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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Diese Bemerkung ist richtig, und dürfte daher dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten sein. Abg. v. Thielau: Ich muß mir hier noch eine Bemer kung erlauben. Es scheint mir diese Strafe zu weit zu gehen; riämlich es kann mit Entziehung der Schankconcession Jemand getroffen werden, der keinen Theil dabei hat. Wenn der Be sitzer es ist, so lasse ich mir es gefallen; wenn es aber der Pach ter oder sonst Jemand ist, so scheint hier ein Fall einzutreten, wo in der Thal Jemand, der es nicht verdient, bestraft wird. Referent Todt: Ich muß dieser Bemerkung ganz bci- pflichten; denn als ich dies vorlas, siel mir ein, daß die Be merkung, welche die Deputation bei §. 137 gemacht hat, hier Platz greifen müsse. Es ist dies bei der Schnelligkeit der Ver handlungen übersehen worden. Ich meinerseits hatte nichts dagegen, wenn der Abgeordnete einen Antrag darauf gestellt hätte, und ich glaube, daß die Deputation nicht dem entgegen tritt , da es die Consequenz verlangt. Abg. v. Thielau: Man könnte sagen: dafern der Ei- genthümer Schänkwirth ist, zugleich mit Entziehung der Schankconcession. König!. Commifsar v. Merbach: Allerdings ist nicht die Absicht gewesen, daß die angedrohte Strafe Jemanden anders treffe, als den, der sie verschuldet hat. Wenn ein Verhältniß vorliegt, was sehr häufig ist, daß der Schänkwirth Pachterist, so könnte sie nicht den Verpachter treffen. In der Mitte von den in Frage stehenden Bestimmungen liegen die, daß man den Verpachter anzuhalten hätte, die Schänkwirthschaft an einen Anderen auszuthun. Denn die unbedingte Berücksichtigung des Verpachtens würde wieder ein Grund sein, warum man dem Pachtschänken, der durch eine gelindere Strafe sich nicht zur Raison bringen läßt, demungeachtet die Wirthschaft lassen müßte, wo ein Anderer, der Eigenthümer ist, wirklich die Ent ziehung der Concession zu erwarten hätte. Dazu liegt auch kein Grund vor. Abg. v. Thielau: Ich würde glauben, es müsse ge schehen, um diesen Fall zu sichern. In der That sind 5 bis 20 Thaler Geld- oder GefängnWrafe wohl genügend, den Schänkwirth abzuhalten, solches Gesindel bei sich zu dulden, und ich würde darauf antragen, den ganzen Satz von den Wor ten an: „und im ferneren Wiederholungsfälle zugleich mit Ein ziehung der Schankconcession und Schließung der Schankstätte zu bestrafen" in Wegfall bringen zu lassen. Referent Todt: Die Bemerkung, welche in Bezug auf Z. 137 herabgezogen wurde, hat die Deputation bei §. 142 gemacht; da ist dasselbe bemerkt worden, und ich stimme über ein, daß auch hier eine ähnliche Bestimmung bei §.136 ge troffen werde, wie sie auch bei tz. 142 vorgeschlagen ist. Dort heißt es: „oder auch insoweit es einerblos persönlichen Conces sion gilt, mit deren Einziehung zu bestrafen." Präsident v. Haase: Es ist der Antrag des Abg. v. Thie- II. 1i3. lau dieser: daß die Worte am Ende: „und im? ferneren Wie derholungsfälle rc." wegfallen sollen. Wird dies Amendement unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. — Referent Todt: Ich wünschte doch, daß der Abgeordnete mit jener Fassung sich einverstandenerklärte, wie sie §. 142 vorgeschrieben ist, weil es doch Fälle geben kann, daß die Ein ziehung der Concession sich nöthig macht, wenn sie auf persön lichem Rechte beruht. Ganz der nämliche Fall liegt §. 142 vor. Abg. v. Thielau: Ich bin ganz damit einverstanden. Präsident v. Haase: Ich bitte mir anzugeben, wie die §. nunmehr lauten soll? Referent Todt: „Insoweit es einer blos persönlichen Concession gilt, mit deren Einziehung zu bestrafen," wenn die Deputationsmitglieder sich einverstanden damit erklären. — Dies geschieht von allen übrigen Deputatkonsmitgliedern. — Präsident v. Haase: Es scheinen sich sämmtliche Depu tationsmitglieder damit conformirt zu haben. Ich werde die Frage zunächst darauf richten: ob dar' letzte Satz in §. 136 in Uebereinstimmung mit der Deputationsbemerkung zur §. 142 unter 2 des Berichts in der Maße abgeändert werden soll, wie der Herr Referent soeben vorgeschlagen hat, und frage daher: ob die Kammer damit einverstanden sei? — -Wird einstimmig bejahet.— Präsident 0. Haase: Nimmt die Kammer §. 136 mit dieser Modisication, ingleiche.r mit der Veränderung an, welche die erste Kammer hinsichtlich des Einganges dieser §. beschlossen hat und im Berichte ersichtlich ist? — Einstimmig Ja. — Referent Todt: Z. 137 lautet: In gleiche Strafe ver fallen Schänkwirthe, welche Kindern, Schulknaben und Lehr lingen das Aufliegen in Schankstätten anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehören, bei sich verstatten, so wie diejenigen Wirthe, welche geschehen lassen, daß in ihren Schankstätten Trinkgäste sich in Branntwein oder andern geisti gen und starken Getränken übernehmen und Zank, Schlägerei oder andere Excesse vornehmen, wenn sie auch sonst keine Ver anlassung dazu gegeben,' oder daran Theil genommen haben. Die Wirthe sind in allen diesen Beziehungen für die Nachlässig keiten der Ihrigen, denen sie die Aufsicht auf die Gäste über lassen, verantwortlich. Der Dep uta lionsb erichr lautet: Die Minorität der Deputation ist für die unveränderte Annahme dieser §., die Majorität dagegen wünscht, daß dieselbe mit den Worten „bei sich verstatten" in Zeile 3 sich schließen möge, da es bei der Relativität des Be griffs „sich in starken Getränken übernehmen", so wie bei der Unmöglichkeit, jedem „Zanke"'vyrzubeugen, für die Schänk wirthe in vielen Fällen gar nicht ausführbar sein wird, dieser Vorschrift Genüge zu leisten. Der ordentliche Wirth würde also unverdienterweise von Strafe betroffen werden und dies ! Veranlassung geben, die Bestimmung am Ende auch in An- 3
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