Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Fall ist, frage ich die Kammer: ob sie mit derselben einverstan- denist?—Einstimmig angenommen.— ' Eben so erhalten die §§.74, 75, 76 und 77 (siehe dieselben! in Nr. 46 der Verhandlungen der ersten Kammer, Seite 929 flg.) auf deshalb gestellte Fragen des Präsidiums die ein stimmige Annahme. Zu §. 78 (siehe Nr. 46 der Verhandlungen der ersten - Kammer, Seite 930) bemerkt: > Abg. Klinger: In der vorliegenden §. 78 ist erwähnt,' daß in den Städten und auf den Dörfern besondere Armenyer- eine gebildet werden sollen. Nach den §§. 79,80 und 81 scheint -aber diese Einrichtung im höchsten Grade complicirt werden zt? wollen, und ich frage den Referenten, wie man sich die Stellung der Armenvereine zu der Obrigkeit) zu dem Gemeinderath u. s. w. gedacht hat. Dann ist auch §. 80 und 81 gesagt worden, daß sie nicht Nur eine berathende Stimme Habest, sondern auch ausführende executirende Organe sein sol- len'A Wie soll das nun geordnet werden? Zu welcher Ausfüh- rustvj Men'sie verwendet werden ? Ich erblicke darin nicht nur niastche Wirrestj sondern auch ein Zuvielregieren. . Rpftre^ HoHtr Jch-w.oiß nicht, ob der Abg. mit der Ein richtung der Armendeputation in den Städten vertraut ist. Dieselbe..Einrichtung würde auch bei den Armenvereinen ein-, treten«. . .. - ... - Abg. Klinger: Die Einrichtung der Armendeputation in den Städten ist mir sehr wohl bekannt, aber wenn noch be sondere Armenvereine daneben bestehen sollen, da wird, wenig-, stens in kleinen Städten, das eintreten, was ich vorhin in Aussicht gestellt habe. Secretair v. Schröder: In dem Orte, welchem ich an gehöre , besteht ein Armenverein, wie er in dem Gesetze vorge schlagen ist. Seine Stellung ist dieselbe, wie die der Armen deputation. Präsident v Haase: Es scheint, der Abgeordnete beruhigt 'siH Haben Da Niemand etwas weiter erinnert, so frage ich die ^an^er: ob siemit der §. 78 einverstanden ist? — Einstim- Es werden W Z. 79 , 80 , 81 und 82 (s. Nr. 46 der Verhandl. d. ersten Kammer, S. 930) vorgetragen. — Auch mit diesen 4 §. erklärt sich dieKammer ohne Discussion ein verstanden.— Zu §. 83 (s. Nr. 46 d. Verhandl. d. ersten Kammer, S. 930) sagt die Deputation: Die Worte in Zeile 3 bis 5: . . „wozu jedoch Mitglieder des Armenvereins oder ändere wohl gesinnte Einwohner zu wählen sind," . ' - gaben bei ihrer präceptiven Fassung zu Bedenken Anlaß, in dem hiernach die Mitglieder des Armenvereins rc. selbst wider ihren Willen zur Einsammlung der Almosenbeiträge genöthigt werden könnten, was weder zweckmäßig, noch ausführbar ist. Für die letzten Worte „zu wählen sind" soll demnach zu Besei tigung des angeregten Bedenkens mit Zustimmung des Herrn Commissars gesetzt werden: „gewählt werden können." PräsidentV. Haase: Es ist bei dieser Z. nur eine kleine Redactionsbrmerkung gemacht worden. Es soll nämlich statt „zu wählen sind" 'gesetzt werden „gewählt werden können." Ich frage die Kammer: ob sie mit §. 83, sowie mit dieser Re dactionsveränderung einverstanden ist? — Einstimmig Ja. —- Zu §. 84 (s. Nr. 46 d. Verhandl. d. ersten Kammer, S. 931) sagt die Deputation: Der zweite Satz: „DieAuszahlung der wöchentlichen Almosen geschieht zu berichtigen ist" wurde von der ersten Kammer abgelehnt, weil die darin enthal tene Bestimmung am füglichsten der Localeinrichtung zu über lassen sei. Hierin wird der ersten Kammer beizupflichten sein. - Uebrigens ist, nach einer im jenseitigen Berichte niederge- legten Erläuterung des Herrn Regierungscommifsars- unter der Armenbehörde allemal die betheiligte obrigkeitliche Behörde zu verstehen. . Präsident 0. H a a se: Ist die Kammer mit der Ansicht der Deputation und in Gemäßheit derselben mit §. 84 einverstan den?— Einstimmig Ja.— §. 85 lautet: „Die Armenkassenrechnung ist von dem Rech nungsführer ult. December jeden Jahres zu schließen, und binnen einer nach Maßgabe ihres Umfangs jedes Ortes zu be stimmenden Frist bei der Obrigkeit (Z. 75) einzureichen, . Lsie Prüfung und Justisication derselben erfolgt in Städten, in welchen die allgemeine Städteordnung eingeführt ist, nach ß. 223 — 226 derselben, in andern Orten von der Obrigkeit un ter Mitwirkung des Armenvereins. Nach erfolgter Justisica- tion ist die Rechnung an einem hierzu geeigneten Orte zu Jeder manns Einsicht auszulegen, in größern Orten, wo die Kräfte den dazu nöthigen Kostenaufwand verstatten, auszugsweise durch den Druck zu veröffentlichen, und als Beilage von Zeit zu Zeit die namentliche Bekanntmachung der freiwilligen Bei träge, so wie der Almosenempsänger und derjenigen, welche auf die fernere Verabreichung derselben verzichtet haben, beizu fügen. DieDeputation bemerkt: Da die Veröffentlichung der freiwilligen Beiträge sowohl, wie der Almosenempfänger wenigstens nicht allenthalben, wo sie zur Ausführung gekommen ist, den erwarteten Nutzen ge währt hat, so hat die erste Kammer den Wegfall der Schluß worte der §. „und als Beilage von Zeit zu Zeit die namentliche Bekannt- . machung der freiwilligen Beiträge, so wie der Almosenem pfänger und derjenigen, welche auf die fernere Verabreichung > derselben verzichtet haben, beizufügen,"
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview