Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
graphe.vor, sondern wünschte nur die von mir bezeichneten Worte an die Spitze der 17. §. gestellt zu sehen. Wenn auch der Vorschlag.des Hrn. v. Platzmann mit meiner Ansicht im Wesentlichen übereinstimmt, so glaube ich doch, daß meine Ab sicht dadurch noch mehr hervorgehoben würde, wenn die gedach ten Worte aus Z. 14 herausgehoben und an die Spitze der 17. §. gesetzt würden. Im Wesentlichen wird der Sache nicht ge schadet; ist es nothwendig, so werden freiwillige Beitrage ein gesammelt. Abg. v. Platzmann: Ich gestehe, daß ich den Satz gern gerettet hätte. Abg. v. Thielau: Ich bin zwar der Ueberzeugung, daß das Amendement des Abg. v. Friesen nicht werde angenommen werden; indeß muß ich mich trotzdem im Voraus dafür erklä ren. Ich bin nämlich der Ansicht, daß die Einsammlung frei williger Beiträge, wo kein Bedürfniß da ist, von großem Nach theile sei; eine nothwendige Folge davon würde sein, daß — die menschliche Natur kann man einmal nicht ändern—da, wo ein be stimmter Fonds vorhanden ist, man Unterstützungen geben werde, auch wo sie mchtnöthig sind, und hieraus wird wiederum folgen, daß die Armen sich vermehren werden. Zwischen Armen und Armen ist sehr zu unterscheiden. In jeder Gemeinde werden sich eine Menge Leute finden, die eine Unterstützung recht gut brauchen können, und finden sich solche, so wird auch die Unter stützung gewährt werden. Ich würde es daher wegen der Ver mehrung der Armen für sehr gefährlich halten, dergleichen frei willige-Beiträge einzusammeln, wenn es das Bedürfniß nicht erfordert. In einzelnen Orten, wo die Armenversorgung sehr geregelt, und die Einsammlung freiwilliger Beiträge einmal an geordnet ist, da können letztere sehr zweckmäßig sein; allein im Ganzen halte ich sie für gefährlich. Ich will annehmen, daß in einer Commun vielleicht nur wenig oder gar keine Armen vorhanden und die frühem Zuflüsse zur Armenkasse ausreichend gewesen sind, und wo sich vielleicht außerdem noch ein Kapital angesammelt hat; da noch zur Einsammlung freiwilliger Bei träge zu verschreiten, würde ich für höchst unzweckmäßig erachten. Ist der Beitrag einmal gegeben, so wird er fortdauern und mit ihm zugleich auch die Unterstützung, ohne daß vielleicht ein drin- 'geMs Bedürfniß vorhanden ist. Abg.. Sch äffe r: Mir scheint, als wenn der Abg.v. Frie sen diesen Satz aus einem ganz andern Gesichtspunkte aufgefaßt habe, als derjenige ist, von welchem der Gesetzentwurfausgegan gen. Es ist meiner Ansicht Nach keineswegs die Absicht des Gesetzes, daß an denjenigen Orten, wo ein Bedürfniß nicht vor liegt, nunmehro sofort mit derartigen Subseriptionen verfahren werde, selbst dann nicht, wenn ein solches zwar vorhanden, das selbe sich aber durch die unter ö.. bezeichneten Zuflüsse deckt. In allen denjenigen Communen, in welchen keine Armen existiren, und auch seit einer Reihe von Jahren nicht existirt haben, ist es nicht die Absicht des Gesetzes, daß von den Inwohnern des Hei- mathsbezirks dergleichen freiwillige Beiträge geleistet werden sollen. Nach einer spätem hat es sogar die Heimathsbehörde in der Hand, solche Beiträge, wenn sie früher schon gegeben wor- den sind, wieder einzustellen, .wenn das Bedürfniß nicht mehr vorhanden ist. Wo also zeither keine eingesammelt worden sind, und ein Bedürfniß nicht da ist, da soll auch nach dem Ge setzentwürfe nicht mit der Einsammlung freiwilliger Beiträge verfahren werden. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Zu meiner eignen Aufklärung über diesen Punkt muß ich mir doch eine Bemerkung erlauben. Wenn der geehrte Abg., der so eben sprach, geäußert hat, es sei nicht die Meinung des Gesetzentwurfs, freiwillige Beiträge in jedem Falle eintreten zu lassen, so habe ich meinerseits die Worte unter 8. 3: „zu veranstaltende Unterzeichnung" für präceptiv angesehen, und also die Meinung gehegt, daß die Absicht des Gesetzes allerdings dahin gehen solle, dergleichen frei willige Beitrage unter allen Verhältnissen zu veranlassen. Referent Todt: Darauf muß ich erwiedern, daß die §.19 darüber vollkommen Gewähr leistet. Daselbst heißt es: „die ordentlichen Einnahmen der Armenkasse, jedoch mit Aus nahme der Sammlung freiwilliger Beiträge, welche nach Er messen der Armenbehörde eingestellt werden kann, sind fortwäh rend zu erheben rc." Ich sollte glauben, daß diese Bestim mung ausreichend wäre, um die geäußerten Bedenken zu besei tigen. Die Deputation ist allerdings auch der Ansicht gewe sen, daß die Einsammlung freiwilliger Beiträge nicht stattzu finden habe, wenn ein Bedürfniß dazu nicht vorhanden ist, und hat in §. 19 die Bestimmung zu finden geglaubt, daß für diesen Fall eine solche Verbindlichkeit nicht vorliege. So ist es auch zeither gehalten worden, und ich glaube nicht, daß der Gesetzent wurf hierin hat weiter gehen wollen. Abg. v. Friesen: Ein geehrter Abgeordneter hat meinem Anträge entgegen gehalten, er wäre unnöthig, weil das Gesetz nicht die Absicht habe, die freiwilligen Beiträge zu feststehenden Beiträgen zu mgchen. Ich frage ihn aber, woher weiß er es, daß das Gesetz nicht diese Absicht habe ? Es steht im Gesetze ausdrücklich: „der Ertrag der zu veranstaltenden Unterzeichnung freiwilliger Beiträge;" es steht ferner darin: „fortlaufender freiwilligerBeiträg e." Ich habe die §. 19 keineswegs über sehen, sie vielmehr in meinem Anträge mit angezogen. Es heißt darin: „die ordentlichen Einnahmen der Armenkasse, jedoch mit Ausnahme der Sammlung freiwilliger Beiträge, sind fortwäh rend zu erhebenallein es heißt auch: „welch e nach Ermessen der Armenbehörde eingestellt werden kann." Diese Einsammlung kann also nach dem Ermessen der Armenbehörde zwar eingestellt werden; allein ich glaube, es wird dies nie geschehen, wenn sie einmal eingeführt sind. Lxvoptio Lrmst reZuIsm; und wenn man einmal angefangen hat, diese Beiträge zu erheben, so wird die Behörde nicht leicht wieder davon abgehen. Wenn ich mich hierbei auf die Analogie anderer Gesetze beziehen darf, so ist es namentlich das Schulgesetz, was ich hier anführe. Auch dort ist bestimmt, daß Anlagen nur dann erst gemacht werden sollen, wenn das Schulgeld nicht ausreicht, letzteres ist als Hauptquelle der Einnahme betrachtet worden, die Einsammlung und Anlage
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview