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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Petitionen an die jetzige Ständeversammlung und resp.an deren zweite Kammer, um Wiederaufhebung dieses obgedachten Ver bots eingereicht, welche in vorstehender Reihenfolgemnd zwar die 7te erst den 5. Juni bei der zweiten Kammer eingegangen und der dritten Deputation zur Begutachtung übergeben worden sind, welcher Pflicht sie sich in Folgendem unterzieht. Das Gesuch dieser sämmtlichen Petitionen geht, wie schon angedeutet worden, dahin: daß die Ständeversammlung sich bei der hohen Staatsregie rung für die Wiederaufhebung des durch dieKreisdirectionen im December 1839 bekannt gemachten Verbots des persön lichen Betriebs des Wollhandels der böhmischen Juden im Königreich Sachsen, und für Fortgestattung dieses Handels in der bisher ftattgefundenen Maße verwenden möge, dem die unter I) angegebenen Bittsteller noch das Gesuch umErlaub- niß der unbeschränkten Zufuhr ausländischer Wolle ohne spe- cielle Concessionen für die böhmischen Juden voranstellen. Zu Unterstützung dieser Petitionen führen sie nun folgende Gründe an: In Sachsen werde nur sehr wenig grobe Wolle mehr er zeugt, der Bedarf solcher Wolle sei aber seit zwanzig Jahren sehr gestiegen, da die Fertigung grober Tücher sehr gegen sonst zugenommen habe und jetzt deren sehr viele auch für das Aus land gefertigt würden. Die Tuchmacher müßten daher ihre Wolle nothwendig aus dem Auslande beziehen. Früher sei der gleichen Wolle aus Preußen und Polen bezogen worden, jetzt aber blos aus Böhmen, Ungarn, sowie auch aus Baiern, und zwar lediglich durch die böhmischen Juden, die jetzt durch die oberwähnte Verordnung für ihre Person ausgewiesen werden sollen. Diese böhmischen Juden hätten durch ihre Bekannt schaft in ihrer Heimath die beste Gelegenheit, diese Wollen an zukaufen, und könnten sie daher billiger als andere -Wollhandler sich verschaffen und wieder den Bittstellern ablaffen, sie hätten auch einmal den Wollhandel in Böhmen in den Händen und deswegen würden weder die Tuchmacher selbst, noch christliche sächsische Wollhändler diese Wollsorten erlangen oder doch we nigstens nur zu höhern Preisen und mit größerm Neiseaufwand erkaufen können. Sie behaupten daher, daß das fragliche Ver bot fast einem Verbote der Einfuhr der böhmischen Wolle gleich kommen würde; besonders da die sächsischen Wollhändler sich gar nicht mit dem Handel in den gröber» böhmischen und an dern ausländischen Wollsorten beschäftigten, auch in den meisten Tuchfabrikorten gar keine und überhaupt außerLeipzig nur einige wenige christliche Wollhändler vorhanden wären. Jedenfalls würden durch die Wegweisung der böhmischen Juden diejenigen Meister, welche ihr Geschäft im kleinern und mit geringen Geldmitteln betreiben und welche die bei weitem größere Zahl der Bittsteller und der sächsischen Luchfabrikanten überhaupt ausmachten, verarmen oder wohl zu Grunde gehen müssen; wenigstens würden sie ihr Gewerbe nicht mehr als selbstständige Meister fortführen können, welches jetzt dadurch bewirkt werde, daß die böhmischen Juden den mittellosen Mei stern sehr bereitwillig Credrt von einer Messe zur andern gäben und selbst bei Einziehung ihrer Forderungen häufig sich nach sichtig bewiesen; diesen Meistern auch die benöthigte Wolle in kleinen Quantitäten und zu jeder Zeit an deren Wohnorte selbst abließen und ablieferten. Die Bittsteller, die auf dieß Creditgeben und den Verkauf in kleinen Quantitäten ganz besonderes Gewicht legen, ver sichern daher, daß sie sich nicht über die böhmischen Juden beim Handel beschweren könnten, ja sie gehen so weit, daß sie im Würaus behaupten, die christlichen Wollhändler, wenn sich M nach Vollziehung des Verbots, dergleichen finden sollten, .wür den den mittellosen Meistern keinen oder doch weit weniger Cre- dit geben, als die böhmischen Juden, und diese Wollsorten nur zu bedeutend höhern Preisen ablassen, so daß die ärmeren Mei ster nicht würden bestehen können, besonders da dieser Wollhan del dann nur in die Hände einiger wenigen reichen Wollhändler übergehen müsse, welche damit monopolartig verfahren wür den. Die Meister würden dann nicht mehr in kleinen Quali täten und an ihren Wohnorten einkaufen können, und durch die dann nöthig werdenden Reisen, um Wolle einzukaufen, ihreun- entbehrliche Zeit und Geld verlieren. Die Bittsteller heben zugleich hervor, daß sie dann nicht mehr die Concurrenz mit den Tuchfabrikanten im preußischen Gebiete würden aushalten können, da diese auch fernerhin ihren Wollbedarf von Juden, in der jetzt auch hier bestehenden Art— also wohlfeiler — beziehen könnten. Diese preußischen Tuck fabrikanten würden — selbst dann, wenn durch die Wegweisung der Juden in Sachsen auch nur auf einige Zeit die Luchfabrika tion in Stocken geriethe — was sie als unvermeidlich voraus setzen — den Tuchhandel an sich ziehen, dieBittsteller denselben aber auf immer oder doch auf längere Zeit verlieren, sie müßten also als nothwendigeFolge des Verbots ihren Ruin, besonders den der ärmern Meister als selbstständige Fabrikanten voraussehen, und daher die Willfahrung ihres Gesuchs zuversichtlich erwar ten, für welches sie auch noch folgende Gründe beifügen: Der jetzige Wollhandel der böhmischen Juden Made auch den sächsischen Wollproducenten nicht, da diese'die hier frag licheren gröberen Sorten gar nicht hätten. Da jetzt so viele Juden in Sachsen dies Geschäft betrieben, so sei hinlängliche Concurrenz vorhanden, die offenbar sehr nöthig fei, durch die Wegweisung der Juden aber wegfallen würde. Die böhmischen Juden brächten dem Lande durch ihre ansehnlichen Gewerb- steuern ein Bedeutendes ein , sie erlangten ja in Sachsen kein Heimathsrecht, und das Mandat vom 16. August 1746 ge statte ja Concessionen, sie meinen daher, es sei der persönliche Handel der Juden also auch nicht gesetzwidrig. Endlich führen sie noch an: Der in Aussicht gestellte Handel durch christliche Commis- sionaire würde gar nicht anwendbar oder doch ihnen nicht nützlich sein, denn diese würden ihnen keinen oder doch nicht so leicht Credit bewilligen und Nachsicht geben, als es die Juden jetzt selbst thäten, man würde dann nur nach Proben kaufen können, welches viel nachtheiliger sei, als der jetzige Zustand, wo sie in ihren Wohnorten die benöthigten Wollquantitäten selbst vor Abschluß des Kaufs in Augenschein nehmen könnten. Aus allen ziehen die Bittsteller den Schluß, daß die per sönliche Gegenwart der böhmischen Juden ihrem Gewerbe höchst nützlich, ja wie in der 7ten Petition sogar gesagt wird, schlecht hin unentbehrlich sei. Bei genauer Prüfung dieser Behauptungen erkannte die Deputation wohl, daß der Bedarf der gröbernausländischen Wollsorten für die sächsische Luch- und Strumpffabrikation eben so nöthig als bedeutend ist, und daß von dessen Erlangung die Existenz einer sehr großen Anzahl gewerbtreibender Einwoh ner, von der möglichst wohlfeilen Anschaffung desselben aber deren Vortheil und Erhaltung in selbstständiger Wirksamkeit abhängr, daß auch an sich der Wunsch so vieler an so vielen Orten lebenden Gewerbtreibender alle mögliche Berücksichtigung verdient., da schwer vorauszusetzen ist, daß so viele Bittsteller, ja ganze Innungen ihren wahren Vortheil verkennen sollten.
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