Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
jetzt nur eine in neuerer Zeit von der gesetzgebenden Gewalt selbst anerkannten Befugm'ß einer einzelnen Stadt in Frage ist, sv kommt man immer wieder bei dieser Sache auf die Frage zu rück, ob selbst die Gesetzgebung berechtigt sei, ein einzelnes Befugniß eines Privaten oder einer Corporation aufzuheben? Es wurde namentlich bei der Debatte über die Heldreich'sche Petition erinnert, daß selbst der Gesetzgebung nicht zustehe, auf den einzelnen Mann einzugehen, um ihm sein Recht zu neh men, was er vermöge besonderen Rechtstitels besitzt. Aus diesen Gründen muß ich wiederholt gegen das Amendement mich erklären, weil es, bei Licht besehen, auf nichts anderes als wie der auf die Aufhebung des speciellen Befugniffes der Stadt Dresden zurückführen soll. Abg. Braun: Wenn es mir beikommen sollte, die Ten denz einer ^gesetzlichen Bestimmung zu untersuchen, wie der Herr königl. Commissar es hinsichtlich der Tendenz meines An trags gethan hat, so könnte ich vielleicht auch die Vermuthung aufftellen, es habe die vorliegende Bestimmung die Absicht ge hübt, das zu erhalten, was einmül in Dresden und höchstens in einer andern Stadt des Landes besteht, nämlich den Abschoß. Ist das in Frage stehende kein Abschoß, nun so unterliegt es nicht meinem Amendement, denn dieses hat ausdrücklich nur den Abschoß im Auge. Ist die Abgabe aber als Abschoß zu betrachten, so kann sie von Niemand vertheidigt werden, denn sie ist gegen die landesgesetzlichen ausdrücklichen Bestimmungen, "sie ist gegen' das Bundestagsgesetz, und eine Vertheidigung gegen derartige Bestimmungen vorzunehmen, dürste wohl un nütz sein. Man sagt, die Gesetze könnten nicht in diese Abgabe eingreifen, allein ich glaube, daß es Niemand zukommt, für eine Abgabe zu sprechen, die gegen ein positives Gesetz streitet. -Es mag nun sein, wie es wolle, jede Verordnung, die einen Abschoß statuirt, ist 6i'imen contra lcges und als. solche ist sie unzulässig. Staatsminister v. Nostitz und Iänckendorf: Gegen die Bemerkung des Abgeordneten, der zuletzt sprach, habe ich zu erwähnen, daß, wenn ich nicht irre, bei dem Falle, der früher wegen der Stadt Dresden zur Berathung kam, die De- ^.Ütation selbst anerkannt hat, daß durch die allerhöchste Bestä tigung diese Leistung als gerechtfertigt zu betrachten sei. Daher WükdeMn sich Seiten der Regierung mit dem Amendement des Abg.Maun nur dann einverstehen können, wenn dabei fol gender Zusatz stattfände: „insofern sie nicht die Natur des Ab- schoffes haben — Rechtstitel beruhen." Abg. Braun: Ich könnte mich mit dem letzten Zusatz durchaus nicht einverstanden erklären. Die Deputation hat zwar anerkannt, daß die Rescripte, welche in dem Bericht über die Heldreich'sche Petition angezogen worden sind, auf dem Administrationswege allerdings Berücksichtigung-verdienen, sie har aber ausdrücklich beigesügt, daß esähr gar nicht bei komme, zu bestimmen, inwieweit sie denrechtlichenBeweisauf gebe. Deshalb hat sie ihren Antrag gestellt aufAufhebung: nicht auf dem Administrationswege, sondern daß die hohe Staats regierung es auf geeignete Weise vermitteln möge. Wenn man den Zusatz, welchen der Herr Staatsmistister vorgeschlagen hat, als zulässig betrachten wollte, so wäre die Abgabe, deren Auf hebung in Frage steht, ausdrücklich anerkannt und nun erst rechtlich sanctionirt. Abg. v. v. Mayer: Ich weiß nicht, ob sich die Discus- sion nur über das Braun'sche Amendement oder über den gan zen Inhalt des Punktes erstreckt? Präsident v. Haase: Die Discussion erstreckt sich über den ganzen Inhalt des vorliegenden Abschnitts. Abg. 0. v. Mayer: Ich wollte nur die Meinung der Majorität in der Deputation, in Betreff des zweiten Punktes, vertheidigen. Es war besonders ein praktischer Grund, welcher die Deputation in ihrer Majorität bewogen hat, sich dem Gesetz entwürfe anzuschließen. Es ist nämlich in vielen Gemeinden, wenigstens in der neuern Zeit, mitunter auch wohl schon seit älterer Zeit, ein fester Modus über die Abzüge vorhanden, welche zum Besten der Armenkasse bei Käufen und andern Contracten zu machen sind. Die Höhe der Summe ist seit Menschengeden ken zur Gewohnheit geworden, ,und wenn auch durch das in neuerer Zeit erhöhte Schulbedürfniß eine Veränderung darin zum Besten der Schulkasse vorgekommen ist, so ist doch der ganze Beitrag wie vorher geblieben. Es ist diese Sache also in den meisten Gemeinden zum Gewohnheitsrecht geworden, und daher dürfte es bedenklich sein, jetzt auf ein Mal entweder alles wieder in den freien Willen zu stellen, oder eine feste Norm für das ganze Land einführen zu wollen. Dies ist gewiß um so weniger rathsam, als doch alles auf dem Communalprincip beruht, und jeder Commun zu überlassen sein dürfte, wie sie das Geld für ihre Armen aufbringen will. Hierzu kommt, daß über diese Beiträge zur Armen- und Schulkasse in neuerer Zeit sogar Regulative entworfen und bestätigt worden sind, und es kann unmöglich ' gut sein, mit jedem neuen Landtage alles Gewohnte wieder über den Haufen zu werfen. > Es ist daher gewiß gut, wenn in dem. Gesetzentwurf gesagt wird, daß die Höhe der gedachten Abzüge sich nach dem bestehenden Herkommen richten solle, oder nach der Bestimmung der Gemeinden zu ordnen sei. Ich würde glauben, daß es sehr wünschenswerth sein dürfte, wenn dieser Bestimmung ihre Geltung gelassen würde; außerdem würde - nichts als Unfrieden in den Gemeinden herbeigeführt und die Einigkeit mehr oder weniger im ganzen Lande gestört werden. Wenn andererseits von den Grundsätzen die Rede ist, nach wel chen die Beiträge von Denen erhoben werden sollen, welche solche bis jetzt gar nicht gegeben haben, so will ich meinerseits nicht leugnen, daß es zweckmäßig sei, auszusprechen: sämmtliche Grundstücksbesitzer haben sich eines Beitrags verkommenden Falls nicht zu entbrechen. Es ist eine gewiß einverstandene Sache, daß die sämmtlichen Grundstücksbesitzer, auch die Ritter gutsbesitzer sich nicht zurückgehalten haben, wo es nöthig war, Armenbeiträge bei Verlehnungen zu geben. Ich kann ver sichern, daß mir manche Lehnsverreichung, manche söge-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview