der Gewebe- und Personalsteuern in derselben rationellen Weise zu erlauben, die hinsichtlich der Kaufleute zu Leipzig stattsinde. Sie wollten weder eiüe Herabsetzung der Abgaben, noch die Bildung einer Gilde in Anspruch nehmen. Sie wollten nur diejenige Berechtigung gewährt haben, die nach dem Gesetze vom 22. November 1834 §. 4 und § 48 den Kaufleuten in Dresden und Leipzig zustehe. Darnach möge ihnen, den Petenten, gestattet werden, die Jndividualverlhei- lung der Gewerbesteuer durch Abgeordnete aus ihrem Mittel zu bewirken. Hiernächst wünschen sie, daß bei der Abschätzung nicht der einzelne Cvntribuent, sondern deren Gesammtheit ins Auge ge-
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