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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Die Deputation sagt: , §. 4 hat zu Vermeidung vprffDüflkelheiten Und Mißver ständnissen auf Antrag der königl. Herren Commissarien die erste Kammer beschlossen, den Satz in der zweiten und dritten Zeile: „da in Ansehung einzeln er priori tä tisch er G läubig er, über deren Location schon rechts- träftig entschieden war", zu vertauschen mit folgendem: „da über die Location einzelner prioritä- tischer Gläubiger schon rechtskräftig entschieden war". > Auch hierzu wird der'Beitritt empfohlen. Präsident v. Haase: Es ist die-Ae-nderung der ß. 4 auf Veranlassung der königl. Herren CöMckissatien zu Vermeidung von Dunkelheiteir und Mißverständnissen in der ersten Kammer erfolgt. Sie enthält nichts Neues, "sondern giebt nur den Vordersatz noch deutlicher. -Ich frage die Kammer: ob sie mit dieser Aenderung einverstanden ist? — Einstimmig Za.— Zu §. 5 (s. Nr. 88 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 1776) sagt die Deputation: Zu ß. 5 ist dem am Ende des zweiten Satzes in Paren these ersichtlichen Ausdruck „Vindicanten" annoch das Wort „sogenannte" vorgesetzt worden. Da unter dem Ausdruck „Vindicanten" nicht blos dieje nigen-verstanden werden Men, welche Sachen aus der Lvn- cursmasse vermöge eines ihnen daran zustehenden Eigentums rechtes zurückfordern, sondern überhaupt alle, welche die Aus- antwortung einer Species aus der Concursmafse, wenn auch mittelst einer persönlichen Klage, verlangen, und die letzteren nicht Vindicanten im eigentlich juridischen Sinne genannt werden könnten, wenn auch der gewöhnliche Sprachgebrauch sie mit dieser Benennung belege, so hat Man sich ein Bedenken gemacht, das Wort „Vindicanten" ohne nähere Bezeichnung im Gesetze stehen zu lassen, und das erwähnte Beiwort erwählt, um anzudeuten, daß der Ausdruck „Vindicanten" zwar der ge wöhnliche Sprachgebrauch, aber nicht der eigentlich juri dische sei. Der letztere Grund, daß dieser Sprachgebrauch der ge wöhnliche sei, und da im gewöhnlichen praktischen Leben unter dem Ausdrucke „Vindicanten" beide Arten der vorbemerkten Berechtigten verstanden werden, sonach durch eine nähere Be zeichnung des Wortes „Vindicanten" eher Anlaß zu Dunkel heiten und Zweifeln gegeben werden kann, als dieselbe geeignet ist, Deutlichkeit herbeizuführen, bestimmte anfangs die Depu tation, dem Beschlusseder ersten Kammer durchaus nicht bei zutreten, und die Fassung in der Art beizubehalten, wie solche der Gesetzentwurf enthält. Es mußte sich dieselbe dazu um so mehr hingezogen fühlen, da das Beiwort „sogenannte" aufdie Berechtigten der ersteren Art, auf diejenigen, welche Sachen aus der Eoncursmasie vermöge eines ihnen daran zustehenden Eigenthumsrechteszurückfordern, umso weniger paßt, da die selben Vindicanten im eigentlich juridischen Sinne sind. Auch gegenwärtig noch vermag die Deputation nicht II. 110. den Beitritt.zu dem Beschlüsse der ersten Kammer in dem gan zen Umfange zu empfehlen, rathet aber an, blos in der Absicht der Ansicht der ersten Kammer sich zu nähern, nach dem Worte „Vindicanten" annoch einzuschalten „im weitern Sinne", da dieser Ausdruck auch dessen engern Sinn umfaßt, und so mit zugleich die nur ebenbemerkten Berechtigten mit in sich schließt. Referent Schäffer: Die erste Kammer hat sich in Be ziehung auf diesen Punkt zwei Fälle gedacht, wenn man mit telst einer dinglichen Klage etwas aus der ConciAsmasse fordert, und mittelst einer persönlichen Klage, wie dies z. B. aus dem Verhältnisse des Verpachters und Vermiethers sich ergiebt, wenn dieser eine Species aus der Concursmafse zurückfordert. Die letzteren werden nun im eigentlichen juridischen Sinne nicht Vindicanten genannt. Aus diesem Grunde hat die erste Kammer vordem Worte („Vindicanten") noch eingeschal tet: „sogenannte". Da sich nun die Deputation mit diesem Ausdrucke nicht befreunden konnte und die Ueberzeugung hatte, daß im gewöhnlichen praktischen Leben'ülle Personen, welche eine Species aus der Concursmafse zurückfordern, Vmdicanten genannt und unter diesem Ausdrucke mit begriffen werden, so glaubte man, es wäre zweckmäßig, wenn der Ausdruck wie im Gesetzentwürfe stehen bliebe. Um jedoch der ersten Kam mer einigermaßen Willfährigkeit zu bezeigen, und nicht eine neue Discrepanz herbeizuführen, entschied man sich dafür, zu dem Worte „Vindicanten" noch die Worte „im weitern Sinne" hinzüzufügen, und empfiehlt der Kammer den Beitritt. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß zu „Vindicanten" noch hinzugefügt werde: „im wei tern Sinne?" — Einstimmig Za.— Zu §. 7 (s. Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 1778) sagt der Bericht: Zu H. 7 wurde beschlossen von der zweiten Kammer, der Gesetzgebung des Markgrafthums Oberlausitz annoch zu geden ken, und deßhalb nach „1766" eingeschaltet „und in dem mittelst Oberamtspatentes vom 27. Sep tember 1783 publicirten geschärften Mandate gegen die Banqueroutiers in dem Markgrafthum Oberlau sitz vom 2. August 1783." Die Einschaltung erfolgte an der angegebenen Stelle aus dem Grunde, weil die nachfolgende 23 auf beide Gesetzgebungen der Erblande sowohl, als der Oberlausitz paßt. Die erste Kammer ist zwar beigetreten, will aber die Ein schaltung nach „8-23" bewirkt sehen, so daß nach dem eingeschalteten Oberlausitzer Mandate nochmals 23" zu setzen ist. Ferner hat dieselbe annoch beschlossen, bei dem in der drit ten Zeile angeführten Titel der erläuterten Proceßordnung, in Uebereinstimmung mit der gesetzlichen Bezeichnung, 1*
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