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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 117. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Gesetz aus dem Stegreif gegeben werden soll, auf welches die Staatsregierung nicht angetragen hat. Ich kann mich daher nur für das Dcputationsgutachten aussprechen. Abg. Sachße: Zur Berichtigung einer Aeußerung des Abg. v. v. Mayer, welcher meinte, die Bürgermeister in der ersten Kammer würden sich widersetzt haben, muß ich bemerken, daß diese selbst im Jrrthum gewesen sind. Es ist mir von einem der selben versichert worden, derBeschluß sei in Folge eines Jrrthums gefaßt worden. Auch ist es nicht die Schuld der Deputation, daß der Landtag in 24 Stunden endigt. Sie würde gern auf die Sache eingegangen sein. An Fleiß hat es gewiß nicht gele gen ; allein die Unmöglichkeit, in so kurzer Zeit eine so schwierige und so vielen Anfechtungen unterworfene Sache zu bearbeiten, war es, was sie bestimmte, den Antrag wie in der ersten Kammer zu stellen, der ganz im Sinne und Interesse der Petenten ist. Präsident v. Haase: So viel ich weiß, befinden sich Nur 8 Bürgermeister als Mitglieder in der ersten Kammer. Die Angabe von 12 Bürgermeistern als Mitglieder der ersten Kam mer beruht auf einem Jrrthum. Abg. Schmidt: Ich habe nur meinem Vorgänger nach gesprochen. Abg. Eisen stuck: Auch ich kann mich nur für das De putationsgutachten erklären, und zwar aus folgendem Grunde. Wie sich aus der Debatte herausgestellt hat, verhält sich die Sache anders, als sie auf den ersten Anblick zu liegen scheint. Wenig stens ist sie nicht ganz klar. Es ist erwähnt worden, daß die Innung selbst darauf angetragen habe, daß eine Verordnung er lassen werde. Ich getraue mir über die Frage, inwiefern bei der gleichen Angelegenheiten die Majorität entscheidend sei und die Jnnungsartikcl eine nähere Bestimmung enthalten, ein Urtheil nicht zu. Wenn man die Sache klar übersehen wollte, müßte man mehr Unterlagen haben. Ich fürchte gar sehr, daß man sich der Gefahr aussetzen könnte, auch eine Uebercilung zu begehen, wie man sie dem Stadtrath Schuld geben will. Präsident v. Haase: Ich werde nun zur Fragstellung übergehen und zwar zunächst auf das Deputationsgutachten. Der Antrag der ersten Kammer ging dahin: „die hohe Staats regierung zu ersuchen, daß von ähnlichen Verboten hinführo ab gesehen werden möge, wenn ihnen nicht eine freiwillige Ueberein- kunft aller Betheiligten vorangegangen sei. " Unsere Deputa tion rathet an, demselben nicht beizutreten. Ist die Kammer mit dem Dcputationsgutachten einverstanden? — Es wird ge gen 18 Stimmen der Deputation beigetreten, und folglich der Antrag der ersten Kammer abgelehnt. — Präsident v. Haase: Ich ersuche jetzt den Abg. Römer, den Bericht, die ständischen Anträge des Landtags 18I^ und die darauf erfolgten allerhöchsten Entschließungen betreffend, vor zutragen. Referent Römer trägt den erwähnten Bericht vor, wie folgt: Die 113. Paragraphe der Verfassungsurkunde sagt: „Auf jeden von den Ständen an den König gebrachten An trag wird ihnen eine Entschließung, und zwar im Ableh nungsfälle unter Angabe der Gründe, wo möglich noch wäh rend der Ständeversammlung ertheilt werden. Dies gilt be sonders auch, wenn der Antrag auf Erlassung, Aufhebung oder Abänderung eines Gesetzes gerichtet war." Auf dem zweiten Landtage nach Abschluß des Verfassungs vertrags beschloß daher die zweite Kammer auf den Vorschlag ihrer damaligen ersten Deputation, „die dritte Deputation ausdrücklich zu beauftragen, nach Eingang sämmtlicher von der hohen Staatsregierung für die damalige Landesversammlung bestimmten Vorlagen, über die Frage, ob noch ständische Anträge der vorigen Ständever sammlung ohne Mittheilung einer königlichen Entschließung geblieben? Bericht zu erstatten." Die Berichtserstattung erfolgte unserm 27. November 1837. Derselbe Auftrag wurde auch auf diesem Landtage von der geehrten Kammer ihrer jetzigen dritten Deputation in der Sitzung vom 13. November 1839 ertheilt. Dem zu Folge bat die Deputation in der Beilage unter 8. ^l.die Anträge der vorigen Ständeversammlung (wie sie die 109.Paragraphe der Verfassungsurkunde bedingt) zusammen gestellt, und einem jeden die ihm gewordene Erledigung gegen übergestellt, wobei natürlich von den auf Abänderung der vor gelegten Gesetzentwürfe gerichteten Anträgen abzusehen war, da erstere ohnehin nur nach vollständiger Vereinigung zwischen Regierung und Ständen als Gesetz erlassen werden konnten. Jene Erledigung kann nun doppelter Art sein, indem 1) entweder auf die Anträge in den, noch an die dama ligen Stände, ergangenen Decreten und dem Landtags abschied vom 3. December 1837 so wie in den, an die jetzige Session erlassenen Regierungsmittheilungen aus drücklich eine allerhöchste Entschließung, sei es nun ge nehmigend oder ablehnend, ausgesprochen worden ist; 2) oder, namentlich auf die Anträge, welche erst in den letz ten Lagen des vorigen Landtags an die hohe Staatsregie rung gelangten, und daher wegen der Kürze der Zeit einer unmittelbaren Resolution nicht theilhaft werden konnten, eine factische Erledigung eingetreten ist, insofern in den mittlerweile erlassenen Verordnungen und Verfügun gen der Staatsgewalt den ständischen Wünschen gemäß Bestimmungen getroffen worden find. Die Aufgabe der Deputation war es daher zu erörtern, inwiefern jedem ständischen Anträge auf die eine oder die andere der eben angegebenen Weisen nach §. 113 der Verfassungsur kunde sein Recht widerfahren sei. Aus der nachfolgenden Zu sammenstellung wird die geehrte Kammer selbst zu ersehen im Stande sein, daß dies bei der bei weitem größten Mehrzahl der Anträge der Fall sei, indem sie entweder zu sofortiger oder even tueller Gewährung genehmigt, oder in den Regierungserlassen der Zwischenzeit zwischen dem vorigen und dem jetzigen Land tage berücksichtigt worden sind. Nur wenige ständische Wünsche sind es, die nach den der Deputation selbst zugänglichen Vorlagen einer ausdrücklichen Entschließung oder thatsächlichen Erledigung noch jetzt erman gelten, über welche sie daher von den Herren königl. Commissa- rien sich Auskunft erbitten mußte. Die Deputation glaubte dabei alle diejenigen Aeuße-
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